Österreich rund
2,1 Millionen Menschen mit den unterschiedlichsten körperlichen oder
geistigen Beeinträchtigungen. Gerade für diese große Gruppe unserer
Mitbürgerinnen und Mitbürger ist es wichtig, auch politisch die richtigen
Signale zu senden.
Es wurde bereits
in der Vergangenheit unter Vizekanzler und Bundesminister Haupt sehr viel für
die Behinderten getan; man denke nur an die in der letzten Legislaturperiode
erfolgte Einführung der „Behindertenmilliarde“ zur besseren Integration
behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt. (Bundesrätin Schicker: Es
sind nur 700 Millionen geworden!) Wir nehmen dieses Jahr der Menschen
mit Behinderungen zum Anlass, wieder verstärkt Aktivitäten zu setzen.
Die Schwerpunkte
sind in erster Linie unter dem Motto „So viel Hilfe wie nötig, so viel Selbstbestimmung
wie möglich“ zu sehen und sollen helfen, Menschen mit Beeinträchtigungen als
vollwertige Mitglieder in die Gesellschaft integrieren zu können.
Wichtig ist es
auch, die Bevölkerung für dieses Thema zu sensibilisieren, gerade was ihr Bild
von Menschen mit Behinderungen betrifft, und sehr eng mit der Wirtschaft
zusammenzuarbeiten, um die Chancen der Behinderten auf dem Arbeitsmarkt zu
verbessern.
Am 18. März
wurde der Bericht der Bundesregierung über die Lage der behinderten Menschen in
Österreich dem Ministerrat vorgelegt, er wird in der nächsten Sitzung des
Nationalrates diskutiert werden.
Es ist im heurigen
Jahr auch geplant, die Beschäftigungsoffensive für Menschen mit Behinderungen
in Form der „Behindertenmilliarde“ weiter fortzusetzen.
Ich darf in diesem
Zusammenhang vielleicht noch ein Element erwähnen: Es gibt erstmals eine
Einmalzahlung für Menschen, die gepflegt werden müssen, vor allem für Menschen,
die in der Familie gepflegt werden, und zwar ab der Pflegestufe 4.
Insgesamt ist das
Jahr der Menschen mit Behinderungen eines, das alle Ressorts und alle möglichen
Partnerinnen und Partner einbinden soll. Ich denke, nur wenn dieses Bewusstsein
von allen Österreicherinnen und Österreichern entsprechend
getragen wird, dann wird es mehr sein als nur ein Jahr, in dem man vielleicht
das eine oder andere etwas intensiver umsetzt.
Präsident Herwig Hösele: Wird eine Zusatzfrage
gewünscht? – Bitte.
Bundesrat Ing. Walter Grasberger (ÖVP, Niederösterreich): Frau Staatssekretärin! Wann wird die
Arbeitsgruppe, die ein Behinderten-Gleichstellungsgesetz erarbeiten soll, ihre
Arbeit aufnehmen?
Präsident Herwig Hösele:
Bitte, Frau Staatssekretärin.
Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit und
Generationen Ursula Haubner: Nach Auffassung des
Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen ist für den Antrag
auf Erlassung eines allgemeinen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes federführend
das Bundeskanzleramt zuständig, da der erste Abschnitt dieses
Behinderten-Gleichstellungsgesetzes eine Verfassungsbestimmung enthält, die
sich auf das Diskriminierungsverbot stützt.
Wie ich mich
kundig gemacht habe, gibt es auch einen Vier-Parteien-Entschließungsantrag, der
zu Beginn folgendermaßen lautet: „Der Bundeskanzler wird ersucht, zur
Vorbereitung eines Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes beim
Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung
von Experten (...) einzurichten (...).“
Ich vertrete heute
den Herrn Vizekanzler, und ich vertrete natürlich auch ein Ressort, das größtes
Interesse daran hat, dass dieses Gesetz zu Stande kommt. Ich werde mich
natürlich dafür einsetzen, dass so rasch wie möglich die ersten Gespräche, die
ersten Verhandlungen geführt werden und auch die Arbeitsgruppe im
Bundeskanzleramt ihre Tätigkeit aufnimmt.
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