Bundesrat Stenographisches Protokoll 695. Sitzung / Seite 12

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Präsident Herwig Hösele: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Dr. Elisa­beth Hlavac gemeldet. Ich bitte um die Zusatzfrage.


Bundesrätin Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ, Wien): Frau Staatssekretärin! Ich habe eine konkrete Frage zu einem bestimmten Bereich: Die Gehörlosen-Verbände sind mehrmals an uns alle her­angetreten, weil sie sich wünschen, dass die Gebärdensprache voll anerkannt wird.

Ich möchte Sie daher fragen, ob Sie vorhaben, Maßnahmen in diese Richtung zu setzen.


Präsident Herwig Hösele: Bitte, Frau Staatssekretärin.


Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Ursula Haubner: Sehr geehrte Frau Bundesrätin! Die Anerkennung der Gebärdensprache ist auch im Regierungsprogramm festgehalten. Dies ist ein Wunsch, eine Forderung – eine jahrelange Forderung – der Behindertenverbände und der Menschen mit Behinderungen.

Ich kann meine Erfahrung aus dem Bundesland Oberösterreich dazu einbringen, wo wir in der letzten Legislaturperiode eingeführt haben, dass bei öffentlichen Auftritten, bei Veranstaltungen im Landtag ein Gebärdendolmetscher vor Ort ist. Von den Menschen, die dies brauchen, wird das letztlich sehr gut aufgenommen und sehr positiv honoriert.

Das soll also nicht nur im Regierungsprogramm stehen, sondern ich werde mich dafür einset­zen, dass das auch in der Praxis angewandt wird.


Präsident Herwig Hösele: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Dr. Renate Kanovsky-Wintermann gemeldet. Ich bitte um die Zusatzfrage.


Bundesrätin Dr. Renate Kanovsky-Wintermann (Freiheitliche, Kärnten): Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie haben heute schon auf die Wichtigkeit der Eingliederung von behinderten Menschen in den Erwerbsprozess hingewiesen.

Ich darf Sie nun Folgendes fragen: Welche Erfolge konnten Sie beziehungsweise der Herr Vize­kanzler mit seiner Aktion der „Behindertenmilliarde“ in den Jahren 2001 und 2002 in beschäfti­gungspolitischer Hinsicht verzeichnen?


Präsident Herwig Hösele: Bitte, Frau Staatssekretärin.


Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Ursula Haubner: Sehr geehrte Frau Bundesrätin! Im Zentrum der Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen ist im Zusammenhang mit der „Behindertenmil­liarde“ vor allem die berufliche Integration gestanden und wird auch weiter stehen.

Als erste Zielgruppe sind besonders Jugendliche mit Behinderungen, vor allem mit sonderpäda­gogischem Förderbedarf unmittelbar vor oder beim Übertritt von der Schule ins Berufsleben, zu sehen.

Vor allem sind es aber als zweite Zielgruppe behinderte Menschen höheren Alters zur Aufrecht­erhaltung derjenigen Arbeitsplätze, die sie bereits haben.

Die dritte Gruppe umfasst behinderte Menschen mit besonderen Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt, vor allem jene, die psychische Behinderungen haben, und sinnesbehinderte Men­schen. – Das sind die drei Zielgruppen.

Neben diesen direkten Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Integration werden auch be­gleitende Maßnahmen gesetzt, wie zum Beispiel Unternehmerservice als Dienstleistung für Arbeitgeber und verstärkte Förderung der Bereitschaft, die Arbeitsumwelt behindertengerecht zu gestalten.

 


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