Bundesrat Stenographisches Protokoll 694. Sitzung / Seite 128

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voll in diesem Bereich Überlegungen anstellen und arbeiten wollen. Nehmen Sie die Verant­wortung, die Sie mit Ihrer Funktion übernommen haben, über Parteigrenzen hinweg wahr, und handeln Sie im Interesse der Österreicherinnen und Österreicher! Machen wir Reformen, die auch zu Recht Reformen genannt werden dürfen! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.38


Präsident Herwig Hösele: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Dr. Finz. Ich erteile es.

18.38


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Herr Bundesrat Reisenberger! Ich darf eine Berichtigung anbringen: Der Herr Vizekanzler hat nicht auf einen Gesetzentwurf vergessen. Zuständig für diese Regelung im Pensionsgesetz ist, da es um öffentlich Bedienstete geht, das Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport. (Bundesrat Reisenberger: Dann war es die Frau Vizekanzlerin!) Wenn also jemand etwas vergessen hat, dann ordnen wir es bitte dem Richtigen zu!

Ich könnte Ihnen aber auch eine lange Liste darüber geben, was sozialdemokratische Minister bei gesetzlichen Regelungen vergessen haben! Also werfen wir nicht mit Steinen! Ich möchte jene Personen kennen lernen, die noch nichts übersehen haben! Da wurde eben eine Regelung übersehen, und das wird heute repariert. (Zwischenruf des Bundesrates Reisenberger.)

Hinsichtlich der Vergleiche der öffentlichen Pension, der Beamtenpensionen, mit Angestellten­pensionen muss ich Sie natürlich auch auf einen grundlegenden Irrtum aufmerksam machen: Sie vergleichen hier fürwahr Äpfel mit Birnen! Andernfalls müssten Sie als Gewerkschafter doch wissen, dass die öffentliche Hand keinen Dienstgeberbeitrag zahlt, dass der öffentlich Be­dienstete einen prozentuell höheren Pensionsbeitrag zahlt als der Angestellte oder der ASVG-Versicherte, dass es beim öffentlichen Dienst keine Höchstbemessungsgrundlage gibt und der Beamte daher nicht nur prozentuell, sondern auch absolut einen wesentlich höheren Pensions­beitrag leistet, dass es außerdem keine Abfertigung gibt und so weiter.

Würde man dasselbe Prinzip ansetzen, dass man die öffentlichen Anteile einrechnet, dann ergibt sich beim öffentlichen Dienst ein Deckungsbeitrag in der Höhe von ungefähr 60 Prozent und beim ASVG ein Deckungsbeitrag in der Höhe von 70 Prozent. Wieso ist da noch immer ein Unterschied? – Der Grund dafür ist, dass beim öffentlichen Dienst der Akademiker‑ und Maturantenanteil wesentlich höher ist als bei den ASVG‑Versicherten.

Aber in einem Punkt stimme ich auch mit Ihnen überein: Es ist das Ziel dieser Bundesre­gierung – das ist auch in diesem Regierungsprogramm enthalten –, dass die Pensionssysteme harmonisiert und angeglichen werden müssen, denn dann hören sich derartige Diskussionen auf, in welchen man sich nur die Rosinen herauspickt und in der Öffentlichkeit falsche Vergleiche anstellt. Ihr Vergleich war falsch! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.41


Präsident Herwig Hösele: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. John Gudenus. Ich erteile es ihm.

18.41


Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Insbesondere wende ich mich jetzt an meinen sehr geschätzten Kollegen Reisenberger: Herr Kollege Reisenberger! Ich finde es gut, dass Sie sich hier und heute dieser Angelegenheiten annehmen, denn immerhin haben Sie in der Zeit zwischen 1994 und 2000 – Ihre Fraktion, nicht Sie persönlich! – zur Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes nichts beigetragen. Darauf hat der Herr Staatssekretär auch hingewiesen.

Ihre Fraktion unterliegt noch immer dem Irrtum, dass sie den kleinen Mann vertritt. Herr Kollege! Ich sage Ihnen: Wir Freiheitlichen vertreten den kleinen Mann, und das besser als Sie! Sie hätten das, was wir jetzt in den letzten Wochen beschlossen haben, schon ab dem Jahr 1994 tun können! (Zwischenruf des Bundesrates Reisenberger.) Warum nicht? – Aber Ihre Worte


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