Ihre Frage, was im
Jahr 2002 mit der „Behindertenmilliarde“ erreicht wurde, kann ich dahin gehend
beantworten, dass nach den derzeit vorläufig vorliegenden Ergebnissen neben
Individualförderungen rund 400 Projekte gefördert wurden. Insgesamt wurden für
rund 17 400 Fälle Förderungen im Gesamtausmaß von 61 Millionen €
geleistet. Diese teilen sich nach folgenden Schwerpunkten auf: Jugendliche,
ältere Personen mit speziellen Schwierigkeiten, begleitende Maßnahmen, wie ich
es vorhin erwähnt habe, zum Beispiel das soziale Umfeld betreffend.
Ich habe schon in
einer anderen Beantwortung gesagt: Die Maßnahmen der „Behindertenmilliarde“
werden auch in den Jahren 2003 und 2004 fortgesetzt.
Präsident
Herwig Hösele: Wir gelangen nunmehr zur
4. Anfrage, 1273/M.
Ich bitte den
Anfragesteller, Herrn Bundesrat Dr. Klaus Peter Nittmann, um die Verlesung
seiner Anfrage.
Bundesrat
Dr. Klaus Peter Nittmann (Freiheitliche, Oberösterreich):
Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! So wie du denke auch ich, dass die Grünen
noch sehr lange auf ihre Regierungsbeteiligung werden warten müssen, deshalb
freue ich mich, dir noch recht lange Anfragen stellen zu dürfen. (Bundesrätin Schicker: Das würde ich
nicht sagen!)
Meine Frage
lautet:
Wie entwickelt
sich die Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsgeldes insbesondere in Zusammenhang
mit allfälligen Auswirkungen auf die Beschäftigung von Frauen?
Präsident
Herwig Hösele: Frau Staatssekretärin, bitte.
Staatssekretärin
im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Ursula Haubner: Sehr geehrter Herr Bundesrat Nittmann! Danke
für die konkrete Frage. (Bundesrätin Bachner: Man darf sich zu
Weihnachten etwas wünschen, nicht zu Ostern! – Weitere Zwischenrufe bei
der SPÖ.) Ich habe mich für die konkrete Frage bedankt.
Sehr geehrter Herr
Bundesrat Nittmann! Das Kinderbetreuungsgeld hat den Zweck, die Eltern –
also Mütter und Väter – während der Kleinkindphase zu
unterstützen. Das Ziel des Kinderbetreuungsgeldes ist es vor allem, den Eltern
die Wahlfreiheit zu geben, das Kind entweder selbst zu betreuen oder betreuen
zu lassen (Bundesrätin Schicker: Das ist keine Wahlfreiheit!),
Leistungen zuzukaufen und weiterhin einer außerhäuslichen Erwerbstätigkeit
nachzugehen.
Die große
Akzeptanz dieser Einrichtung des Kinderbetreuungsgeldes – ich möchte es
hier noch einmal sagen: Wir liegen, was diese finanziellen Maßnahmen zur
Unterstützung der Familien anlangt, europaweit an der Spitze – ist sehr
erfreulich. Wir können das nicht nur an einem Geburtenplus von 3,6 Prozent
im Jahr 2002 feststellen, sondern auch an der Zahl der gestellten Anträge.
Bis Ende März 2003 wurden rund 80 000 Anträge auf Kinderbetreuungsgeldauszahlung
gestellt. Von den rund 80 000 Anträgen wurden – und das ist auch
interessant, weil wir das Kinderbetreuungsgeld für alle Mütter
und für alle Väter eingeführt haben, was in der Vorphase nicht
der Fall gewesen ist, da galt das nur für die Erwerbstätigen – rund
22 396 Anträge von Müttern und Vätern gestellt, die vor der Antragstellung
nicht erwerbstätig waren, also die Hausfrauen, Hausmänner,
SchülerInnen, StudentInnen, aber auch Arbeitslosengeld- und
NotstandshilfebezieherInnen waren.
Genau
aufgegliedert waren es 11 677 Hausfrauen und leider, muss ich sagen, nur
60 Hausmänner, 1 015 Studentinnen, 52 Studenten und
545 Schülerinnen. Das beweist, dass wir richtig entschieden
haben, das Kinderbetreuungsgeld auch jener Gruppe zukommen zu lassen, die
vorher nicht erwerbstätig war. Erstmals wurde auch ein wesentlicher Beitrag
dazu geleistet, dass alle Kinder gleich sind, vor allem auch, dass alle Mütter
und alle Väter gleich sind.
Präsident
Herwig Hösele: Wird eine Zusatzfrage
gewünscht? – Bitte.
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