Ich glaube, es ist
richtig und notwendig, dass diese Maßnahme gesetzt wird. Wenn in Österreich
227 000 Personen eine Ausgleichszulage beziehen, dann ist das meiner
Meinung nach relativ viel.
Ich möchte heute
noch eines einbringen, Herr Staatssekretär, ich habe es hier schon einmal
gesagt: Mir tut immer das Herz weh, wenn diese Mindestpensionisten – und
vielleicht wissen Sie gar nicht, was es heißt, mit einer Ausgleichszulage leben
zu müssen – alle drei Jahre von der Pensionsversicherung einen Bogen
bekommen, auf dem sie angeben müssen, ob sie andere Einkünfte beziehen. Darin
steht auch, dass Einkünfte aus Sparguthaben, das heißt die Zinsen aus
Sparguthaben, bei der Ausgleichszulage angerechnet werden. Ich erlebe es ein-
bis zweimal im Jahr, dass Leute zu uns kommen, die dann x-tausende
Schilling – ich sage es immer noch in Schilling – an die
Pensionsversicherung zurückzahlen müssen. Ob das gerecht ist, das sei
dahingestellt. Viele sparen sich das vom Mund ab und werden dann noch dafür bestraft.
Ich glaube, auch
über diese Dinge sollte man einmal nachdenken. Nachdenken sollte man auch
darüber, ob es bei den Mindestpensionisten nicht einen Freibetrag geben könnte,
was einen Nebenverdienst betrifft. Ich sehe das so: Wenn ein Arbeitsloser
Arbeitslosengeld bezieht, dann sagt man, das ist eine staatliche Leistung, aber
er darf auch einen gewissen Betrag bis zur Geringfügigkeitsgrenze
dazuverdienen und wird nicht gestraft. Viele Pensionisten müssen, möchten
dazuverdienen, dürfen aber nicht, weil sie sonst die Ausgleichszulage
verlieren. Vielleicht könnte man auch darüber einmal nachdenken. (Beifall
bei Bundesräten der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Zu den
Sonderregelungen: Es hat in den letzten Jahren bei den Ausgleichszulagenrichtsatzerhöhungen
laufend Sonderregelungen gegeben. Ich erspare es mir jetzt, im Detail darauf
einzugehen, aber von 1997 an bis heute wurden die Ausgleichszulagenrichtsätze
mehr erhöht, als die normale Pensionsanpassung ausmachte. Dafür ist den
Regierungen, die das Gesetz werden haben lassen, Dank zu sagen.
Ich habe mir die
Mühe gemacht und angeschaut, in welchem Ausmaß die Pensionen in den letzten
Jahren gestiegen sind. Ich habe festgestellt, dass die Pensionen in den letzten
20 Jahren um 71,6 Prozent erhöht wurden und die Richtsätze für die
Ausgleichszulagen um fast 120 Prozent. Ich glaube also, dass da einiges
getan wurde.
Noch einmal: Herr
Staatssekretär! Allen, die diesen Antrag gestellt haben, danke ich im Namen der
vielen Ausgleichszulagenbezieher. Wir werden natürlich diesem Antrag gerne
zustimmen.
Nun noch ein paar
Gedanken über die entstandene Diskussion zum Pflegegeld. Der Vorsitzende der
SPÖ, Alfred Gusenbauer, hat gemeint, dass das derzeitige Pflegegeld-System geändert
werden solle, und vorgeschlagen, dass das Pflegegeld von einer Geldleistung in
eine Sachleistung umgewandelt werden solle. Ich bin der Meinung, dass das
nicht gut wäre. Ich glaube, das wäre ein sozialer Rückschritt. (Beifall bei
der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)
Meine Damen und
Herren! Das Pflegegeld, das 1993 eingeführt wurde, ist ein Meilenstein in der
österreichischen Sozialpolitik. Es waren die Bundesländer Tirol, Vorarlberg und
Oberösterreich, die auf Landesebene ein Landespflegegeld eingeführt haben, und
erst dann hat der Bund mit diesem bundeseinheitlichen Pflegegeld in sieben
Stufen nachgezogen. Meiner Meinung nach war die Einführung richtig, nur die
Stufen, die mit 3 000 S angefangen haben und bis zu über
20 000 S gingen, waren zu hoch angesetzt. Daher konnte man in den
Folgejahren keine Erhöhung des Pflegegeldes durchführen.
Aber zu diesem Vorschlag, das Pflegegeld in eine Sachleistung umzuwandeln, muss ich Ihnen sagen, wir lehnen das ab. (Beifall bei Bundesräten der ÖVP und der Freiheitlichen.) Eine Umwandlung würde erstens bedeuten, dass die Pflegeorganisationen gar nicht in der Lage wären, diese Aufgaben zu erfüllen, zweitens, dass man die Pensionsbezieher, die ein Pflegegeld beziehen, entmündigt. Das wollen wir nicht! Der Pensionist, der Pflegegeld bezieht, muss und
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