voll in diesem
Bereich Überlegungen anstellen und arbeiten wollen. Nehmen Sie die Verantwortung,
die Sie mit Ihrer Funktion übernommen haben, über Parteigrenzen hinweg wahr,
und handeln Sie im Interesse der Österreicherinnen und Österreicher! Machen wir
Reformen, die auch zu Recht Reformen genannt werden dürfen! – Danke schön.
(Beifall bei der SPÖ.)
18.38
Präsident Herwig Hösele: Zu Wort gemeldet hat sich Herr
Staatssekretär Dr. Finz. Ich erteile es.
18.38
Staatssekretär
im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Herr Bundesrat Reisenberger! Ich darf
eine Berichtigung anbringen: Der Herr Vizekanzler hat nicht auf
einen Gesetzentwurf vergessen. Zuständig für diese Regelung im Pensionsgesetz
ist, da es um öffentlich Bedienstete geht, das Bundesministerium für
öffentliche Leistung und Sport. (Bundesrat Reisenberger: Dann
war es die Frau Vizekanzlerin!) Wenn
also jemand etwas vergessen hat, dann ordnen wir es bitte dem Richtigen zu!
Ich könnte Ihnen
aber auch eine lange Liste darüber geben, was sozialdemokratische Minister bei
gesetzlichen Regelungen vergessen haben! Also werfen wir nicht mit Steinen! Ich
möchte jene Personen kennen lernen, die noch nichts übersehen haben! Da wurde
eben eine Regelung übersehen, und das wird heute repariert. (Zwischenruf
des Bundesrates Reisenberger.)
Hinsichtlich der
Vergleiche der öffentlichen Pension, der Beamtenpensionen, mit Angestelltenpensionen
muss ich Sie natürlich auch auf einen grundlegenden Irrtum aufmerksam machen:
Sie vergleichen hier fürwahr Äpfel mit Birnen! Andernfalls müssten Sie als
Gewerkschafter doch wissen, dass die öffentliche Hand keinen Dienstgeberbeitrag
zahlt, dass der öffentlich Bedienstete einen prozentuell höheren
Pensionsbeitrag zahlt als der Angestellte oder der ASVG-Versicherte, dass es
beim öffentlichen Dienst keine Höchstbemessungsgrundlage gibt und der Beamte
daher nicht nur prozentuell, sondern auch absolut einen wesentlich höheren
Pensionsbeitrag leistet, dass es außerdem keine Abfertigung gibt und so
weiter.
Würde man dasselbe
Prinzip ansetzen, dass man die öffentlichen Anteile einrechnet, dann ergibt
sich beim öffentlichen Dienst ein Deckungsbeitrag in der Höhe von ungefähr
60 Prozent und beim ASVG ein Deckungsbeitrag in der Höhe von
70 Prozent. Wieso ist da noch immer ein Unterschied? – Der Grund
dafür ist, dass beim öffentlichen Dienst der Akademiker‑ und Maturantenanteil
wesentlich höher ist als bei den ASVG‑Versicherten.
Aber in einem
Punkt stimme ich auch mit Ihnen überein: Es ist das Ziel dieser Bundesregierung –
das ist auch in diesem Regierungsprogramm enthalten –, dass die
Pensionssysteme harmonisiert und angeglichen werden müssen, denn dann hören
sich derartige Diskussionen auf, in welchen man sich nur die Rosinen
herauspickt und in der Öffentlichkeit falsche Vergleiche anstellt. Ihr
Vergleich war falsch! – Danke. (Beifall
bei der ÖVP.)
18.41
Präsident
Herwig Hösele: Zu Wort gemeldet hat sich Herr
Bundesrat Mag. John Gudenus. Ich erteile es ihm.
18.41
Bundesrat
Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr
Präsident! Herr Staatssekretär! Insbesondere wende ich mich jetzt an meinen
sehr geschätzten Kollegen Reisenberger: Herr Kollege Reisenberger! Ich finde es
gut, dass Sie sich hier und heute dieser Angelegenheiten annehmen, denn immerhin
haben Sie in der Zeit zwischen 1994 und 2000 – Ihre Fraktion, nicht Sie
persönlich! – zur Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes nichts
beigetragen. Darauf hat der Herr Staatssekretär auch hingewiesen.
Ihre Fraktion unterliegt noch immer dem Irrtum, dass sie den kleinen Mann vertritt. Herr Kollege! Ich sage Ihnen: Wir Freiheitlichen vertreten den kleinen Mann, und das besser als Sie! Sie hätten das, was wir jetzt in den letzten Wochen beschlossen haben, schon ab dem Jahr 1994 tun können! (Zwischenruf des Bundesrates Reisenberger.) Warum nicht? – Aber Ihre Worte
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