tember 2002
gleichzeitig verhindert sein würden. Auch der Vertreter des
Bundeskanzleramtes-Verfassungsdienst (miss)verstand die Entschließung so, dass
sie eine Regelung für den am 26. September 2002 eingetretenen ,Fall der
gleichzeitigen Verhinderung des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers’ enthält,
und erteilte demgemäß die – wie sich nachträglich herausstellte,
unrichtige – Auskunft, wenn und weil für den Bundeskanzler ein Vertreter
bestellt worden sei, könne er auch nicht vor den Bundesrat zitiert werden
(sondern nur sein Vertreter).
Eine Klärung
dieses Missverständnisses war innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit
bedauerlicherweise nicht möglich.“ – Ende des Zitats.
Dies möchte ich
den Mitgliedern des Bundesrates zur Kenntnis bringen.
Eingelangt sind
weiters die Anfragebeantwortungen 1857/AB bis 1876/AB, die den Anfragestellern
übermittelt wurden.
Die
Anfragebeantwortungen wurden vervielfältigt und sind bereits allen Mitgliedern
des Bundesrates zugegangen. In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf die
im Saal verteilte Liste der eingelangten Anfragebeantwortungen.
Der eingelangte
Bericht des Rechnungshofes gemäß Artikel 1 § 8
Bezügebegrenzungsgesetz für die Jahre 2000 und 2001 wurde bereits an alle
Mitglieder des Bundesrates verteilt.
Den weiters
eingelangten Bericht über die soziale Lage 2001 - 2002 hat der Herr
Präsident dem Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen zur Vorberatung
zugewiesen.
Eingelangt sind
weiters jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung
sind. Der Herr Präsident hat diese Beschlüsse den in Betracht kommenden
Ausschüssen zur Vorberatung zugewiesen. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen
darüber abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Der Herr Präsident
hat diese Vorlagen sowie die Wahl eines Vertreters Österreichs in die
Parlamentarische Versammlung des Europarates und die Wahl der vom Bundesrat zu
entsendenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Ständigen gemeinsamen
Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des
§ 9 Finanz-Verfassungsgesetz 1948 auf die Tagesordnung der
heutigen Sitzung gestellt.
Behandlung der
Tagesordnung
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Dies ist nicht der
Fall.
Wir werden daher
in diesem Sinne vorgehen.
1. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom
23. Januar 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das
Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Richterdienstgesetz und das
Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 geändert werden (Besoldungs-Novelle 2003) (6/A und 3/NR
sowie 6765 und 6766/BR der Beilagen)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein und gelangen zum
1. Punkt: Besoldungs-Novelle 2003.
Die
Berichterstattung hat Herr Bundesrat Hensler übernommen. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Friedrich Hensler: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Vizekanzlerin! Herr Staatssekretär! Meine geschätzten Damen und Herren! Ich bringe Ihnen den
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