Aus meiner Sicht
ist es auch notwendig, so rasch wie möglich eine Harmonisierung der verschiedenen
Pensionssysteme in Angriff zu nehmen, aber auch zugleich sämtliche Sonderregelungen,
die es in den verschiedenen Pensionssystemen gibt, zu vereinheitlichen. Das
gilt auch für die Politikerpensionen und Politikerprivilegien.
Präsident
Herwig Hösele: Wird eine Zusatzfrage
gewünscht? – Bitte.
Bundesrat
Harald Reisenberger (SPÖ, Wien): Die von Ihnen
genannten Verbesserungen habe ich zwar nicht mitbekommen, stelle dazu aber
meine Zusatzfrage.
Die SPÖ wird heute
dieses Thema in einer dringlichen Anfrage thematisieren. Wie stehen Sie zur
Kritik der ÖVP-Landeshauptleute an Ihrem Entwurf für eine Pensionsreform, die
insbesondere die Auswirkungen auf Frauen und die mangelnde soziale Symmetrie
kritisieren?
Präsident
Herwig Hösele: Bitte, Frau Staatssekretärin.
Staatssekretärin
im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Ursula Haubner: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Vielleicht habe
ich mich nicht ganz klar ausgedrückt, wo ich diesbezüglich Verbesserungen sehe.
Es ist diese Diskussion auch über die Medien in den letzten Wochen geführt
worden, und zwar nicht nur von mir, sondern auch von vielen anderen, die das
ähnlich sehen. Ich möchte das jetzt nicht noch einmal wiederholen.
Da Sie die
Landeshauptleute ansprechen, die ihre Ideen, ihre Vorschläge bringen: Ich bin
eine, die immer gesagt hat, es ist notwendig, dass Vertreter aus den Ländern
der Bundesregierung sagen, wo Handlungsbedarf gegeben ist, wo Änderungen
notwendig sind. Ich schließe hier keinen einzigen Landeshauptmann aus, egal, ob
das der Landeshauptmann von Kärnten, von Oberösterreich oder von Salzburg ist.
Wie auch immer: Wir werden diese Forderungen sehr ernst nehmen. (Beifall bei
den Freiheitlichen.)
Präsident
Herwig Hösele: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat
sich Herr Bundesrat Engelbert Weilharter gemeldet. – Bitte.
Bundesrat
Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr
Präsident! Frau Staatssekretärin! Welche Maßnahmen zur eigenständigen
Pensionssicherung sind für Frauen geplant?
Präsident
Herwig Hösele: Bitte, Frau Staatssekretärin.
Staatssekretärin
im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Ursula Haubner: Sehr geehrter Herr Bundesrat Weilharter! Es
sind verschiedene Maßnahmen geplant, verschiedene Maßnahmen im Entwurf
vorgesehen. Aber ich denke, wie ich schon in meiner vorherigen Beantwortung
gesagt habe, es ist noch einiges im Sinne einer eigenständigen Alterssicherung
für Frauen nachzubessern.
Die Maßnahmen, die
derzeit vorgesehen sind, umfassen die bessere Anrechnung der pensionsbegründenden
Kindererziehungszeiten. Bisher war es so, dass von vier Jahren an Kindererziehungszeiten
18 Monate pensionsbegründend angerechnet wurden. Nach dem neuen Entwurf,
nach diesem Vorschlag, soll die Zahl von 18 Monate auf 24 Monate
angehoben werden. So ist es für Frauen wesentlich leichter, die
180 Monate, die sie für eine eigenständige Pension brauchen, zu erreichen.
Für mich ist auch
ganz wichtig, dass die so genannte Langarbeitszeitregelung berücksichtigt wird.
Ich sage bewusst nicht „Hacklerregelung“, weil diese nur in eine Richtung
ginge, sie aber letztendlich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die lange
gearbeitet haben, positiv betreffen soll.
Diese
Langarbeitszeitregelung ist auch für Frauen eine wichtige Einrichtung, weil
Frauen nach 40 Erwerbsjahren in Pension gehen können und ihnen natürlich auch
die Kindererziehungszeiten angerechnet werden.
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