Bundesrat Stenographisches Protokoll 694. Sitzung / Seite 116

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eigen­tümern des „Kurier“ herstellen, aber ein vierseitiges Inserat ist üblicherweise kein schlech­tes Geschäft. Darin haben in der Art von Testimonials Herr Generalmajor Wolf und Herr Oberst Dr. Feichtinger sozusagen ihre Wohlmeinung – ob das mit Genehmigung des Ministeriums ge­schehen ist, würde mich sehr interessieren – über die Eurofighter abgegeben. Vierspaltig freut sich ein Pilot besonders darauf, statt der Draken bald die Eurofighter fliegen zu dürfen; das ist Herr Oberleutnant Dieter Springer.

Meine Damen und Herren! Das ist in der Geschichte einmalig: diese Verknüpfung eines Ge­schäfts­partners ganz offensichtlich mit dem Personal des Bundesheeres. Das lässt auch noch nachträglich die Objektivität der getroffenen Entscheidung rein von der rechtlich-sachlichen Seite her in höchstem Maße zweifelhaft erscheinen – wir werden das zum Gegenstand von Anfra­gen machen –, weil diese Verknüpfung zwischen dem Ressort und einem nunmehr zuge­ge­benermaßen bestätigten Anbieter in einer Art und Weise an der Grenze der guten Sitten entlangtaumelt, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass das ohne rechtliche Konsequenzen abgeht.

Sie legen hier einen Antrag vor, der zum Irak eine Reihe von Dingen sagt, die wir vollinhaltlich u­n­ter­schreiben können, sonst hätten wir im Nationalen Sicherheitsrat nicht zugestimmt, mi­schen aber sozusagen als politische Fußnote die Eurofighter hinein.

Ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Bundesräte Professor Albrecht Konecny, Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Irak-Kri­se, beruhend auf den – das ist der Unterschied – einstimmigen Empfehlungen des Nationalen Sicherheitsrates der Republik Österreich

Seit der einstimmigen Verabschiedung der Resolution 1441 durch den Sicherheitsrat der Ver­einten Nationen am 8. November 2002 hat sich die Situation im und um den Irak zugespitzt. Ob­wohl die seit 1998 unterbrochene Inspektionstätigkeit der Vereinten Nationen wieder aufge­nom­men werden konnte und einige Fortschritte gemacht wurden, mussten die Chefinspektoren Blix und ElBaradei berichten, dass das irakische Regime seinen internationalen Verpflichtungen zwar verstärkt, jedoch weiterhin nicht vollständig nachkommt. Im Weltsicherheitsrat, aber auch in der Europäischen Union bestehen teilweise grundsätzliche Differenzen über den richtigen Weg zur Durchsetzung der völkerrechtlich verbindlichen Beschlüsse des Weltsicherheitsrats.

In Österreich hat der Nationale Sicherheitsrat in seiner Sitzung vom 29. Jänner einen Beschluss ge­fasst, in dem alle Passagen, die sich unmittelbar auf die Irak-Krise bezogen haben, einstim­mig beschlossen wurden.

Dieser einstimmige Text hatte folgenden Wortlaut:

„Der Nationale Sicherheitsrat (im Folgenden kurz Rat) empfiehlt der Bundesregierung, sich ge­meinsam mit anderen interessierten Staaten im Rahmen der Vereinten Nationen für alle Maß­nahmen einzusetzen, die geeignet sind, den Frieden in der Region zu wahren und zu stärken.

Der Rat empfiehlt der Bundesregierung, in diesem Zusammenhang weiterhin die Positionen der Euro­päischen Union – insbesondere betreffend die Unterstützung der EU für die Anstren­gun­gen des Weltsicherheitsrates, alle relevanten Resolutionen, vor allem Res. 1441 umzusetzen, und betreffend die notwendige vollständige Abrüstung von Massenvernichtungswaffen des Irak – nachdrücklich zu vertreten, wie sie zuletzt am 27. Jänner 2003 vom Rat der EU formuliert wurden.

Der Rat empfiehlt der Bundesregierung, sowohl in der EU als auch in den Vereinten Nationen klar­zustellen, dass Österreich eine ausdrückliche Ermächtigung durch den Weltsicherheitsrat als Voraussetzung für eventuelle militärische Aktionen gegen den Irak betrachtet.

 


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