Bundesrat Stenographisches Protokoll 695. Sitzung / Seite 8

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Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Ursula Haubner: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Wir haben, wie ich schon in meiner ersten Beantwor­tung gesagt habe, in Österreich natürlich Handlungsbedarf, vor allem in der Altersgruppe der 55- bis 59-Jährigen. In Österreich ist es so, dass nur noch 446 von 1 000 Personen in dieser Altersgruppe beschäftigt sind; das ist also bereits weniger als die Hälfte des entsprechenden Erwerbspotenzials. Die Erwerbsbeteiligung bei den 60- bis 64-jährigen Österreichern fällt bei­nahe in die Bedeutungslosigkeit.

Ich meine, der derzeit vorliegende Entwurf, über den sehr intensiv, sehr nachhaltig diskutiert wird, geht in die richtige Richtung. Diese Diskussion ist sehr notwendig, mit ihr werden auch wichtige Maßnahmen in der gesetzlichen Altersvorsorge und Altersbeschäftigung gesetzt. Die Altersvorsorge betrifft nicht nur die Anhebung der vorzeitigen Alterspension in Schritten bis zum Jahr 2009, sondern es muss vor allem dafür Vorsorge getroffen werden, dass abfedernde Maß­nahmen für jene gegeben sind, die arbeitslos sind oder in Arbeitslosigkeit kommen und die vor­zeitige Alterspension nicht in Anspruch nehmen können. Das geschieht in Form eines Alters­über­gangsgeldes.

Wichtig ist auch, dass in diesem Entwurf eine Beschäftigungsoffensive für ältere Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmer einerseits durch die Senkung der Lohnnebenkosten für die Betriebe und andererseits auch durch die Erhöhung des Malussystems vorgesehen ist, sodass es für die Betriebe wesentlich teurer wird, wenn ältere Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer entlassen werden.

Lassen Sie mich noch einen dritten Punkt sagen, der mir in diesem Zusammenhang sehr wichtig ist: Es ist geplant, die Altersteilzeit unbegrenzt weiterzuführen – ein Modell, das beson­ders auch den Frauen sehr entgegenkommt.


Präsident Herwig Hösele: Wir gelangen nunmehr zur 2. Anfrage, 1270/M. Die krankgemeldete Bundesrätin Hedda Kainz hat gemäß § 63 Abs. 3 der Geschäftsordnung ihr Einverständnis be­kannt gegeben, dass Herr Bundesrat Harald Reisenberger in das Fragerecht eintritt.

Ich bitte den Anfragesteller um die Verlesung der Anfrage.


Bundesrat Harald Reisenberger (SPÖ, Wien): Frau Staatssekretärin! Meine Frage lautet:

1270/M-BR/03

Wo sehen Sie den von Ihnen in der Öffentlichkeit dargestellten Änderungsbedarf gegenüber der in Begutachtung ausgeschickten Pensionsreform („das Papier sei noch nicht die letzte Erkennt­nis“, APA 630/31. März 2003)?


Präsident Herwig Hösele: Frau Staatssekretärin, bitte.


Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Ursula Haubner: Sehr geehrter Herr Bundesrat Reisenberger! Es ist richtig: Es handelt sich hiebei um einen Entwurf, und dieser Entwurf kann noch nicht die letzte Erkenntnis sein, sonst hätte man ihn nicht in Begutachtung schicken müssen. Daher ist es wichtig, dass zusätzlich auch die ent­sprechenden Anregungen und Änderungen eingebracht werden.

Dieser Entwurf ist an rund 200 Stellen zur Begutachtung versendet worden, und jede dieser Institutionen hat nun die Möglichkeit, bis zum 25. April Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen sind auszuwerten, auch entsprechend zu würdigen und dann zu verwenden.

Aus meiner Sicht ist es, wie gesagt, in diesem Modell begrüßenswert, dass es erste Schritte be­treffend Besserstellung von Frauen bezüglich des Pensionsalters gibt. Das möchte ich hier posi­tiv anmerken. Aber ich meine auch, dass Anpassungen im Detail notwendig sind – Anpassun­gen vor allem auch was die Erhöhung des Aufwertungsfaktors anlangt. Das gilt besonders für die weiter zurückliegenden Erwerbszeiten, aber auch für die Ersatzzeiten, für die Kindererzie­hungszeiten von Frauen. Diese sollen besser bewertet werden.

 


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