eigentümern des
„Kurier“ herstellen, aber ein vierseitiges Inserat ist üblicherweise kein
schlechtes Geschäft. Darin haben in der Art von Testimonials Herr Generalmajor
Wolf und Herr Oberst Dr. Feichtinger sozusagen ihre Wohlmeinung – ob
das mit Genehmigung des Ministeriums geschehen ist, würde mich sehr
interessieren – über die Eurofighter abgegeben. Vierspaltig freut sich ein
Pilot besonders darauf, statt der Draken bald die Eurofighter fliegen zu
dürfen; das ist Herr Oberleutnant Dieter Springer.
Meine Damen und
Herren! Das ist in der Geschichte einmalig: diese Verknüpfung eines Geschäftspartners
ganz offensichtlich mit dem Personal des Bundesheeres. Das lässt auch noch
nachträglich die Objektivität der getroffenen Entscheidung rein von der
rechtlich-sachlichen Seite her in höchstem Maße zweifelhaft erscheinen –
wir werden das zum Gegenstand von Anfragen machen –, weil diese
Verknüpfung zwischen dem Ressort und einem nunmehr zugegebenermaßen
bestätigten Anbieter in einer Art und Weise an der Grenze der guten Sitten
entlangtaumelt, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass das ohne rechtliche
Konsequenzen abgeht.
Sie legen hier
einen Antrag vor, der zum Irak eine Reihe von Dingen sagt, die wir
vollinhaltlich unterschreiben können, sonst hätten wir im Nationalen
Sicherheitsrat nicht zugestimmt, mischen aber sozusagen als politische Fußnote
die Eurofighter hinein.
Ich bringe daher
folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Bundesräte
Professor Albrecht Konecny, Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Irak-Krise,
beruhend auf den – das ist der Unterschied – einstimmigen
Empfehlungen des Nationalen Sicherheitsrates der Republik Österreich
Seit der
einstimmigen Verabschiedung der Resolution 1441 durch den Sicherheitsrat
der Vereinten Nationen am 8. November 2002 hat sich die Situation im
und um den Irak zugespitzt. Obwohl die seit 1998 unterbrochene
Inspektionstätigkeit der Vereinten Nationen wieder aufgenommen werden konnte
und einige Fortschritte gemacht wurden, mussten die Chefinspektoren Blix und
ElBaradei berichten, dass das irakische Regime seinen internationalen
Verpflichtungen zwar verstärkt, jedoch weiterhin nicht vollständig nachkommt.
Im Weltsicherheitsrat, aber auch in der Europäischen Union bestehen teilweise
grundsätzliche Differenzen über den richtigen Weg zur Durchsetzung der
völkerrechtlich verbindlichen Beschlüsse des Weltsicherheitsrats.
In Österreich hat
der Nationale Sicherheitsrat in seiner Sitzung vom 29. Jänner einen Beschluss
gefasst, in dem alle Passagen, die sich unmittelbar auf die Irak-Krise bezogen
haben, einstimmig beschlossen wurden.
Dieser einstimmige
Text hatte folgenden Wortlaut:
„Der Nationale
Sicherheitsrat (im Folgenden kurz Rat) empfiehlt der Bundesregierung, sich gemeinsam
mit anderen interessierten Staaten im Rahmen der Vereinten Nationen für alle
Maßnahmen einzusetzen, die geeignet sind, den Frieden in der Region zu wahren
und zu stärken.
Der Rat empfiehlt
der Bundesregierung, in diesem Zusammenhang weiterhin die Positionen der Europäischen
Union – insbesondere betreffend die Unterstützung der EU für die Anstrengungen
des Weltsicherheitsrates, alle relevanten Resolutionen, vor allem
Res. 1441 umzusetzen, und betreffend die notwendige vollständige Abrüstung
von Massenvernichtungswaffen des Irak – nachdrücklich zu vertreten, wie
sie zuletzt am 27. Jänner 2003 vom Rat der EU formuliert wurden.
Der Rat empfiehlt
der Bundesregierung, sowohl in der EU als auch in den Vereinten Nationen klarzustellen,
dass Österreich eine ausdrückliche Ermächtigung durch den Weltsicherheitsrat
als Voraussetzung für eventuelle militärische Aktionen gegen den Irak
betrachtet.
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