Bundesrat Stenographisches Protokoll 694. Sitzung / Seite 37

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dieser Quote ist auf die Kernfamilie zu beschränken. Deren Mitgliedern wird dafür im Gegen­zug der Zugang zum Arbeitsmarkt eröffnet; das wurde vorhin nicht richtig dargestellt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Die Justizpolitik ist erneut durch ehrgeizige Vorhaben geprägt. So handelt es sich bei der Straf­prozessreform um ein international anerkanntes Reformwerk und zugleich um das größte und komplexeste Legislativprojekt des Ressorts seit der Erlassung des Strafgesetzbuches. Es wurde soeben im Ministerrat verabschiedet.

Entgegen anders lautenden Behauptungen wird die richterliche Kontrolle voll erhalten und so­gar ausgebaut. Angesichts des gezielt geschürten Misstrauens gegenüber der Weisungsbe­fugnis des Justizministers scheint es mir wesentlich zu sein, dass die durch eine strafbare Hand­lung geschädigten Personen beim Oberlandesgericht die Fortführung eines Verfahrens verlan­gen können, das von der Staatsanwaltschaft – vielleicht auf Weisung des Justizminis­ters – eingestellt worden ist.

Die Verschärfung der Strafbestimmungen gegen Kinderpornographie und die Schaffung eines Straftatbestandes der sexuellen Belästigung sind ein Reformanliegen, das wir alle wohl in diesem Hohen Hause teilen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Gleiches gilt für die Verbesserung des Opferschutzes und der Opferhilfe. – Erwähnt seien auch noch weitere Maßnahmen zur Beschleunigung gerichtlicher Verfahren und die Gesamtreform des Verfahrens in Außerstreitsachen; die Schaffung bundesweiter Mindeststandards für Heim­verträge; die Verbesserung des Schutzes von Ehegatten vor Übervorteilung im Scheidungsver­fahren; die Schaffung eines immateriellen Schadensersatzanspruches bei Eingriffen in Persön­lichkeits­rechte; die Harmonisierung und Vereinfachung der heute bereits völlig unüberschau­baren Wohnrechtsmaterien; die Gesamtreform des Handelsgesetzbuches im Sinne eines modernen Unternehmensrechtes und vieles Andere mehr.

Aus Zeit- und auch aus fachlichem Kompetenzmangel verweise ich zur Wirtschaftspolitik nur auf die Verbesserung der Lehrlingsausbildung und den Ausbau der Mittelstandsfinanzierung, auf die Jungunternehmerförderung, die Stärkung der Eigenkapitalbildung der heimischen Tourismusbetriebe und nicht zuletzt auf das Ziel, die organisierte Schattenwirtschaft als einen echten Sozialbetrug einzudämmen. Auch darin wird freiheitliche Handschrift erkennbar! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes hebe ich lediglich den Anspruch von Eltern auf Teilzeit und flexible Arbeitszeitregelung hervor. Dieser Anspruch in Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern gilt für Eltern von Kindern bis zum Ablauf ihres siebenten Lebensjahres oder bis zu deren Schuleintritt; und das unter Wahrung des Rechtes der Eltern auf Rückkehr in Vollzeitbeschäf­tigung.

Auch die volle Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten in Bezug auf die Entgeltfortzah­lung verdient Erwähnung.

In der Verkehrspolitik kommt unverändert dem Ausbau der Schieneninfrastruktur im Rahmen des Generalverkehrsplanes insbesondere in Richtung EU-Beitrittskandidaten im Norden, Osten und Süden sowie auf den Hauptkorridoren im Sinne des EU-Beitrittsvertrages Priorität zu.

Bei der Erarbeitung der EU-Wegekostenrichtlinie geht es Österreich um die ausreichende Um­setzung des Konzeptes ökosensibler Zonen und der Kostenwahrheit durch die ökologische Weiterentwicklung der fahrleistungsabhängigen LKW-Maut und um die Querfinanzierung der alternativen Verkehrsinfrastruktur.

Zur Gesundheitspolitik will ich nur das Ziel hervorheben, alle Beitragsleistenden in der Kranken­versicherung gleich zu behandeln, was sowohl für den einheitlichen Beitragssatz für alle Arbeitnehmer als auch für die Leistungskataloge gilt. Anstelle der Krankenscheingebühr und der Ambulanzgebühr – ich räume ein: keine Erfolgsgeschichte –, die abgeschafft werden, soll


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