Bundesrat Stenographisches Protokoll 694. Sitzung / Seite 73

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Der nächste Punkt, den ich ansprechen möchte, ist das Recht auf Teilzeitarbeit. Das ist heute schon einige Male angeführt worden. Ich muss sagen, es ist zu begrüßen, dass diese langjähri­ge Forderung – vor allem der SPÖ –, Eltern bis zum Schuleintritt ihrer Kinder das Recht auf Teil­­zeit­arbeit zu gewähren und ihnen danach die Rückkehr auf einen Vollzeitarbeitsplatz zu er­mögli­chen, nunmehr in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden soll.

Doch wie sieht diese Lösung aus? – Die Einschränkung, dies nur jenen Frauen und Männern – es sind ja wirklich nur ein paar Prozent – zu gewähren, die mindestens drei Jahre in einem Be­trieb gearbeitet haben und dieses Unternehmen mindestens 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter be­schäftigen muss, stellt doch eine Diskriminierung sondergleichen dar und schließt von vorn­herein, so meine ich, mehr als die Hälfte aller Frauen dieser betroffenen Personengruppe aus.

Wie sehen Sie das, Frau Staatssekretärin? Was glauben Sie? – Sie müssen mir Recht geben, wenn ich sage: Die Teilzeitarbeit ist weiblich. Das betrifft also in erster Linie Frauen. Es sind sehr viele Frauen in Klein- und Kleinstbetrieben, in Nahversorgungsbetrieben auf dem Land, in Arzt­praxen, in Rechtsanwaltskanzleien und vielen anderen Kleinunternehmen tätig. All diese Frauen haben dann kein Recht auf Teilzeitarbeit bis zum Schuleintritt ihrer Kinder? Wo ist da die Gleichheit für die Frauen?

Das verstehe ich überhaupt nicht. Es ist mir schon klar, damit wird der Wirtschaft und den Klein­unternehmen geholfen. Aber das ist keine Besserstellung für die Frauen, wie es in der Über­schrift heißt, beziehungsweise nur für einen Teil. Das sind dann privilegierte Frauen. Und was machen die anderen?

Wir alle kennen das aus unseren Gemeinden. Wir haben viele Kleinunternehmen und Nahver­sor­ger, in denen eben nur drei oder vier Frauen – wenn überhaupt; und es sind ja in erster Linie Frauen, die im Handel beschäftigt sind – arbeiten. Diese haben kein Recht auf Teilzeitarbeit. Das ist ungerecht!

Die zwar positive Überschrift „Recht auf Teilzeitarbeit“ allein ist zu wenig. Und wie immer stecken die Hürden, die Barrieren für die Frauen, die wir beseitigen sollten, im Detail, um end­lich eine Besserstellung für die Frauen bei der Vereinbarkeit von Job und Familie zu erreichen. Frau Staatssekretärin! Auch Sie sprechen immer wieder diese Vereinbarkeit an, und auch die Frau Bundesministerin setzt sich immer wieder dafür ein. Ich finde, es ist ein ehrliches Wollen vorhanden, aber solch eine Regelung kann für die Frauen nicht gut sein, wenn sie nur die Hälfte von ihnen umfasst.

Mein Appell an Sie, Frau Staatssekretärin, und an die Mitglieder der Bundesregierung lautet da­her: Schaffen Sie nicht schon wieder eine Kluft zwischen jenen Frauen, die dann das so ge­nannte Privileg des Rechts auf Teilzeitarbeit haben, und jenen, die auf Grund ihrer Be­schäfti­gung in einem Kleinbetrieb dasselbe nicht in Anspruch nehmen können! Wir SPÖ-Frauen wer­den auch Sie, Frau Staatssekretärin, daran messen, wie ernst Sie mit der Gleichheit der Frauen umgehen.

Ein paar Sätze noch zum Problem der Kinderbetreuungseinrichtungen; das ist heute schon des Öfteren angesprochen worden. Kollegin Dr. Hlavac hat auch schon richtigerweise darauf hinge­wie­sen: Es ist zu wenig, wenn im Regierungsprogramm steht, dass den Ländern empfohlen wird, mehr Augenmerk auf die Errichtung weiterer Kinderbetreuungseinrichtungen zu legen. Ich bin schon sehr viele Jahre in diesem Haus und weiß um die Problematik der Finanzierung von Kin­derbetreuungseinrichtungen, aber wir haben es im Jahre 1995 erreicht, zusätzliche Mittel sei­tens des Bundes für Kinderbetreuungseinrichtungen zu bekommen. (Beifall bei der SPÖ.)

Noch unter Bundesministerin Dr. Helga Konrad haben wir zwar nicht die so genannte „Kinder­garten­milliarde“, aber immerhin 600 Millionen Schilling aus Bundesmitteln lukrieren können und ha­ben das an die Länder weitergegeben, damit Kinderbetreuungseinrichtungen – damals mit nicht so flexiblen Öffnungszeiten – errichtet werden konnten. Und es ist etwas weitergegangen!

Nur zu sagen, wir geben diese Empfehlung an die Länder weiter – Ministerin Dohnal hat schon vor fünfzehn Jahren mittels 15a-Vereinbarungen versucht, die Länder diesbezüglich zu bin-


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