Wenn beim Lenker
eines Fahrzeuges ein Drogentest auf der Ebene der Bundespolizeidirektion Graz
oder Leoben durchgeführt wird und dieser ergibt, dass der Lenker unschuldig
ist, wenn also nichts gefunden wird, dann wir das Testergebnis vom Bund
bezahlt. Wird der Test außerhalb der Stadtgrenze, bei der Gendarmerie
durchgeführt, dann muss das Ergebnis das Land zahlen. – Das sind solch
kleine Dinge, angesichts deren man nachdenkt und sich die Frage stellt: Ist das
gescheit? Kann man da nicht etwas verändern? – Das sind unsere Aufgaben.
Da haben wir viel zu tun, denn solche Nadelstiche gibt es Hunderte.
Jürgen Weiss, du
hast gesagt, die Steiermark und Graz seien Avantgarde. Du hast in diesem
Zusammenhang vieles angesprochen. – Einer, der die Avantgarde geprägt hat,
hat zum Thema Heimat noch etwas dazugesagt. Hanns Koren, der für uns die
Avantgarde gelebt hat und der in diesem Sinne auch in unserer Erinnerung ist
und bleiben wird und in diesem Zusammenhang auch immer erwähnt wird, hat Heimat
nicht nur als Weite, als Breite bezeichnet, sondern er hat gesagt, sie ist
nicht Enge und Weite, sie ist auch Tiefe. Und an der Tiefe der Ernsthaftigkeit
unserer Leistung werden wir gemessen werden.
Ich wünsche Ihnen
von Herzen alles Gute und freue mich, wieder einmal ein Stück Steiermark
eingebracht haben zu dürfen. (Allgemeiner Beifall.)
11.25
Vizepräsidentin
Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen mir
dazu nicht vor.
Ich stelle dennoch
die – rein hypothetische – Frage: Wünscht noch jemand das
Wort? – Es ist dies nicht der Fall.
Daher ist die
Debatte geschlossen.
Einlauf und
Zuweisungen
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Eingelangt ist ein Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend die
Entschließung des Herrn Bundespräsidenten über die Neufestsetzung der Zahl der
Mitglieder aus Anlass der ordentlichen Volkszählung vom 15. Mai 2001.
Ich ersuche die
Schriftführung um Verlesung dieses Schreibens.
Schriftführer Christoph Hagen:
Bundeskanzleramt
An den Herrn
Präsidenten des Bundesrates
Parlament
1082 Wien
Betrifft:
Bundesrat; Neufestsetzung der Zahl der Mitglieder aus Anlass der ordentlichen
Volkszählung vom 15. Mai 2001; Entschließung des Bundespräsidenten
Der Herr
Bundespräsident hat mit Entschließung BGBl II Nr. 444/2002 die Zahl
der von den Ländern in den Bundesrat zu entsendenden Mitglieder auf Grund des
Art. 34 Abs. 2 und 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes BGBl.
Nr. 1/1930 in der Fassung des Art. III des
2. Verfassungs-Überleitungsgesetzes 1945, StGBl. Nr. 232,
und des Ergebnisses der ordentlichen Volkszählung vom 15. Mai 2001 wie
folgt neu festgesetzt:
Niederösterreich
12 Mitglieder,
Wien
11 Mitglieder,
Oberösterreich
11 Mitglieder,
Steiermark
9 Mitglieder,
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