Bundesrat Stenographisches Protokoll 694. Sitzung / Seite 130

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des Pensionsantrittsalters möglich ist. (Bundesrätin Bachner: Das darf ja nicht wahr sein!) Es ist dies durchaus eine Maßnahme, um unser System zu sichern und dem staatlichen sozialen Auftrag nachzukommen, nämlich eine Mindestpension für alle unversorgten Staatsbürger zu gewährleisten.

Ich glaube, nur wenn wir das System verändern, können die Stabilität und die Sicherheit des Pensionssystems erhalten bleiben. Ich glaube, man kann – Herr Kollege Konecny ist nicht da – zwar Redezeit auf Kredit der Nachredner nehmen, man sollte aber nicht Pensionen auf Kredit nachfolgender Generationen konsumieren. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich glaube, es ist wichtig, dass wir alle gemeinsam in diesem Haus versuchen, Probleme zu lösen und Lösungen im Dienst der Staatsbürger dieser Republik gemeinsam zu erarbeiten! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

18.48


Präsident Herwig Hösele: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Hedda Kainz. Ich erteile es ihr.

18.48


Bundesrätin Hedda Kainz (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Meine Herren Staats­sekretäre! Meine Damen und Herren! Wenn wir heute über die Erhöhung der Ausgleichszula­gen­richtsätze für die Beamten, die mit der jetzigen Aktion erhöht werden sollen so wie jene im Bereich des ASVG, im Zusammenhang mit der Armutsbekämpfung reden, dann muss ich sagen, dass das eine sehr bedenkliche Entwicklung ist – vor allem auch in Anbetracht dessen, was meine Vorredner im Zusammenhang mit der Alterssicherung von sich gegeben haben.

Meine Damen und Herren! Die Alterssicherung war bei ihrer Einführung nicht als Armutsbe­kämpfungsmittel gedacht! Die Pensionszahlungen sind in einer bestimmten, der Realität und dem System entsprechenden Höhe als Ersatzquote des Aktiveinkommens zu sehen! Denken wir an all das, was heute im Zusammenhang mit der Regierungserklärung schon an zukünftigen Maßnahmen unter dem Titel einer Pensionsreform angesprochen wurde! Herr Kollege! Woher kommen diese 100 000 €? – Diese muss irgendjemand bezahlen!

Wenn wir einen Teil der Maßnahmen, die hier als Pensionsreform diskutiert werden, als realistisch und wirksam annehmen, dann werden wir sehr bald wieder über Armutsbe­kämpfungsmittel diskutieren müssen. Wenn daran gedacht wird, die Durchrechnungszeiträume drastisch zu erhöhen, was bedeuten würde, dass im Bereich der manuell Tätigen in dem Moment, in dem die Körperkraft nachlässt, auch das Einkommen nachlässt und dass es hin­gegen bei den Angestellten im Know-how-Bereich die genau umgekehrte Entwicklung gibt, nämlich dass es zuerst niedrige Einkommen gibt und erst in höherem Alter die Einkommen steigen, dann müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass sich im Durchschnitt in beiden Bereichen die Pensionsleistungen drastisch verringern werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Es wird in dieser Diskussion auch immer auf die Entwicklung der Frauenerwerbsquote verwie­sen, nämlich im Hinblick auf eine sich daraus ergebende Verbreiterung – was grundsätzlich richtig wäre – der Finanzierungsgrundlage, nur dies mag zwar als plakative Aussage positiv klingen; wenn wir aber sowohl die bisherigen Erfahrungen als auch die sich bereits deutlich abzeichnenden Entwicklungen berücksichtigen, dann stellt sich die Situation wesentlich anders dar.

In Oberösterreich wurde eine Studie durchgeführt, bei der die Entwicklungen auf dem Arbeits­markt bis zum Jahr 2008 untersucht wurden. Darin wird klar festgehalten, dass die Entwicklung im Zusammenhang mit der Frauenerwerbsquote im Bereich der Teilzeitbeschäftigung und der nicht qualifizierten Tätigkeiten stattfinden wird. Was das dann für spätere Ersatzquoten im Bereich der Pensionsversicherung bedeutet, lässt sich, so glaube ich, ganz leicht nachvoll­ziehen.

Wenn heute im Zusammenhang mit der Regierungserklärung auch der Arbeitsmarkt am Rande erwähnt wurde, dann muss ich sagen, dass das zwar als kleiner Mosaikstein zu sehen ist, aber


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