Präsident
Herwig Hösele: Ich danke für die
Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Ilse Giesinger. Ich erteile
ihr dieses.
18.07
Bundesrätin
Ilse Giesinger (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär Dr. Finz! Sehr geehrte
Damen und Herren des Bundesrates! Wir behandeln jetzt das Bundesgesetz, mit dem
das Einkommen-, Umsatz-, Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz geändert
werden.
Im Einkommensteuergesetz werden neben anderem gesellschaftliche
Veränderungen nachvollzogen und somit im Bereich der Hinterbliebenenversorgung
Partner, die in einer Lebensgemeinschaft gelebt haben, den Ehepartnern und
Kindern als Rentenbezieher aus prämienbegünstigten Pensions- und
Zukunftsvorsorgen gleichgestellt. Da es heute Tatsache ist, dass viele Paare
ohne Trauschein zusammenleben, ist diese Anpassung wohl richtig, trotzdem soll
das gegenseitige Eheversprechen nach wie vor einen großen Wert für Frau und
Mann darstellen.
Weiters möchte ich noch auf die Änderung des Erbschafts- und
Schenkungssteuergesetzes eingehen. Darin wird sichergestellt, dass bei der
Übertragung von Ansprüchen auf Zukunftsvorsorgen keine Steuerpflicht anfällt.
Ebenso wird die Schenkungssteuerbefreiung auf Sparbücher, die am
31. 12. 2002 ausgelaufen ist, um ein Jahr verlängert – jedoch
mit der Einschränkung, dass Personen der Steuerklasse V nur bis zu einem
Betrag von 100 000 € steuerbefreit sind.
Grundsätzlich möchte ich zur Änderung dieses Gesetzes Folgendes sagen:
Ich halte es für notwendig und richtig! Wir dürfen nicht vergessen, dass Geld
auf Sparbüchern bereits versteuertes Geld ist. Menschen, die Sparbücher haben,
leisten sich oft weniger als andere, verzichten zugunsten des Sparens oft auf
vieles, wie zum Beispiel auf Urlaub, Konsum, Kino, Kleidung, teure
Freizeitbeschäftigungen und so weiter. Sie sparen sich das Geld – wie es
im Volksmund heißt – oft vom Mund ab. Daher bin ich der Meinung, dass es
nur Recht ist, wenn dieses Geld bei Schenkung an Familienangehörige nicht noch
einmal versteuert werden muss.
Dasselbe gilt auch für Menschen, die Zukunfts- und Pensionsvorsorge
betreiben. Ich persönlich halte es aus den vorher angegebenen Gründen daher
auch für notwendig, dass zum Beispiel für Familienangehörige, Eltern, Kinder,
Geschwister, bei Erbschaft für Sparbücher und Zukunftsvorsorgen keine Steuer
mehr anfallen sollte. Herr Staatssekretär Finz! Ich möchte Sie bitten, in Ihrem
Ministerium auch einmal darüber nachzudenken. Die Gründe habe ich vorhin
erwähnt.
Ich möchte abschließend noch erwähnen, dass es unser Ziel ist, dass die
Menschen in Österreich eigenverantwortlich leben und handeln können. Hiefür
müssen wir noch mehr Ansätze und Rahmenbedingungen schaffen, und das geschieht
mit diesem Gesetz nun teilweise. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
18.11
Präsident Herwig Hösele: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Johanna Schicker. Ich
erteile es ihr.
18.11
Bundesrätin
Johanna Schicker (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident!
Herr Staatssekretär! Kollegin Giesinger hat schon sehr ausführlich über die
Erbschafts- und Schenkungssteuer gesprochen. Aus diesem Grund kann ich mich
sehr kurz fassen, noch dazu weil meine Fraktion den Gesetzesbeschlüssen
zustimmen wird.
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