einzigen
Arbeitsplatz. Dabei geht es nur um Umschichtung, nur darum, dass in vielen
Betrieben – ich sage: nicht alle Unternehmer, aber doch sehr viele –
die Möglichkeit gesehen wird, Teilzeit beziehungsweise geringfügige
Beschäftigung einzuführen und Überstundenleistungen 1 : 1 in Form von Freizeit abzugelten.
Es gibt die
verschiedensten Überlegungen in Richtung Patentrezept „Senkung der Lohnnebenkosten“. –
Wir haben das schon einmal im Bereich der Jugendlichen erlebt. Es ist in
Wirklichkeit nichts geschehen: Es sind nicht mehr Lehrstellen angeboten worden,
es sind nicht mehr Jugendliche in Lehrverhältnisse gekommen. Derzeit suchen
nach wie vor 7 800 Jugendliche einen Lehrplatz, offen sind hingegen
nur 2 700 Lehrstellen, obwohl wir die Lohnnebenkosten für diesen
Bereich um rund 10 Prozentpunkte gesenkt haben.
Wir haben gehört,
die größte Steuerreform, die es je gegeben hat, soll kommen – ich werde
wirklich versuchen, mich zu diesem Thema kurz zu fassen –: Die erste
Etappe ist in einem Ausmaß von 385 Millionen € geplant.
Steuerfreiheit gibt es für einen Monatsbezug in der Höhe von 1 000 €
brutto. – Wunderbar, gut, hervorragend!, sage ich. Eines, bitte, dürfen
wir aber nicht dabei vergessen: Ein Angestellter mit 1 000 € brutto
zahlt 31,80 € an Lohnsteuer. Das wird sich also im Großen und Ganzen mit
dem, was an Verschlechterungen und Verteuerungen kommen wird, teilweise die
Waage halten, das wird teilweise aufgesogen werden. Die höchste Entlastung
durch die erste Etappe wird also dazu führen, dass ein Arbeitnehmer mit
1 000 € zirka 31,80 € weniger wird zahlen müssen.
Der Herr
Bundeskanzler hat heute gesagt, die Steuerreform solle bis 2006 auch ein
Nulldefizit bringen. – Ich fasse das schon fast als eine gefährliche
Drohung auf, denn wie kann man es anders verstehen, wenn wir hier ... (Zwischenbemerkung des Staatssekretärs
Mag. Kukacka.) Herr Staatssekretär! Na, sehr wohl! Wenn wir es
uns leisten können, sehr wohl, aber nicht auf Kosten der unselbständig
Beschäftigten in Österreich! (Neuerliche
Zwischenbemerkung des Staatssekretärs Mag. Kukacka.)
Ein
Angestellter – Herr Staatssekretär, lassen Sie das auf der Zunge
zergehen! – mit einem Einkommen in der Höhe von 1 000 € gewinnt
durch die erste Etappe der Steuerreform, wie gesagt, 31,80 €, aber für die
Erhöhung der Energiesteuer muss er 3,10 €, für die Freizeitversicherung
0,1 €, für die erhöhten Krankenversicherungsbeiträge 2,50 € und für
die Selbstbehalte 3,90 € zahlen, und somit macht die verbleibende
Entlastung 21,30 € aus.
Bei einem
Angestellten können wir die gleiche Rechnung machen: Da würden von 29,42 €
ganze 24,42 übrig bleiben. Dabei sind aber noch gar nicht alle Selbstbehalte,
die von dieser Regierung geplant sind, miteingerechnet, weil wir sie noch nicht
kennen, und diese kann man auch gar nicht 1 : 1 einrechnen.
Das heißt also,
die Entlastung gibt es nur für diejenigen, die 1 000 € verdienen.
Jene 1,15 Millionen Arbeitnehmer, die jetzt nur 900 € verdienen,
zahlen keine Lohnsteuer, was so viel bedeutet, dass für sie nur die Erhöhungen,
die ich vorhin aufgezählt habe, zum Tragen kommen. Für die Bezieher solch
kleiner Einkommen gibt es also absolut keine Entlastung, sondern es gibt für
sie eindeutig nur eine Verschlechterung, eine Mehrzahlung. Es geht anscheinend
darum, dass man, je weniger an Einkommen da ist, umso mehr herausholen will.
Fast 2,5 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden durch die
erste Etappe der Steuerreform stärker belastet als entlastet. Ich betone:
2,5 Millionen Arbeitnehmer, meine sehr verehrten Damen und Herren!
385 Millionen €
Entlastung für Arbeitnehmer stehen in der ersten Etappe der Steuerreform
204 Millionen € Belastung allein auf Grund der höheren Energiesteuer
gegenüber. Diese Energiesteuer – und das ist, bitte, auch nicht ganz
unwesentlich, wenn wir von den unselbständig Beschäftigten in Österreich
sprechen – kostet die Unternehmen 200 Millionen €. Die
steuerliche Begünstigung nicht entnommener Gewinne bringt ihnen aber
400 Millionen bis 600 Millionen €. Das heißt, da ist tatsächlich
ein Gewinn vorhanden.
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