Als Vertreter der
Bäuerinnen und Bauern möchte ich darauf hinweisen, dass diese Maßnahme
besonders für eine große Zahl von Pensionsbeziehern aus dem bäuerlichen Bereich
zu begrüßen ist. Bedingt durch die Tatsache, dass die Pensionen nach dem
Bauern-Sozialversicherungsgesetz im Durchschnitt weit unter dem
Pensionseinkommen anderer Bevölkerungsgruppen liegen, ist nämlich daraus
resultierend die Anzahl der Ausgleichszulagenbezieher im Vergleich zu anderen
Pensionsgruppen überdurchschnittlich hoch.
Darüber hinaus
erfolgt bei einem überwiegenden Teil der Pensionen nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz
eine Anrechnung eines Aufgabepauschales aus land- und forstwirtschaftlicher
Betriebsführung; das ist das so genannte fiktive Ausgedinge.
Es ist da Gott sei
Dank schon viel in den letzten zehn bis 15 Jahren passiert, aber gerade
die letzte Bundesregierung hat gezeigt, dass sie sehr wohl ein Herz für diese
Menschen hat und hat sukzessive die Anrechenbarkeit jährlich (Widerspruch
des Bundesrates Gasteiger) – Herr Kollege, jährlich! –
geändert, was mit Ihnen immer schwierig war, das auszuverhandeln. Sie hat im
Besonderen den Ärmsten, den Beziehern der geringsten Pensionen geholfen.
Ich glaube, dass
dadurch die tatsächlich ausbezahlten Geldleistungen in dieser Form gegeben
sind. Gerade durch die Erhöhung des eingangs angesprochenen
Ausgleichszulagenrichtsatzes für Ehepaare erfolgt eine wesentliche Anhebung des
Barzahlungsbetrages, der überproportional wirkt, meine Damen und Herren! Diese
Maßnahme ist daher bestens geeignet, auch die Kaufkraft der
ausgleichszulagenbeziehenden Ehepaare zu erhalten, wenn nicht sogar zu
verstärken.
Da aber gerade
auch die Einkommenserhöhung im Bereich unterer Einkommensschichten vermehrt
durch einen verstärkten Konsum unmittelbar an die Wirtschaft zurückfließt,
kommt dieser an und für sich als soziale Komponente zu betrachtenden Maßnahme
auch eine volkswirtschaftliche Auswirkung zu. Es ist nämlich zu erwarten,
dass diese Einkommenszuwächse der gesamten Wirtschaft zu Gute kommen, weshalb
diese außerordentliche Erhöhung umso mehr zu begrüßen ist.
Ich denke, dass
dieser Gesetzesantrag der sozialen Gerechtigkeit voll entspricht und finanzierbar
ist. Zirka 25 Millionen € brauchen wir dafür. Das stärkt die
Glaubwürdigkeit des Systems und lässt auch die Berechenbarkeit sachlicher
erscheinen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
12.18
Vizepräsident
Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich
Herrn Bundesrat Reisenberger das Wort. – Bitte.
12.18
Bundesrat Harald Reisenberger (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr
Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich kann
mich im Großen und Ganzen meinem Vorredner inhaltlich anschließen – mit
einer Ausnahme verständlicherweise! Er hat etwas gesehen, was mir beim besten
Willen weder einfallen würde und was noch beweisbar wäre, nämlich das Herz
dieser Regierung für die Menschen. Das kenne ich nicht, das habe ich in diesen
letzten drei Jahren nie feststellen können. (Heiterkeit und Beifall bei der
SPÖ. – Zwischenruf der Bundesrätin Giesinger.)
Weder für die
Pensionisten noch für die kleinen Bauern konnte ich das feststellen, aber wir
akzeptieren das. Die Frage ist nur, was Sie daran akzeptieren. (Widerspruch
bei Bundesräten der ÖVP.) 1,8 Millionen Österreicherinnen und Österreicher
haben uns ihr Vertrauen geschenkt; das ist nicht gerade wenig. Da kann man
nicht mit einer Überheblichkeit darüber hinweggehen und sagen, wir sind gewählt
worden – (in Richtung ÖVP) ihr seid die stärkste Partei geworden,
keine Frage –, und damit ist das, was wir gemacht haben, der einzig
richtige Weg. Gerade die ÖVP sollte nachdenken und sich vielleicht ein bisschen
in Demut üben, um festzustellen, was der richtige Weg wäre und was man falsch
gemacht hat. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Bieringer: „In
Demut“!)
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