Bundesrat Stenographisches Protokoll 695. Sitzung / Seite 11

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Österreich rund 2,1 Millionen Menschen mit den unterschiedlichsten körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen. Gerade für diese große Gruppe unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger ist es wichtig, auch politisch die richtigen Signale zu senden.

Es wurde bereits in der Vergangenheit unter Vizekanzler und Bundesminister Haupt sehr viel für die Behinderten getan; man denke nur an die in der letzten Legislaturperiode erfolgte Ein­führung der „Behindertenmilliarde“ zur besseren Integration behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt. (Bundesrätin Schicker: Es sind nur 700 Millionen geworden!) Wir nehmen dieses Jahr der Menschen mit Behinderungen zum Anlass, wieder verstärkt Aktivitäten zu setzen.

Die Schwerpunkte sind in erster Linie unter dem Motto „So viel Hilfe wie nötig, so viel Selbst­bestimmung wie möglich“ zu sehen und sollen helfen, Menschen mit Beeinträchtigungen als vollwertige Mitglieder in die Gesellschaft integrieren zu können.

Wichtig ist es auch, die Bevölkerung für dieses Thema zu sensibilisieren, gerade was ihr Bild von Menschen mit Behinderungen betrifft, und sehr eng mit der Wirtschaft zusammenzuarbei­ten, um die Chancen der Behinderten auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

Am 18. März wurde der Bericht der Bundesregierung über die Lage der behinderten Menschen in Österreich dem Ministerrat vorgelegt, er wird in der nächsten Sitzung des Nationalrates dis­kutiert werden.

Es ist im heurigen Jahr auch geplant, die Beschäftigungsoffensive für Menschen mit Behinde­rungen in Form der „Behindertenmilliarde“ weiter fortzusetzen.

Ich darf in diesem Zusammenhang vielleicht noch ein Element erwähnen: Es gibt erstmals eine Einmalzahlung für Menschen, die gepflegt werden müssen, vor allem für Menschen, die in der Familie gepflegt werden, und zwar ab der Pflegestufe 4.

Insgesamt ist das Jahr der Menschen mit Behinderungen eines, das alle Ressorts und alle möglichen Partnerinnen und Partner einbinden soll. Ich denke, nur wenn dieses Bewusstsein von allen Österreicherinnen und Österreichern entsprechend getragen wird, dann wird es mehr sein als nur ein Jahr, in dem man vielleicht das eine oder andere etwas intensiver umsetzt.


Präsident Herwig Hösele: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.


Bundesrat Ing. Walter Grasberger (ÖVP, Niederösterreich): Frau Staatssekretärin! Wann wird die Arbeitsgruppe, die ein Behinderten-Gleichstellungsgesetz erarbeiten soll, ihre Arbeit auf­nehmen?


Präsident Herwig Hösele: Bitte, Frau Staatssekretärin.


Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Ursula Haubner: Nach Auffassung des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen ist für den Antrag auf Erlassung eines allgemeinen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes feder­führend das Bundeskanzleramt zuständig, da der erste Abschnitt dieses Behinderten-Gleich­stellungsgesetzes eine Verfassungsbestimmung enthält, die sich auf das Diskriminierungsver­bot stützt.

Wie ich mich kundig gemacht habe, gibt es auch einen Vier-Parteien-Entschließungsantrag, der zu Beginn folgendermaßen lautet: „Der Bundeskanzler wird ersucht, zur Vorbereitung eines Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes beim Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Experten (...) einzurichten (...).“

Ich vertrete heute den Herrn Vizekanzler, und ich vertrete natürlich auch ein Ressort, das größtes Interesse daran hat, dass dieses Gesetz zu Stande kommt. Ich werde mich natürlich dafür einsetzen, dass so rasch wie möglich die ersten Gespräche, die ersten Verhandlungen geführt werden und auch die Arbeitsgruppe im Bundeskanzleramt ihre Tätigkeit aufnimmt.


 


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