fen kann! Wir
werden uns die Steuerreform durch die Streichung der Notstandshilfe zu erarbeiten
haben. Werdet bitte zu Sozialhilfeempfängern, denn dann müssen die Länder und
die Gemeinden zahlen und nicht mehr der Herr Finanzminister!
So schaut es in Wirklichkeit
aus, meine Damen und Herren! Das bedeutet es, in der Realität eine Steuerreform
zu erarbeiten oder zu erwirtschaften. So will man es haben.
Ich möchte mich
aber bei den nächsten Punkten in erster Linie auf das Regierungsprogramm 2003
bis 2006 beziehen, und zwar auf die geplanten Änderungen – auf die so
genannten Reformen – im Speziellen im Sozial-, Pensions- und
Frauenbereich.
Ich komme gleich
zu Punkt eins, zur Notstandshilfe. Die Notstandshilfe soll, so heißt es,
künftig vom Arbeitsmarktservice weg in Länderkompetenzen überführt werden. Was
heißt das, meine Damen und Herren? – Die Notstandshilfe würde mit der
Sozialhilfe gekoppelt werden und müsste von den Ländern und Gemeinden getragen
werden. Wenn man weiß, dass die Länder und Gemeinden schon jetzt mit kräftigen
Budgeteinbußen auf Grund der zuletzt deutlich zurückgegangenen Ertragsanteile
zu kämpfen haben, so ist dies eine weitere große Belastung für Länder und
Gemeinden, die so nicht hingenommen werden kann.
Meine steirischen
Kollegen hier im Saal werden mir Recht geben. Wir haben es ja bereits in der
Steiermark gehört, Finanzlandesrat Paierl hat vor einer Woche darauf
hingewiesen, dass sein Budget für 2003 nicht zu halten sein wird – und das
schon zwei Monate nach der Beschlussfassung! Die zuständigen
Regierungsmitglieder werden dann ihre Ermessensausgaben um zehn Prozent
zurückzunehmen haben.
Das heißt aber
wiederum, dass viele Projekte im Sozial-, im Gesundheits- sowie im Arbeitsmarktbereich
nicht mehr weitergeführt werden können beziehungsweise sehr stark eingeschränkt
werden müssen. Da müssen Sie mir Recht geben: Das ist bei uns in der Steiermark
der Fall. Das ist schon eine der wenigen Auswirkungen auf Grund dieses
Regierungsprogrammes!
Rechnet man jetzt
noch neuerliche Belastungen für die Notstandshilfe hinzu, dann kann man die
Auswirkungen auf die Länder und Gemeinden schon jetzt absehen. Ich weiß nicht,
wie es in den anderen Bundesländern ist. Bei uns in der Steiermark ist es auf
alle Fälle so, dass es einen Aufteilungsschlüssel für die Sozialhilfe gibt:
60 Prozent vom Land, 40 Prozent von den Gemeinden. Und die
Gemeinden – ich glaube, Herr Kollege Bürgermeister Gruber hat schon darauf
hingewiesen – sehen sich bereits jetzt oftmals außerstande, diese
hohen Sozialleistungen zu erbringen beziehungsweise überhaupt einen
ausgeglichenen Haushalt zu Stande zu bringen. Neuerliche Belastungen wie die
Notstandhilfe, so meine ich, werden in vielen Gemeinden jegliche Investitionen
für die Bürgerinnen und Bürger unmöglich machen.
In der Steiermark
haben wir noch zusätzlich die Auflage – ich weiß nicht, wie es in den
anderen Bundesländern ist –, dass Sozialhilfe, sollte eine Verbesserung
in der Einkommenssituation eintreten, zurückgezahlt werden muss.
Meine Damen und
Herren! Was heißt das wieder umgelegt auf eine zukünftige Koppelung der
Notstandshilfe mit der Sozialhilfe? – Das könnte bedeuten, dass Männer und
Frauen, die vorübergehend oder auch für einen längeren Zeitraum Notstands-
beziehungsweise Sozialhilfebezieher sind, bei einem späteren eventuell
höheren Pensionsbezug dann die vorher erhaltene Notstandshilfe zurückzahlen
müssen. Das kann es nicht sein! Das sind fürwahr „schöne“ Aussichten für all
jene, die unverschuldet in solch eine Lage kommen. Sie werden zuerst ausgesteuert
und dann zu Bittstellern.
Durch die geplante
Ausgliederung aus dem AMS wird es wahrscheinlich auch keinen Vermittlungsauftrag
mehr für diese Personengruppe geben. Sie werden ihr Schicksal selbst in die
Hand nehmen müssen. Und das trifft eine Gruppe, der eigentlich unser besonderes
Augenmerk und unsere ganz besondere Hilfe gelten sollte.
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