Bundesrat Stenographisches Protokoll 694. Sitzung / Seite 36

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ihnen heute noch fehlt. Gewiss nur ein erster Schritt in die richtige Richtung, aber ein ganz wesentlicher, ist die Anhebung der pensionsbegründenden Kindererziehungszeiten von derzeit 18 auf 24 Monate im Zuge der Gesamtpensionsreform. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

Nicht zufällig landet jede aktuelle Betrachtung der Familienpolitik auch bei der Problematik des Pensionssystems und seiner zukunftsfähigen Absicherung. Beruht doch unser Pensionsver­sicherungsrecht, das entgegen seiner Bezeichnung in Wahrheit nach dem Umlagesystem gestaltet ist, auf dem dieses rechtfertigenden Leitgedanken des Generationenvertrages. Eben dieser ist aus objektiv nachvollziehbaren Gründen in eine bedenkliche Schieflage geraten.

Das zwei oder richtigerweise vielleicht sogar drei Generationen übergreifende Umlagesystem ging von folgenden Prämissen aus, die so heute alle mehr oder weniger nicht mehr zutreffen: nämlich von einer annähernden Vollbeschäftigung; von einer gleich bleibenden Lebenserwar­tung; von einer demografisch stabilen Reproduktionsquote – wenn Sie mir den unschönen Aus­druck gestatten –; von einer vergleichbaren Ausbildungs- und Berufsbiographie – sprich: dem Zeit­punkt des Eintritts ins Erwerbsleben – und in Verbindung damit von einem relativ pro­portionalen Verhältnis von Pensionsbeiträgen und Pensionsleistungen.

In dem Maße, in dem sich diese Parameter nicht mehr gleichsinnig entwickelten, wurde das Problem der Finanzierung des überkommenen Pensionssystems vorerst auf den Staatshaus­halt – sprich: den Steuerzahler – und in den letzten Jahren immer mehr auch auf die nachfol­genden Generationen verlagert.

Dieses an sich unsachgemäße und ungerechte Vorgehen stößt inzwischen an seine absoluten finanzpolitischen und sozialpsychologischen Grenzen. Früher oder später droht die Überspan­nung, wenn nicht Aufkündigung des Generationenvertrages!

Wir können doch nicht auf den Aufstand unserer Jugend warten, die bei zunehmend steigenden Sozialversicherungsabgaben beziehungsweise/und erhöhten Steuerleistungen die Ruhege­nüsse von Frühpensionisten und von Pensionisten mit früherem Antrittsalter zu finanzieren, selbst aber ein erheblich späteres Antrittsalter und zudem noch erheblich verkürzte Pensions­leistungen zu erwarten hat und infolge der hohen Abgaben auch nicht über die entsprechenden Einkommensteile verfügt, um sich im Sinne der so genannten „dritten Säule“ in Eigenvorsorge den Ausgleich für die fehlende Ersatzrate zu sichern.

Aus all diesen Gründen bedarf es zur nachhaltigen Stabilisierung des Pensionssystems der Harmonisierung aller gegenwärtig recht unterschiedlichen Teilsysteme und der Schaffung eines einheitlichen Pensionsmodells – ohne jegliche Privilegien – für alle Erwerbstätigen!

Ein Kernelement dabei ist die Absicht, in Zukunft ein grundsätzlich beitragsorientiertes Pen­sionskonto einzuführen. Neben der Konsolidierung des Umlageverfahrens, also der weiterhin tragenden „ersten Säule“, werden auch die betriebliche und die individuelle Altersversorgung, das heißt die so genannte „zweite“ und „dritte Säule“, auszubauen sein.

Eine solche Systemsicherung ist meines Erachtens, um es nochmals zu betonen, ein Gebot der Gerechtigkeit gegenüber den jüngeren Generationen! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

Das geplante Auslaufenlassen der vorzeitigen Alterspension wegen langer Versicherungsdauer wird durch die Verlängerung der volkstümlich so genannten „Hacklerregelung“, also Pensions­antritt nach 40 beziehungsweise 45 Beitragsjahren, bis 2010 sozial abgefedert. Auch das war aus freiheitlicher Sicht unabdingbar! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Im Sachbereich „Inneres, Asyl und Integration“ waren meiner Fraktion der entschiedene Kampf gegen Drogenhandel, die Reform des Versammlungsgesetzes und die Beschleunigung des Asylverfahrens unter gleichzeitiger Verbesserung seiner Qualität zentrale Anliegen. Die Integra­tion legal in Österreich lebender ausländischer Staatsbürger hat weiterhin Vorrang vor einem Neuzuzug; dieser unterliegt weiterhin der Quotenregelung. Der Familiennachzug innerhalb


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