Wir kommen zur Abstimmung.
Ich bitte jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden
Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein
Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.
Der Antrag ist angenommen.
2. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 23. Januar 2003
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz,
das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das
Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz
2003 – SVÄG 2003) (10/A und 4/NR sowie 6767/BR der Beilagen)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 2. Punkt der Tagesordnung: Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2003.
Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Kaltenbacher übernommen. Ich bitte ihn darum.
Berichterstatter
Günther Kaltenbacher: Herr Präsident! Herr
Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht
des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen über den Beschluss des
Nationalrates vom 23. Jänner 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz
und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz
2003 – SVÄG 2003).
Der Bericht liegt
in schriftlicher Form vor.
Der Ausschuss für
soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am
28. Jänner 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen
Einspruch zu erheben.
Vizepräsident
Jürgen Weiss: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die
Debatte ein.
Als erstem Redner
erteile ich Herrn Bundesrat Fasching das Wort. – Bitte.
12.13
Bundesrat
Paul Fasching (ÖVP, Burgenland): Sehr verehrter
Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Ich halte den Vorschlag des Kollegen Schennach an und für sich für ganz gut,
jeweils die erste Sitzung des Bundesrates bei Übernahme der Präsidentschaft im
jeweiligen Bundesland abzuhalten. Das ist eine gute Idee. Ich darf ihn auch
beruhigen, was die Problematik betreffend Landtagssitzungssaal in Eisenstadt
angeht. Das Burgenland ist eines der gastfreundlichsten Länder der Welt. Es ist
mit den höchsten Zuwachsraten im Tourismus ausgestattet. Ich kann Herrn
Kollegen Schennach getrost sagen: Uns wird etwas einfallen, den Platzmangel im
Sitzungssaal (Bundesrat Konecny: Im Festzelt!) zu beheben. (Demonstrativer
Beifall der Bundesrätin Auer.) Davon bin ich überzeugt, die Kollegin
weiß das.
Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Mit dem Beschluss des Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes
2003 hat der Nationalrat in seiner Sitzung vom 23. Jänner 2003 den
Ausgleichszulagenrichtsatz für Ehepaare außertourlich um den Betrag von
46,47 € erhöht. Mit dieser Maßnahme wird eine weitere soziale Komponente
im Bereich der Pensionsanpassung gesetzt. Durch diese außertourliche Erhöhung
des Ausgleichszulagenrichtsatzes für Ehepaare wird einerseits dem Abrutschen
der Betroffenen unter die Armutsgefährdungsschwelle entgegengetreten,
andererseits aber auch eine Kaufkraftsteigerung bei dieser betroffenen Personengruppe –
immerhin handelt es sich dabei um etwa 37 000 Personen – bewirkt.
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