dieser Quote ist
auf die Kernfamilie zu beschränken. Deren Mitgliedern wird dafür im
Gegenzug der Zugang zum Arbeitsmarkt eröffnet; das wurde vorhin nicht richtig
dargestellt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Die Justizpolitik
ist erneut durch ehrgeizige Vorhaben geprägt. So handelt es sich bei der Strafprozessreform
um ein international anerkanntes Reformwerk und zugleich um das größte und
komplexeste Legislativprojekt des Ressorts seit der Erlassung des
Strafgesetzbuches. Es wurde soeben im Ministerrat verabschiedet.
Entgegen anders
lautenden Behauptungen wird die richterliche Kontrolle voll erhalten und sogar
ausgebaut. Angesichts des gezielt geschürten Misstrauens gegenüber der
Weisungsbefugnis des Justizministers scheint es mir wesentlich zu sein, dass
die durch eine strafbare Handlung geschädigten Personen beim Oberlandesgericht
die Fortführung eines Verfahrens verlangen können, das von der
Staatsanwaltschaft – vielleicht auf Weisung des Justizministers –
eingestellt worden ist.
Die Verschärfung
der Strafbestimmungen gegen Kinderpornographie und die Schaffung eines
Straftatbestandes der sexuellen Belästigung sind ein Reformanliegen, das wir
alle wohl in diesem Hohen Hause teilen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Gleiches gilt für
die Verbesserung des Opferschutzes und der Opferhilfe. – Erwähnt seien
auch noch weitere Maßnahmen zur Beschleunigung gerichtlicher Verfahren und die
Gesamtreform des Verfahrens in Außerstreitsachen; die Schaffung bundesweiter
Mindeststandards für Heimverträge; die Verbesserung des Schutzes von Ehegatten
vor Übervorteilung im Scheidungsverfahren; die Schaffung eines immateriellen
Schadensersatzanspruches bei Eingriffen in Persönlichkeitsrechte; die
Harmonisierung und Vereinfachung der heute bereits völlig unüberschaubaren
Wohnrechtsmaterien; die Gesamtreform des Handelsgesetzbuches im Sinne eines
modernen Unternehmensrechtes und vieles Andere mehr.
Aus Zeit- und auch
aus fachlichem Kompetenzmangel verweise ich zur Wirtschaftspolitik nur auf die
Verbesserung der Lehrlingsausbildung und den Ausbau der
Mittelstandsfinanzierung, auf die Jungunternehmerförderung, die Stärkung der
Eigenkapitalbildung der heimischen Tourismusbetriebe und nicht zuletzt auf das
Ziel, die organisierte Schattenwirtschaft als einen echten Sozialbetrug
einzudämmen. Auch darin wird freiheitliche Handschrift erkennbar! (Beifall
bei den Freiheitlichen.)
Auf dem Gebiet des
Arbeitsrechtes hebe ich lediglich den Anspruch von Eltern auf Teilzeit
und flexible Arbeitszeitregelung hervor. Dieser Anspruch in Betrieben mit mehr
als 20 Mitarbeitern gilt für Eltern von Kindern bis zum Ablauf ihres
siebenten Lebensjahres oder bis zu deren Schuleintritt; und das unter Wahrung
des Rechtes der Eltern auf Rückkehr in Vollzeitbeschäftigung.
Auch die volle
Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten in Bezug auf die Entgeltfortzahlung
verdient Erwähnung.
In der
Verkehrspolitik kommt unverändert dem Ausbau der Schieneninfrastruktur im
Rahmen des Generalverkehrsplanes insbesondere in Richtung
EU-Beitrittskandidaten im Norden, Osten und Süden sowie auf den Hauptkorridoren
im Sinne des EU-Beitrittsvertrages Priorität zu.
Bei der
Erarbeitung der EU-Wegekostenrichtlinie geht es Österreich um die ausreichende
Umsetzung des Konzeptes ökosensibler Zonen und der Kostenwahrheit
durch die ökologische Weiterentwicklung der fahrleistungsabhängigen LKW-Maut
und um die Querfinanzierung der alternativen Verkehrsinfrastruktur.
Zur Gesundheitspolitik will ich nur das Ziel hervorheben, alle Beitragsleistenden in der Krankenversicherung gleich zu behandeln, was sowohl für den einheitlichen Beitragssatz für alle Arbeitnehmer als auch für die Leistungskataloge gilt. Anstelle der Krankenscheingebühr und der Ambulanzgebühr – ich räume ein: keine Erfolgsgeschichte –, die abgeschafft werden, soll
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