es im
Jahre 2001 einen Nullabgang, ein Nulldefizit gegeben, und auch im
Jahr 2002 beträgt dieser Abgang maximal 30 Millionen €.
Das heißt nicht,
dass man ständig weiter daran arbeiten muss, das zeigt aber, dass wir diese
Horrorprognosen Lügen strafen konnten, indem wir unsere Maßnahmen gesetzt
haben. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)
Ich möchte nur
einen kleinen Teilbereich herausnehmen, an dem wirklich alle mitgearbeitet
haben – ich sage bewusst, alle, sämtliche Gruppierungen und sämtliche
Parteien und Interessenvertretungen –: Bei den Medikamentenkosten gab es
noch im Jahre 1999 eine Steigerungsrate von 12,6 Prozent, also
jenseits der 10 Prozent. Durch die gemeinsamen Maßnahmen ist es gelungen,
diese im Jahre 2001 auf 4,6 Prozent zu senken. Wir liegen auch im
Jahre 2002 bei 6,3 Prozent, bei einem europäischen Schnitt von über
10 Prozent. Und wenn drei Bundesländer – und das sage ich jetzt
bewusst – bei dem Programm von Anfang an voll mitgezogen hätten, so wie
es sechs andere gemacht haben, dann lägen wir heuer bei 5,3 Prozent, aber
immerhin sind es noch 6,3 Prozent. Diese Maßnahmen ermöglichen, dass
dieses gute System weiter funktioniert.
Damit bin ich im
Grunde beim Thema angelangt. Ich glaube, es gehört zu den angenehmen Aufgaben
eines Regierungsmitgliedes, zu einer Gesetzesvorlage sprechen zu dürfen, die
die Einhelligkeit sowohl im Nationalrat als auch im Bundesrat hinter sich hat.
Daher bin ich dafür: Tue Gutes und sprich darüber!, und man sollte keine
künstlichen Gegensätze bei gemeinsamen Beschlüssen aufbauen. (Beifall bei
den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Ich darf daher
kurz zusammenfassen: Was birgt diese Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes
für Ehepaare in sich? – Es gibt mehr Geld für Pensionistenehepaare, nämlich
durch eine außertourliche Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes um
7,3 Prozent. Ehrlicherweise muss man dazusagen, dass die 2 Prozent
Pensionserhöhung mit inkludiert sind. Aber es ist die erste außertourliche
Erhöhung seit 1994, und es war schon immer ein Anliegen der freiheitlichen
Politik, diese außertourlichen Erhöhungen vorzunehmen.
Damit ist der
Ausgleichszulagenrichtsatz von 900 auf 965,53 € gestiegen. Er ist auf das
Eineinhalbfache des Ausgleichszulagenrichtsatzes von Alleinstehenden gestiegen.
Er war vorher 1,43-mal höher und ist jetzt 1,5-mal höher, was genau den
Empfehlungen des „Europäischen Haushaltspanels“ in der EU entspricht. Das haben
wir damit zum ersten Mal erreicht.
Es sind nicht nur
die bisherigen 30 000 Personen davon betroffen, sondern auf Grund
dieser Erhöhung kommen zusätzlich 7 000 Personen in den Genuss dieser
Ausgleichszulage. Sie sind folgendermaßen verteilt: 25 000 auf das ASVG,
3 000 auf das GSVG und 9 000 auf das BSVG. Das zeigt, dass die
niederen Pensionen in allen Versicherungsbereichen zu finden sind und nicht nur
auf einer Seite.
Wir wissen, dass
der Ausgleichszulagenrichtsatz nur der Differenz zwischen dem tatsächlichen
Einkommen und dem Richtsatz entspricht. Da möchte ich an die nächste Regierung,
wer immer sie stellt, die Aufforderung richten, sich auch des Richtsatzes
anzunehmen und diesen entsprechend anzuheben, denn dies hilft dann der
gesamten Bevölkerung. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei
den Freiheitlichen und der ÖVP.)
12.50
Vizepräsident
Jürgen Weiss: Als Nächster zu Wort gemeldet hat
sich Herr Bundesrat Franz Wolfinger. – Bitte.
12.51
Bundesrat
Franz Wolfinger (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzter
Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es
wurde vieles schon gesagt, was dieser Gesetzentwurf beinhaltet. Tatsache ist,
dass die Vertreter im österreichischen Seniorenrat mit Bundesobmann Stefan
Knafl an der Spitze den Antrag eingebracht haben, diesen Ausgleichszulagenrichtsatz
überdurchschnittlich zu erhöhen. Das wird jetzt Gesetz.
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