Bundesrat Stenographisches Protokoll 695. Sitzung / Seite 7

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die Aufwendungen sind zwar hoch, aber wir haben grundsätzlich eines der besten Pensions­systeme. In Österreich machen diese Aufwendungen zirka 14,5 Prozent des BIP aus, der EU-Durchschnitt beträgt zirka 10,4 Prozent.

Was den Anteil der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Erwerbsleben betrifft, so liegen wir im europäischen Vergleich im hinteren Feld. Im Jahr 2001 standen in Österreich nur 28,6 Prozent der 55- bis 64-Jährigen im Berufsleben, in der EU sind es im Durchschnitt 38,8 Prozent.

Ich denke daher, dass wir den ersten Schritt, die Pensionen auch für die Zukunft zu sichern, im europäischen Einklang machen sollten, vor allem auch deswegen, weil das Pensionsantrittsalter in Österreich eines der niedrigsten EU-weit ist.


Präsident Herwig Hösele: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Herr Bundesrat.


Bundesrat Franz Wolfinger (ÖVP, Oberösterreich): Wird nach der Pensionssicherungsreform weiterhin das Lebensstandardprinzip gewahrt bleiben?


Präsident Herwig Hösele: Bitte, Frau Staatssekretärin.


Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Ursula Haubner: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Es ist eine Grundvoraussetzung, dass nach einer Pensionssicherungsreform weiter das Lebensstandardprinzip gewahrt wird. Das geschieht selbstverständlich durch ein künftiges Modell der Alterssicherung, das sich einerseits nach wie vor auf das Standbein der staatlichen Pension verlassen muss – die staatliche Pension ist eine der wichtigsten Säulen –, aber andererseits auch auf zwei weiteren Säulen aufbaut. Die zweite Säule ist das Mitarbeitervorsorgeprinzip, mit dem wir bereits durch das Modell der „Abfertigung neu“ begonnen haben. Und die dritte Säule ist ein zukunftsorientiertes persönliches Altersvor­sorgemodell.


Präsident Herwig Hösele: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Harald Reisenberger gemeldet. – Bitte.


Bundesrat Harald Reisenberger (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Frage lautet: Wie wurde im internationalen Vergleich eine der­art massive, in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifende Pensionsreform vorbe­reitet?


Präsident Herwig Hösele: Bitte, Frau Staatssekretärin.


Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Ursula Haubner: In diesem Zusammenhang kann ich sagen, dass einige europäische Länder diesen Schritt schon vor uns gemacht haben, vor allem was die Anhebung des Pensionsantrittsalters anlangt.

Österreich ist zusammen mit Frankreich jenes Land, in dem es noch ein relativ frühes Pensions­antrittsalter gibt. In den anderen europäischen Ländern ist in den vergangenen Jahren bereits die entsprechende Umstellung geschehen.


Präsident Herwig Hösele: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Ing. Gerd Klamt gemeldet. – Bitte.


Bundesrat Ing. Gerd Klamt (Freiheitliche, Kärnten): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Im Rahmen der EU wurde mehrfach vereinbart, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Be­schäftigungsquoten in Europa langfristig deutlich anzuheben. Welcher Handlungsbedarf ergibt sich dabei für Österreich?


Präsident Herwig Hösele: Bitte, Frau Staatssekretärin.


 


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