Bundesrat Stenographisches Protokoll 695. Sitzung / Seite 20

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dich aber fragen: Was wird geplant, um familien- und kinderfreundliche Lebensbedingungen zu schaffen, welche die Vereinbarkeit von Beruf und Familie überhaupt erst ermöglichen?

Dazu eine spezielle Frage, die mich natürlich interessiert: Wie schaut es aus mit Selbständigen und vor allem mit unseren Klein- und Kleinstbetrieben, damit es auch wieder eine Motivation gibt, selbständig zu werden?


Präsident Herwig Hösele: Bitte, Frau Staatssekretärin.


Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Ursula Haubner: Verehrte Frau Bundesrätin! Ich habe schon bei der vorhergehenden Beantwortung einige Beispiele aufgezählt, die sich vor allem auch auf Gemeindeebene bewegen, besonders was familienfreundliche Gemeinden anlangt. Gerade in den Gemeinden gibt es sehr viele selb­ständige Frauen, die ihre kleinen oder mittleren Unternehmen führen. Ich möchte auch noch einmal darauf hinweisen, dass durch das Kinderbetreuungsgeld erstmals auch Selbständige in den Genuss einer solchen Leistung kommen.

Ich denke, die Partnerschaft mit der Wirtschaft ist etwas ganz Wesentliches. Ich halte es für sehr wichtig, arbeitsnahe Kinderbetreuung zu schaffen. Ich sage bewusst nicht Betriebskinder­gärten, sondern arbeitsnahe Kinderbetreuung, um auch verschiedene kleinere oder mittlere Be­triebe dabei mit einbinden zu können.

Gerade weil du aus dem Saisonbereich, aus der Gastronomie kommst, möchte ich darauf hin­weisen, wie wichtig es ist, Frauen auch für jene Zeiten, in denen sie in der Saison arbeiten, die Möglichkeit zu geben, ihre Kinder gut versorgt zu wissen. Das kann mit öffentlichen Einrichtun­gen erfolgen, aber auch mit privaten Modellen wie Tagesmüttern und Ähnlichem.

Ich wiederhole, dass dabei in erster Linie die Länder gefordert sind, aber der Bund wird auch entsprechende Unterstützung geben.


Präsident Herwig Hösele: Danke, Frau Staatssekretärin.

Wir kommen nunmehr zur 7. Anfrage, 1272/M.

Ich bitte die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Johanna Schicker, um die Verlesung der An­frage.


Bundesrätin Johanna Schicker (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staats­sekretärin! Meine Frage lautet:

1272/M-BR/03


Streben Sie eine Änderung bei der unsozialen Regelung über die Unfallrentenbesteuerung an?

Präsident Herwig Hösele: Bitte, Frau Staatssekretärin.


Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Ursula Haubner: Sehr geehrte Frau Bundesrätin! Regelungen im Zusammenhang mit der Besteuerung der Unfallrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung fallen laut Bundesministeriengesetz ausschließlich in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen.

Bekanntlich hat der Verfassungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 7. 12. 2002 Bestimmungen über die Unfallrentenbesteuerung als verfassungswidrig aufgehoben. Der Verfassungsgerichts­hof hat in seinem Erkenntnis auch ausgeführt, dass die aufgehobene Gesetzesbestimmung auf die Einkommensteuerbemessung für die Jahre 2001 und 2002 nicht mehr anzuwenden ist, so­weit eine Abgeltung nach dem Bundesbehindertengesetz nicht erfolgt ist.

Im Übrigen hat der Gesetzgeber eine so genannte Reparaturfrist bis 31. Dezember 2003 einge­räumt, sodass ab 1. Jänner 2003 die Unfallrentenbesteuerung bis zu einer allfälligen Neurege­lung aufrecht bleibt.


 


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