Bundesrat Stenographisches Protokoll 693. Sitzung / Seite 61

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

werden. Jemand, der im Arbeitsverhältnis steht, zahlt in die Arbeitslosenversicherung ein, und wenn der Versicherungsfall der Arbeitslosigkeit eintritt, dann bekommt er Arbeitslosengeld. Die Ausgleichszulage hat sicher eine andere Bedeutung. Damit soll ausgeglichen werden und sollen soziale Härten verhindert werden. Daher kann man auch auf die Anrechnung von weite­ren Einkünften nicht ganz verzichten. Dass man da vielleicht das eine oder andere unbüro­kratischer gestalten kann, das ist die eine Sache, aber ganz verzichten wird man darauf nicht können, weil es einfach mit einer Notstandhilfe zu vergleichen ist. – Das sei zu diesem Thema gesagt.

Nun zum Pensionsthema im Allgemeinen: Das ist wirklich ein sehr heißes Eisen. In diesem Sinne möchte ich mich der Meinung meiner Vorrednerin, der Bundesrätin Bachner, anschließen und auch sagen: Vielleicht wäre es wirklich sinnvoll, dieses Thema aus der Tagespolitik heraus­zuhalten und sehr sensibel damit umzugehen.

Nächster Punkt: Anhebung des Pensionsantrittsalters. – Wenn ich mir den Vorschlag der ÖVP, der in den Zeitungen kolportiert wurde, ansehe, das Pensionsantrittsalter ab dem Jahre 2004 pro Quartal um zwei Monate anzuheben, dann muss ich schon sagen: Die Menschen, die im Arbeitsprozess stehen, haben einen Anspruch auf eine Lebensplanung, und das ist schon ein sehr harter und gravierender Eingriff in die Lebensplanung.

Es ist, wie gesagt, ein sehr heißes Eisen, und solche heiße Eisen darf man eben ohne ent­sprechende Schutzvorkehrungen nicht angreifen, sonst verbrennt man sich die Finger. Ich meine das auch in Richtung ÖVP: Wenn man solche Vorschläge bringt, dann muss man sich die Finger verbrennen. Auch die ÖVP wird sich daran die Finger verbrennen.

Wichtig ist es, dass der Generationenvertrag, von dem wir immer sprechen, in Zukunft erhalten werden kann, und das wird nur dann funktionieren, wenn es auch weiterhin eine Akzeptanz zwischen den Generationen gibt und wenn es gelingt, die Ungerechtigkeiten auszuräumen.

Die Fakten, die wir in den letzten Tagen über die Medien erfahren konnten, sprechen für sich. Die Pensionsvorsorge für öffentlich Bedienstete und jene für Bedienstete nach dem ASVG driften ganz fürchterlich auseinander, und da muss etwas getan werden.

Abschließend und zusammenfassend ist aus meiner Sicht zu sagen: Eine Anhebung des Pensionsantrittsalters in der von der ÖVP geforderten Form ab dem Jahre 2004 kann es nicht geben, das ist unrealistisch. Man kann nicht die Arbeitslosigkeit praktisch statt des Pensions­antritts verwenden. Das ist sicher nicht die richtige Lösung. Das ist einfach nicht austauschbar.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einschnitte in hohe und höhere Pensionen werden, so wehe es vielen tun wird, im Sinne der Erhaltung des Generationenvertrages – ich sage es vorsichtig – zumindest in den nächsten Jahren kommen müssen, sonst wird uns die Jugend und sonst werden uns die 30- und 35-Jährigen nicht verstehen. Im Endeffekt sind das, wenn ich jetzt meine Generation hernehme, jene, die dafür Sorge tragen werden, dass unsere Pensionen bezahlt werden. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

13.15


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite