die Aufwendungen
sind zwar hoch, aber wir haben grundsätzlich eines der besten Pensionssysteme.
In Österreich machen diese Aufwendungen zirka 14,5 Prozent des BIP aus,
der EU-Durchschnitt beträgt zirka 10,4 Prozent.
Was den Anteil der
älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Erwerbsleben betrifft, so liegen
wir im europäischen Vergleich im hinteren Feld. Im Jahr 2001 standen in
Österreich nur 28,6 Prozent der 55- bis 64-Jährigen im Berufsleben, in der
EU sind es im Durchschnitt 38,8 Prozent.
Ich denke daher,
dass wir den ersten Schritt, die Pensionen auch für die Zukunft zu sichern, im
europäischen Einklang machen sollten, vor allem auch deswegen, weil das
Pensionsantrittsalter in Österreich eines der niedrigsten EU-weit ist.
Präsident
Herwig Hösele: Wird eine Zusatzfrage
gewünscht? – Bitte, Herr Bundesrat.
Bundesrat
Franz Wolfinger (ÖVP, Oberösterreich): Wird nach
der Pensionssicherungsreform weiterhin das Lebensstandardprinzip gewahrt
bleiben?
Präsident
Herwig Hösele: Bitte, Frau Staatssekretärin.
Staatssekretärin
im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Ursula Haubner: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Es ist eine
Grundvoraussetzung, dass nach einer Pensionssicherungsreform weiter das
Lebensstandardprinzip gewahrt wird. Das geschieht selbstverständlich durch ein
künftiges Modell der Alterssicherung, das sich einerseits nach wie vor auf das
Standbein der staatlichen Pension verlassen muss – die staatliche Pension
ist eine der wichtigsten Säulen –, aber andererseits auch auf zwei
weiteren Säulen aufbaut. Die zweite Säule ist das Mitarbeitervorsorgeprinzip,
mit dem wir bereits durch das Modell der „Abfertigung neu“ begonnen haben. Und
die dritte Säule ist ein zukunftsorientiertes persönliches Altersvorsorgemodell.
Präsident
Herwig Hösele: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat
sich Herr Bundesrat Harald Reisenberger gemeldet. – Bitte.
Bundesrat
Harald Reisenberger (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Frau
Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Frage lautet: Wie wurde
im internationalen Vergleich eine derart massive, in die Rechte der
Bürgerinnen und Bürger eingreifende Pensionsreform vorbereitet?
Präsident Herwig Hösele: Bitte, Frau Staatssekretärin.
Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit und
Generationen Ursula Haubner: In diesem Zusammenhang kann ich
sagen, dass einige europäische Länder diesen Schritt schon vor uns gemacht
haben, vor allem was die Anhebung des Pensionsantrittsalters anlangt.
Österreich ist
zusammen mit Frankreich jenes Land, in dem es noch ein relativ frühes Pensionsantrittsalter
gibt. In den anderen europäischen Ländern ist in den vergangenen Jahren bereits
die entsprechende Umstellung geschehen.
Präsident Herwig Hösele: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat
sich Herr Bundesrat Ing. Gerd Klamt gemeldet. – Bitte.
Bundesrat Ing. Gerd Klamt
(Freiheitliche,
Kärnten): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Im Rahmen der EU wurde
mehrfach vereinbart, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Beschäftigungsquoten
in Europa langfristig deutlich anzuheben. Welcher Handlungsbedarf ergibt sich
dabei für Österreich?
Präsident Herwig Hösele:
Bitte, Frau Staatssekretärin.
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