Bericht des
Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates
vom 23. Jänner 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das
Vertragsbedienstetengesetz 1948, das
Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Richterdienstgesetz und das
Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 geändert werden (Besoldungs-Novelle 2003).
Der Bericht liegt
Ihnen schriftlich vor. Ich beschränke mich daher auf das Wesentliche:
Der Ausschuss für
Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 28. Jänner
2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet
hat sich Frau Bundesrätin Pühringer. – Bitte.
11.36
Bundesrätin
Uta Barbara Pühringer (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte
Frau Präsidentin! Frau Vizekanzlerin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und
Herren! Die Tagesordnung der ersten Sitzung des Nationalrates nach seiner
Konstituierung hat einen für den öffentlichen Dienst sehr erfreulichen Punkt
enthalten, nämlich die Beschlussfassung über das Ergebnis der
Gehaltsverhandlungen. Der Inhalt dieses Ergebnisses ist Ihnen bekannt. Ich darf
es im Folgenden nur ganz kurz in Erinnerung bringen:
Es wurde
beschlossen, eine Valorisierung der Bezüge um 2,1 Prozent mit Beginn
dieses Jahres durchzuführen, wobei man sich auf einen Mindestbetrag in der Höhe
von 30 € festgelegt hat. Beides dient – und das wird immer wieder
besonders hervorgehoben – einerseits der Erhaltung der Kaufkraft, und
andererseits wird es als eine wichtige Sozialmaßnahme gesehen, dass etwa ein
Drittel der öffentlich Bediensteten von diesem Mindestbetrag betroffen sein
werden.
Diese Erhöhung
bezieht für das abgelaufene Kalenderjahr eine Abgeltung von nur
0,8 Prozent ein. Die Gespräche über eine Abgeltung der tatsächlichen
Inflationsrate werden demnächst aufgenommen; so ist es bereits vereinbart.
Vereinzelt hat man
in den vergangenen Wochen den Vorwurf gehört, der auch in schriftlicher Form an
viele Dienststellen gerichtet wurde, dass infolge der bedingt durch die
vorgezogenen Neuwahlen erst verspätet möglichen Beschlussfassung der
öffentliche Dienst unter Umständen bis März auf diese Bezugserhöhung, die dann
natürlich rückwirkend mit Jahresbeginn erfolgt, warten muss.
Das trifft nicht
überall zu. Man hat es in einigen Bundesländern – in vollem Vertrauen auf
unsere Arbeit im Parlament – gewagt, das Ergebnis vorwegzunehmen. Drei
Bundesländer haben das für ihre Landesbediensteten getan – ich weiß nur
zwei davon, nämlich mein Bundesland und das Bundesland Steiermark –, und
fünf Landeshauptleute haben bereits zeitgerecht, nämlich etwa Mitte Dezember,
als das Ergebnis der Verhandlungen bekannt geworden ist, den Auftrag gegeben,
diese Gehaltserhöhung auch bei den Pflichtschullehrern bereits mit Jahresbeginn
vorzunehmen.
Ich darf mich
dafür herzlich bedanken; auch Fritz Neugebauer hat die Gelegenheit im
Nationalrat genutzt, um dies zu tun, und er hat auch Ihnen, Frau Vizekanzlerin,
herzlich für das Verhandlungsergebnis gedankt. Ich persönlich freue mich sehr,
dass es gelungen ist, Fritz Neugebauer als Abgeordneten in den Nationalrat
einzubinden. Ich bin überzeugt, dass das für unsere Arbeit hier sicherlich sehr
wichtig und sehr nutzbringend sein wird, weil er – ich kenne ihn schon
sehr lange und darf das so sagen – ein Standesvertreter ist, der sich
notwendigen und sinnvollen Reformen im öffentlichen Dienst nicht verschließt,
aber das dafür nötige Augenmaß immer klar aufzeigt.
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