Präsident Herwig Hösele: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat
sich Frau Bundesrätin Dr. Elisabeth Hlavac gemeldet. Ich bitte um die
Zusatzfrage.
Bundesrätin Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ, Wien): Frau Staatssekretärin! Ich habe eine konkrete Frage zu
einem bestimmten Bereich: Die Gehörlosen-Verbände sind mehrmals an uns alle herangetreten,
weil sie sich wünschen, dass die Gebärdensprache voll anerkannt wird.
Ich möchte Sie
daher fragen, ob Sie vorhaben, Maßnahmen in diese Richtung zu setzen.
Präsident Herwig Hösele: Bitte, Frau Staatssekretärin.
Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit und
Generationen Ursula Haubner: Sehr geehrte Frau Bundesrätin! Die
Anerkennung der Gebärdensprache ist auch im Regierungsprogramm festgehalten.
Dies ist ein Wunsch, eine Forderung – eine jahrelange Forderung – der
Behindertenverbände und der Menschen mit Behinderungen.
Ich kann meine
Erfahrung aus dem Bundesland Oberösterreich dazu einbringen, wo wir in der
letzten Legislaturperiode eingeführt haben, dass bei öffentlichen Auftritten,
bei Veranstaltungen im Landtag ein Gebärdendolmetscher vor Ort ist. Von den
Menschen, die dies brauchen, wird das letztlich sehr gut aufgenommen und sehr
positiv honoriert.
Das soll also
nicht nur im Regierungsprogramm stehen, sondern ich werde mich dafür einsetzen,
dass das auch in der Praxis angewandt wird.
Präsident Herwig Hösele: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat
sich Frau Bundesrätin Dr. Renate Kanovsky-Wintermann gemeldet. Ich bitte
um die Zusatzfrage.
Bundesrätin Dr. Renate Kanovsky-Wintermann (Freiheitliche, Kärnten): Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr
geehrte Damen und Herren! Sie haben heute schon auf die Wichtigkeit der
Eingliederung von behinderten Menschen in den Erwerbsprozess hingewiesen.
Ich darf Sie nun
Folgendes fragen: Welche Erfolge konnten Sie beziehungsweise der Herr Vizekanzler
mit seiner Aktion der „Behindertenmilliarde“ in den Jahren 2001 und 2002
in beschäftigungspolitischer Hinsicht verzeichnen?
Präsident Herwig Hösele: Bitte, Frau Staatssekretärin.
Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit und
Generationen Ursula Haubner: Sehr geehrte Frau Bundesrätin! Im
Zentrum der Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Menschen mit
Behinderungen ist im Zusammenhang mit der „Behindertenmilliarde“ vor allem die
berufliche Integration gestanden und wird auch weiter stehen.
Als erste
Zielgruppe sind besonders Jugendliche mit Behinderungen, vor allem mit
sonderpädagogischem Förderbedarf unmittelbar vor oder beim Übertritt von der
Schule ins Berufsleben, zu sehen.
Vor allem sind es
aber als zweite Zielgruppe behinderte Menschen höheren Alters zur Aufrechterhaltung
derjenigen Arbeitsplätze, die sie bereits haben.
Die dritte Gruppe
umfasst behinderte Menschen mit besonderen Schwierigkeiten auf dem
Arbeitsmarkt, vor allem jene, die psychische Behinderungen haben, und
sinnesbehinderte Menschen. – Das sind die drei Zielgruppen.
Neben diesen
direkten Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Integration werden auch begleitende
Maßnahmen gesetzt, wie zum Beispiel Unternehmerservice als Dienstleistung für
Arbeitgeber und verstärkte Förderung der Bereitschaft, die Arbeitsumwelt
behindertengerecht zu gestalten.
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