Bundesrat Stenographisches Protokoll 693. Sitzung / Seite 57

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Ich glaube, es ist richtig und notwendig, dass diese Maßnahme gesetzt wird. Wenn in Öster­reich 227 000 Personen eine Ausgleichszulage beziehen, dann ist das meiner Meinung nach relativ viel.

Ich möchte heute noch eines einbringen, Herr Staatssekretär, ich habe es hier schon einmal gesagt: Mir tut immer das Herz weh, wenn diese Mindestpensionisten – und vielleicht wissen Sie gar nicht, was es heißt, mit einer Ausgleichszulage leben zu müssen – alle drei Jahre von der Pensionsversicherung einen Bogen bekommen, auf dem sie angeben müssen, ob sie andere Einkünfte beziehen. Darin steht auch, dass Einkünfte aus Sparguthaben, das heißt die Zinsen aus Sparguthaben, bei der Ausgleichszulage angerechnet werden. Ich erlebe es ein- bis zweimal im Jahr, dass Leute zu uns kommen, die dann x-tausende Schilling – ich sage es immer noch in Schilling – an die Pensionsversicherung zurückzahlen müssen. Ob das gerecht ist, das sei dahingestellt. Viele sparen sich das vom Mund ab und werden dann noch dafür be­straft.

Ich glaube, auch über diese Dinge sollte man einmal nachdenken. Nachdenken sollte man auch darüber, ob es bei den Mindestpensionisten nicht einen Freibetrag geben könnte, was einen Nebenverdienst betrifft. Ich sehe das so: Wenn ein Arbeitsloser Arbeitslosengeld bezieht, dann sagt man, das ist eine staatliche Leistung, aber er darf auch einen gewissen Betrag bis zur Ge­ringfügigkeitsgrenze dazuverdienen und wird nicht gestraft. Viele Pensionisten müssen, möch­ten dazuverdienen, dürfen aber nicht, weil sie sonst die Ausgleichszulage verlieren. Vielleicht könnte man auch darüber einmal nachdenken. (Beifall bei Bundesräten der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Zu den Sonderregelungen: Es hat in den letzten Jahren bei den Aus­gleichszu­lagen­richt­satz­erhöhungen laufend Sonderregelungen gegeben. Ich erspare es mir jetzt, im Detail darauf ein­zugehen, aber von 1997 an bis heute wurden die Ausgleichszulagenrichtsätze mehr erhöht, als die normale Pensionsanpassung ausmachte. Dafür ist den Regierungen, die das Gesetz wer­den haben lassen, Dank zu sagen.

Ich habe mir die Mühe gemacht und angeschaut, in welchem Ausmaß die Pensionen in den letzten Jahren gestiegen sind. Ich habe festgestellt, dass die Pensionen in den letzten 20 Jah­ren um 71,6 Prozent erhöht wurden und die Richtsätze für die Ausgleichszulagen um fast 120 Pro­zent. Ich glaube also, dass da einiges getan wurde.

Noch einmal: Herr Staatssekretär! Allen, die diesen Antrag gestellt haben, danke ich im Namen der vielen Ausgleichszulagenbezieher. Wir werden natürlich diesem Antrag gerne zustimmen.

Nun noch ein paar Gedanken über die entstandene Diskussion zum Pflegegeld. Der Vor­sitzende der SPÖ, Alfred Gusenbauer, hat gemeint, dass das derzeitige Pflegegeld-System ge­ändert werden solle, und vorgeschlagen, dass das Pflegegeld von einer Geldleistung in eine Sach­leistung umgewandelt werden solle. Ich bin der Meinung, dass das nicht gut wäre. Ich glaube, das wäre ein sozialer Rückschritt. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Das Pflegegeld, das 1993 eingeführt wurde, ist ein Meilenstein in der österreichischen Sozialpolitik. Es waren die Bundesländer Tirol, Vorarlberg und Ober­österreich, die auf Landesebene ein Landespflegegeld eingeführt haben, und erst dann hat der Bund mit diesem bundeseinheitlichen Pflegegeld in sieben Stufen nachgezogen. Meiner Mei­nung nach war die Einführung richtig, nur die Stufen, die mit 3 000 S angefangen haben und bis zu über 20 000 S gingen, waren zu hoch angesetzt. Daher konnte man in den Folgejahren keine Erhöhung des Pflegegeldes durchführen.

Aber zu diesem Vorschlag, das Pflegegeld in eine Sachleistung umzuwandeln, muss ich Ihnen sagen, wir lehnen das ab. (Beifall bei Bundesräten der ÖVP und der Freiheitlichen.) Eine Um­wandlung würde erstens bedeuten, dass die Pflegeorganisationen gar nicht in der Lage wären, diese Aufgaben zu erfüllen, zweitens, dass man die Pensionsbezieher, die ein Pflege­geld beziehen, entmündigt. Das wollen wir nicht! Der Pensionist, der Pflegegeld bezieht, muss und


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