ihnen heute noch
fehlt. Gewiss nur ein erster Schritt in die richtige Richtung, aber ein ganz
wesentlicher, ist die Anhebung der pensionsbegründenden Kindererziehungszeiten
von derzeit 18 auf 24 Monate im Zuge der Gesamtpensionsreform. (Beifall
bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)
Nicht zufällig
landet jede aktuelle Betrachtung der Familienpolitik auch bei der Problematik
des Pensionssystems und seiner zukunftsfähigen Absicherung. Beruht doch unser
Pensionsversicherungsrecht, das entgegen seiner Bezeichnung in
Wahrheit nach dem Umlagesystem gestaltet ist, auf dem dieses rechtfertigenden
Leitgedanken des Generationenvertrages. Eben dieser ist aus objektiv
nachvollziehbaren Gründen in eine bedenkliche Schieflage geraten.
Das zwei oder
richtigerweise vielleicht sogar drei Generationen übergreifende Umlagesystem
ging von folgenden Prämissen aus, die so heute alle mehr oder weniger
nicht mehr zutreffen: nämlich von einer annähernden Vollbeschäftigung; von
einer gleich bleibenden Lebenserwartung; von einer demografisch stabilen
Reproduktionsquote – wenn Sie mir den unschönen Ausdruck
gestatten –; von einer vergleichbaren Ausbildungs- und
Berufsbiographie – sprich: dem Zeitpunkt des Eintritts ins
Erwerbsleben – und in Verbindung damit von einem relativ proportionalen
Verhältnis von Pensionsbeiträgen und Pensionsleistungen.
In dem Maße, in
dem sich diese Parameter nicht mehr gleichsinnig entwickelten, wurde das
Problem der Finanzierung des überkommenen Pensionssystems vorerst auf den
Staatshaushalt – sprich: den Steuerzahler – und in den letzten
Jahren immer mehr auch auf die nachfolgenden Generationen verlagert.
Dieses an sich
unsachgemäße und ungerechte Vorgehen stößt inzwischen an seine absoluten
finanzpolitischen und sozialpsychologischen Grenzen. Früher oder später droht
die Überspannung, wenn nicht Aufkündigung des Generationenvertrages!
Wir können doch
nicht auf den Aufstand unserer Jugend warten, die bei zunehmend steigenden
Sozialversicherungsabgaben beziehungsweise/und erhöhten Steuerleistungen
die Ruhegenüsse von Frühpensionisten und von Pensionisten mit früherem
Antrittsalter zu finanzieren, selbst aber ein erheblich späteres Antrittsalter
und zudem noch erheblich verkürzte Pensionsleistungen zu erwarten hat und
infolge der hohen Abgaben auch nicht über die entsprechenden Einkommensteile
verfügt, um sich im Sinne der so genannten „dritten Säule“ in Eigenvorsorge den
Ausgleich für die fehlende Ersatzrate zu sichern.
Aus all diesen
Gründen bedarf es zur nachhaltigen Stabilisierung des Pensionssystems der
Harmonisierung aller gegenwärtig recht unterschiedlichen Teilsysteme und der
Schaffung eines einheitlichen Pensionsmodells – ohne jegliche
Privilegien – für alle Erwerbstätigen!
Ein Kernelement
dabei ist die Absicht, in Zukunft ein grundsätzlich beitragsorientiertes Pensionskonto
einzuführen. Neben der Konsolidierung des Umlageverfahrens, also der weiterhin
tragenden „ersten Säule“, werden auch die betriebliche und die individuelle
Altersversorgung, das heißt die so genannte „zweite“ und „dritte Säule“,
auszubauen sein.
Eine solche
Systemsicherung ist meines Erachtens, um es nochmals zu betonen, ein Gebot der
Gerechtigkeit gegenüber den jüngeren Generationen! (Beifall bei den
Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)
Das geplante Auslaufenlassen
der vorzeitigen Alterspension wegen langer Versicherungsdauer wird durch die
Verlängerung der volkstümlich so genannten „Hacklerregelung“, also Pensionsantritt
nach 40 beziehungsweise 45 Beitragsjahren, bis 2010 sozial abgefedert.
Auch das war aus freiheitlicher Sicht unabdingbar! (Beifall bei den
Freiheitlichen.)
Im Sachbereich „Inneres, Asyl und Integration“ waren meiner Fraktion der entschiedene Kampf gegen Drogenhandel, die Reform des Versammlungsgesetzes und die Beschleunigung des Asylverfahrens unter gleichzeitiger Verbesserung seiner Qualität zentrale Anliegen. Die Integration legal in Österreich lebender ausländischer Staatsbürger hat weiterhin Vorrang vor einem Neuzuzug; dieser unterliegt weiterhin der Quotenregelung. Der Familiennachzug innerhalb
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