des
Pensionsantrittsalters möglich ist. (Bundesrätin Bachner: Das darf ja nicht wahr sein!) Es ist dies durchaus eine
Maßnahme, um unser System zu sichern und dem staatlichen sozialen Auftrag
nachzukommen, nämlich eine Mindestpension für alle unversorgten Staatsbürger zu
gewährleisten.
Ich glaube, nur
wenn wir das System verändern, können die Stabilität und die Sicherheit des
Pensionssystems erhalten bleiben. Ich glaube, man kann – Herr Kollege
Konecny ist nicht da – zwar Redezeit auf Kredit der Nachredner nehmen, man
sollte aber nicht Pensionen auf Kredit nachfolgender Generationen konsumieren. (Beifall
bei der ÖVP.)
Ich glaube, es ist
wichtig, dass wir alle gemeinsam in diesem Haus versuchen, Probleme zu lösen
und Lösungen im Dienst der Staatsbürger dieser Republik gemeinsam zu erarbeiten!
(Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)
18.48
Präsident
Herwig Hösele: Zu Wort gemeldet ist Frau
Bundesrätin Hedda Kainz. Ich erteile es ihr.
18.48
Bundesrätin
Hedda Kainz (SPÖ, Oberösterreich): Herr
Präsident! Meine Herren Staatssekretäre! Meine Damen und Herren! Wenn wir
heute über die Erhöhung der Ausgleichszulagenrichtsätze für die Beamten, die
mit der jetzigen Aktion erhöht werden sollen so wie jene im Bereich des ASVG,
im Zusammenhang mit der Armutsbekämpfung reden, dann muss ich sagen, dass das
eine sehr bedenkliche Entwicklung ist – vor allem auch in Anbetracht
dessen, was meine Vorredner im Zusammenhang mit der Alterssicherung von sich
gegeben haben.
Meine Damen und
Herren! Die Alterssicherung war bei ihrer Einführung nicht als Armutsbekämpfungsmittel
gedacht! Die Pensionszahlungen sind in einer bestimmten, der Realität und dem
System entsprechenden Höhe als Ersatzquote des Aktiveinkommens zu sehen! Denken
wir an all das, was heute im Zusammenhang mit der Regierungserklärung schon an
zukünftigen Maßnahmen unter dem Titel einer Pensionsreform angesprochen wurde!
Herr Kollege! Woher kommen diese 100 000 €? – Diese muss
irgendjemand bezahlen!
Wenn wir einen
Teil der Maßnahmen, die hier als Pensionsreform diskutiert werden, als
realistisch und wirksam annehmen, dann werden wir sehr bald wieder über
Armutsbekämpfungsmittel diskutieren müssen. Wenn daran gedacht wird, die
Durchrechnungszeiträume drastisch zu erhöhen, was bedeuten würde, dass im
Bereich der manuell Tätigen in dem Moment, in dem die Körperkraft nachlässt,
auch das Einkommen nachlässt und dass es hingegen bei den Angestellten im
Know-how-Bereich die genau umgekehrte Entwicklung gibt, nämlich dass es zuerst
niedrige Einkommen gibt und erst in höherem Alter die Einkommen steigen, dann
müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass sich im Durchschnitt in beiden Bereichen
die Pensionsleistungen drastisch verringern werden. (Beifall bei der SPÖ.)
Es wird in dieser
Diskussion auch immer auf die Entwicklung der Frauenerwerbsquote verwiesen,
nämlich im Hinblick auf eine sich daraus ergebende Verbreiterung – was
grundsätzlich richtig wäre – der Finanzierungsgrundlage, nur dies mag zwar
als plakative Aussage positiv klingen; wenn wir aber sowohl die bisherigen
Erfahrungen als auch die sich bereits deutlich abzeichnenden Entwicklungen
berücksichtigen, dann stellt sich die Situation wesentlich anders dar.
In Oberösterreich
wurde eine Studie durchgeführt, bei der die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt
bis zum Jahr 2008 untersucht wurden. Darin wird klar festgehalten, dass
die Entwicklung im Zusammenhang mit der Frauenerwerbsquote im Bereich der
Teilzeitbeschäftigung und der nicht qualifizierten Tätigkeiten stattfinden
wird. Was das dann für spätere Ersatzquoten im Bereich der Pensionsversicherung
bedeutet, lässt sich, so glaube ich, ganz leicht nachvollziehen.
Wenn heute im Zusammenhang mit der Regierungserklärung auch der Arbeitsmarkt am Rande erwähnt wurde, dann muss ich sagen, dass das zwar als kleiner Mosaikstein zu sehen ist, aber
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