Der nächste Punkt,
den ich ansprechen möchte, ist das Recht auf Teilzeitarbeit. Das ist heute
schon einige Male angeführt worden. Ich muss sagen, es ist zu begrüßen, dass
diese langjährige Forderung – vor allem der SPÖ –, Eltern bis zum
Schuleintritt ihrer Kinder das Recht auf Teilzeitarbeit zu gewähren und
ihnen danach die Rückkehr auf einen Vollzeitarbeitsplatz zu ermöglichen,
nunmehr in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden soll.
Doch wie sieht
diese Lösung aus? – Die Einschränkung, dies nur jenen Frauen und
Männern – es sind ja wirklich nur ein paar Prozent – zu gewähren, die
mindestens drei Jahre in einem Betrieb gearbeitet haben und dieses Unternehmen
mindestens 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen muss, stellt
doch eine Diskriminierung sondergleichen dar und schließt von vornherein, so
meine ich, mehr als die Hälfte aller Frauen dieser betroffenen Personengruppe
aus.
Wie sehen Sie das,
Frau Staatssekretärin? Was glauben Sie? – Sie müssen mir Recht geben, wenn
ich sage: Die Teilzeitarbeit ist weiblich. Das betrifft also in erster Linie
Frauen. Es sind sehr viele Frauen in Klein- und Kleinstbetrieben, in
Nahversorgungsbetrieben auf dem Land, in Arztpraxen, in Rechtsanwaltskanzleien
und vielen anderen Kleinunternehmen tätig. All diese Frauen haben dann kein
Recht auf Teilzeitarbeit bis zum Schuleintritt ihrer Kinder? Wo ist da die
Gleichheit für die Frauen?
Das verstehe ich
überhaupt nicht. Es ist mir schon klar, damit wird der Wirtschaft und den Kleinunternehmen
geholfen. Aber das ist keine Besserstellung für die Frauen, wie es in der Überschrift
heißt, beziehungsweise nur für einen Teil. Das sind dann privilegierte Frauen.
Und was machen die anderen?
Wir alle kennen
das aus unseren Gemeinden. Wir haben viele Kleinunternehmen und Nahversorger,
in denen eben nur drei oder vier Frauen – wenn überhaupt; und es sind ja
in erster Linie Frauen, die im Handel beschäftigt sind – arbeiten. Diese
haben kein Recht auf Teilzeitarbeit. Das ist ungerecht!
Die zwar positive
Überschrift „Recht auf Teilzeitarbeit“ allein ist zu wenig. Und wie immer
stecken die Hürden, die Barrieren für die Frauen, die wir beseitigen sollten,
im Detail, um endlich eine Besserstellung für die Frauen bei der Vereinbarkeit
von Job und Familie zu erreichen. Frau Staatssekretärin! Auch Sie sprechen
immer wieder diese Vereinbarkeit an, und auch die Frau Bundesministerin setzt
sich immer wieder dafür ein. Ich finde, es ist ein ehrliches Wollen vorhanden,
aber solch eine Regelung kann für die Frauen nicht gut sein, wenn sie nur die
Hälfte von ihnen umfasst.
Mein Appell an
Sie, Frau Staatssekretärin, und an die Mitglieder der Bundesregierung lautet daher:
Schaffen Sie nicht schon wieder eine Kluft zwischen jenen Frauen, die dann das
so genannte Privileg des Rechts auf Teilzeitarbeit haben, und jenen, die auf
Grund ihrer Beschäftigung in einem Kleinbetrieb dasselbe nicht in Anspruch
nehmen können! Wir SPÖ-Frauen werden auch Sie, Frau Staatssekretärin, daran
messen, wie ernst Sie mit der Gleichheit der Frauen umgehen.
Ein paar Sätze
noch zum Problem der Kinderbetreuungseinrichtungen; das ist heute schon des
Öfteren angesprochen worden. Kollegin Dr. Hlavac hat auch schon
richtigerweise darauf hingewiesen: Es ist zu wenig, wenn im
Regierungsprogramm steht, dass den Ländern empfohlen wird, mehr Augenmerk auf
die Errichtung weiterer Kinderbetreuungseinrichtungen zu legen. Ich bin schon
sehr viele Jahre in diesem Haus und weiß um die Problematik der Finanzierung
von Kinderbetreuungseinrichtungen, aber wir haben es im Jahre 1995
erreicht, zusätzliche Mittel seitens des Bundes für
Kinderbetreuungseinrichtungen zu bekommen. (Beifall bei der SPÖ.)
Noch unter
Bundesministerin Dr. Helga Konrad haben wir zwar nicht die so genannte
„Kindergartenmilliarde“, aber immerhin 600 Millionen Schilling aus
Bundesmitteln lukrieren können und haben das an die Länder weitergegeben,
damit Kinderbetreuungseinrichtungen – damals mit nicht so flexiblen
Öffnungszeiten – errichtet werden konnten. Und es ist etwas
weitergegangen!
Nur zu sagen, wir geben diese Empfehlung an die Länder weiter – Ministerin Dohnal hat schon vor fünfzehn Jahren mittels 15a-Vereinbarungen versucht, die Länder diesbezüglich zu bin-
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