dich aber fragen:
Was wird geplant, um familien- und kinderfreundliche Lebensbedingungen zu
schaffen, welche die Vereinbarkeit von Beruf und Familie überhaupt erst
ermöglichen?
Dazu eine
spezielle Frage, die mich natürlich interessiert: Wie schaut es aus mit
Selbständigen und vor allem mit unseren Klein- und Kleinstbetrieben, damit es
auch wieder eine Motivation gibt, selbständig zu werden?
Präsident Herwig Hösele:
Bitte, Frau Staatssekretärin.
Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit und
Generationen Ursula Haubner: Verehrte Frau Bundesrätin! Ich habe
schon bei der vorhergehenden Beantwortung einige Beispiele aufgezählt, die sich
vor allem auch auf Gemeindeebene bewegen, besonders was familienfreundliche
Gemeinden anlangt. Gerade in den Gemeinden gibt es sehr viele selbständige
Frauen, die ihre kleinen oder mittleren Unternehmen führen. Ich möchte auch
noch einmal darauf hinweisen, dass durch das Kinderbetreuungsgeld erstmals auch
Selbständige in den Genuss einer solchen Leistung kommen.
Ich denke, die
Partnerschaft mit der Wirtschaft ist etwas ganz Wesentliches. Ich halte es für
sehr wichtig, arbeitsnahe Kinderbetreuung zu schaffen. Ich sage bewusst nicht
Betriebskindergärten, sondern arbeitsnahe Kinderbetreuung, um auch verschiedene
kleinere oder mittlere Betriebe dabei mit einbinden zu können.
Gerade weil du aus
dem Saisonbereich, aus der Gastronomie kommst, möchte ich darauf hinweisen,
wie wichtig es ist, Frauen auch für jene Zeiten, in denen sie in der Saison
arbeiten, die Möglichkeit zu geben, ihre Kinder gut versorgt zu wissen. Das
kann mit öffentlichen Einrichtungen erfolgen, aber auch mit privaten Modellen
wie Tagesmüttern und Ähnlichem.
Ich wiederhole,
dass dabei in erster Linie die Länder gefordert sind, aber der Bund wird auch
entsprechende Unterstützung geben.
Präsident Herwig Hösele:
Danke, Frau Staatssekretärin.
Wir kommen nunmehr
zur 7. Anfrage, 1272/M.
Ich bitte die
Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Johanna Schicker, um die Verlesung der Anfrage.
Bundesrätin Johanna Schicker (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident!
Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Meine Frage lautet:
Streben Sie eine
Änderung bei der unsozialen Regelung über die Unfallrentenbesteuerung an?
Präsident Herwig Hösele: Bitte, Frau Staatssekretärin.
Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit und
Generationen Ursula Haubner: Sehr
geehrte Frau Bundesrätin! Regelungen im Zusammenhang mit der Besteuerung der
Unfallrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung fallen laut
Bundesministeriengesetz ausschließlich in die Zuständigkeit des
Bundesministeriums für Finanzen.
Bekanntlich hat der Verfassungsgerichtshof mit Erkenntnis vom
7. 12. 2002 Bestimmungen über die Unfallrentenbesteuerung als
verfassungswidrig aufgehoben. Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem
Erkenntnis auch ausgeführt, dass die aufgehobene Gesetzesbestimmung auf die
Einkommensteuerbemessung für die Jahre 2001 und 2002 nicht mehr anzuwenden
ist, soweit eine Abgeltung nach dem Bundesbehindertengesetz nicht erfolgt ist.
Im Übrigen hat der Gesetzgeber eine so genannte Reparaturfrist bis
31. Dezember 2003 eingeräumt, sodass ab 1. Jänner 2003 die
Unfallrentenbesteuerung bis zu einer allfälligen Neuregelung aufrecht bleibt.
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