Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit und
Generationen Ursula Haubner: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Wir
haben, wie ich schon in meiner ersten Beantwortung gesagt habe, in Österreich
natürlich Handlungsbedarf, vor allem in der Altersgruppe der 55- bis
59-Jährigen. In Österreich ist es so, dass nur noch 446 von 1 000 Personen
in dieser Altersgruppe beschäftigt sind; das ist also bereits weniger als die
Hälfte des entsprechenden Erwerbspotenzials. Die Erwerbsbeteiligung bei den 60-
bis 64-jährigen Österreichern fällt beinahe in die Bedeutungslosigkeit.
Ich meine, der
derzeit vorliegende Entwurf, über den sehr intensiv, sehr nachhaltig diskutiert
wird, geht in die richtige Richtung. Diese Diskussion ist sehr notwendig, mit
ihr werden auch wichtige Maßnahmen in der gesetzlichen Altersvorsorge und
Altersbeschäftigung gesetzt. Die Altersvorsorge betrifft nicht nur die Anhebung
der vorzeitigen Alterspension in Schritten bis zum Jahr 2009, sondern es
muss vor allem dafür Vorsorge getroffen werden, dass abfedernde Maßnahmen für
jene gegeben sind, die arbeitslos sind oder in Arbeitslosigkeit kommen und die
vorzeitige Alterspension nicht in Anspruch nehmen können. Das geschieht in
Form eines Altersübergangsgeldes.
Wichtig ist auch,
dass in diesem Entwurf eine Beschäftigungsoffensive für ältere Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer einerseits durch die Senkung der Lohnnebenkosten für die
Betriebe und andererseits auch durch die Erhöhung des Malussystems vorgesehen
ist, sodass es für die Betriebe wesentlich teurer wird, wenn ältere
Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer entlassen werden.
Lassen Sie mich
noch einen dritten Punkt sagen, der mir in diesem Zusammenhang sehr wichtig
ist: Es ist geplant, die Altersteilzeit unbegrenzt weiterzuführen – ein
Modell, das besonders auch den Frauen sehr entgegenkommt.
Präsident Herwig Hösele: Wir gelangen nunmehr zur
2. Anfrage, 1270/M. Die krankgemeldete Bundesrätin Hedda Kainz hat
gemäß § 63 Abs. 3 der Geschäftsordnung ihr Einverständnis bekannt
gegeben, dass Herr Bundesrat Harald Reisenberger in das Fragerecht
eintritt.
Ich bitte den
Anfragesteller um die Verlesung der Anfrage.
Bundesrat Harald Reisenberger (SPÖ, Wien): Frau Staatssekretärin!
Meine Frage lautet:
Wo sehen Sie den
von Ihnen in der Öffentlichkeit dargestellten Änderungsbedarf gegenüber der in
Begutachtung ausgeschickten Pensionsreform („das Papier sei noch nicht die
letzte Erkenntnis“, APA 630/31. März 2003)?
Präsident
Herwig Hösele: Frau Staatssekretärin, bitte.
Staatssekretärin
im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Ursula Haubner: Sehr geehrter Herr Bundesrat Reisenberger! Es
ist richtig: Es handelt sich hiebei um einen Entwurf, und dieser Entwurf kann
noch nicht die letzte Erkenntnis sein, sonst hätte man ihn nicht in
Begutachtung schicken müssen. Daher ist es wichtig, dass zusätzlich auch die
entsprechenden Anregungen und Änderungen eingebracht werden.
Dieser Entwurf ist
an rund 200 Stellen zur Begutachtung versendet worden, und jede dieser Institutionen
hat nun die Möglichkeit, bis zum 25. April Stellung zu nehmen. Die
Stellungnahmen sind auszuwerten, auch entsprechend zu würdigen und dann zu
verwenden.
Aus meiner Sicht
ist es, wie gesagt, in diesem Modell begrüßenswert, dass es erste Schritte betreffend
Besserstellung von Frauen bezüglich des Pensionsalters gibt. Das möchte ich
hier positiv anmerken. Aber ich meine auch, dass Anpassungen im Detail
notwendig sind – Anpassungen vor allem auch was die Erhöhung des
Aufwertungsfaktors anlangt. Das gilt besonders für die weiter zurückliegenden
Erwerbszeiten, aber auch für die Ersatzzeiten, für die Kindererziehungszeiten
von Frauen. Diese sollen besser bewertet werden.
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