Bundesrat Stenographisches Protokoll 693. Sitzung / Seite 59

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lagenrichtsatzes stattfindet. Wie notwendig das ist, das haben meine Vorrednerinnen und Vorredner schon ausführlich dargelegt, sodass ich nicht mehr darauf eingehen möchte.

Ich möchte mich in meinem Redebeitrag mehr dem Thema „Pensionen“, das hier in den De­batten schon mit eingeflossen ist, widmen. Es ist mir als Gewerkschafterin wirklich ein großes Anliegen, dazu unsere Positionen darzulegen, zumal wir in der Öffentlichkeit gerne in sehr verkürzter Form als so genannte Betonierer und als Verhinderer von Reformen dargestellt werden.

Ich sage dazu: Das mag so scheinen, und es mag in manchen Punkten auch wirklich der Fall sein, aber man muss auch wissen, warum es in manchen Punkten so ist. Es wurde zum Beispiel heute hier gesagt, dass die sozialdemokratische Partei im Bereich der Pensionen immer nur kosmetische Reformen gemacht hat. Darauf muss ich, wohl wissend, wie es tatsächlich ist, als Sozialdemokratin antworten: Diese Aussage stimmt teilweise sogar, aber man muss in Erinnerung rufen, dass da nicht die Sozialdemokratische Partei alleine am Werken war, dass das nicht die alleinige Kosmetik der Sozialdemokraten war, sondern dass, wie wir alle wissen – und ich nehme an, dass die Damen und Herren im Bundesrat ein bisschen die politische Geschichte kennen, sich daran erinnern, dass wir über 13 Jahre hinweg Koalitions­regierungen hatten –, das auf den Entscheidungen der damaligen Koalitionsregierungen ba­sierte.

Ich habe sie nie für gut befunden, und ich bin in meinen eigenen Kreisen bekannt dafür, dass ich auch zu jenen Zeiten, zu welchen die Sozialdemokraten an der Regierung waren, sehr kri­tisch mit diesem Thema umgegangen bin und gegen einzelne Maßnahmen aufgetreten bin, weil viele Maßnahmen, die unter dem Titel „Reformen“ gemacht wurden, keine wirklichen Reformen waren, sondern in Wahrheit großteils zum Zwecke der Budgetsanierung durchgeführt wurden. Wir wissen es doch: Immer wenn das Geld zu wenig wird, dann reden wir über Pensionen! Aber ich mache der jetzigen Regierung den Vorwurf, dass sie es nicht besser macht. Sie hat nichts daraus gelernt. (Beifall bei Bundesräten der SPÖ.)

Wir alle wissen ganz genau, dass auch Herr Finanzminister Grasser, der in den Medien und in der Öffentlichkeit als ein sehr guter Finanzminister dargestellt wird und ein sehr beliebter Finanz­minister ist, jetzt, um ein Budget errichten zu können, nach allen möglichen Finanzmitteln sucht. Aber auch er macht den gleichen Fehler – und alle anderen spielen mit – und schneidet wieder beim Pensionssystem hinein.

Bis zum Jahre 2006 muss 1 Milliarde € im Pensionsbereich hereingebracht werden. Das soll da­durch – die Vorschläge liegen mittlerweile auf dem Tisch und sind öffentlich bekannt gemacht wor­den – erfolgen, dass die vorzeitige Alterspension – Frauen: 56,5 Jahre, Männer: 61,5 Jah­re – schrittweise abgeschafft wird, und zwar in sehr kurzer Zeit, nämlich um zwei Monate pro Quartal. Das heißt, im Jahre 2009 wird es keine vorzeitige Alterspension mehr geben.

Die vorzeitige Alterspension gibt es zurzeit unter zwei Bedingungen. Erstens: vorzeitige Alters­pension wegen langer Erwerbstätigkeit, das heißt, die Voraussetzung sind lange Versicherungs­zeiten. Zweitens: Arbeitslosigkeit, wobei bestimmte Richtlinien erfüllt sein müssen, damit man die vorzeitige Alterspension in Anspruch nehmen darf.

Das will man nun abschaffen, und zwar wider besseres Wissen, denn es ist heute kein Ge­heimnis mehr, dass derzeit bereits 50 Prozent derer, die in Pension gehen, nicht aus dem Erwerbsleben heraus in Pension gehen, sondern aus der Arbeitslosigkeit heraus oder aus dem Bezug der Sozialhilfe oder aus sonstigen Formen heraus.

Wir haben derzeit einen noch nie dagewesenen Höchststand an Arbeitslosigkeit zu ver­zeich­nen. Im Jänner hatten wir 303 676 Arbeitslose. Es ist auch statistisch bewiesen, dass allein die überfallsartige Anhebung des Antrittsalters für die vorzeitige Alterspension um eineinhalb Jahre im Jahr 2000 viele zusätzliche Arbeitslose bei Frauen und Männern zur Folge gehabt hat.

 


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