Welche
Überlegungen stellen Sie zur strategischen Ausrichtung der
Konsumentenschutzpolitik an?
Präsident
Herwig Hösele: Bitte, Frau Staatssekretärin.
Staatssekretärin
im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Ursula Haubner: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Sie wissen, dass
der Bereich der Konsumentenschutzpolitik nun aus dem Justizministerium in das
BMSG gewandert ist. In den letzten Jahrzehnten war der Konsumentenschutz immer
wieder ein Bereich, der von einem Ressort zum anderen gewandert ist. Ich
erachte die Aufgabe des Konsumentenschutzes als sehr wichtig, sehr notwendig,
weil er alle Bürgerinnen und Bürger betrifft.
Für mich ist der
Konsumentenschutz, wie er sich jetzt darstellt, eine Querschnittsmaterie, und
daher habe ich in unserem Bereich in erster Linie Koordinierungsaufgaben
wahrzunehmen.
Wir müssen –
das ist ganz wichtig – strategisch denken und zunächst einmal die Weichen
richtig stellen. Wir müssen uns anschauen: Wie ist der Konsumentenschutz in
Österreich organisiert? Kann wirklich jeder Bürger und jede Bürgerin zu
seinem/ihrem Recht kommen? Hat jeder Bürger und jede Bürgerin den Zugang zum
Recht? Gibt es im Bereich der Verbraucherbildung, der Verbraucherinformation
den Stand, den wir brauchen, oder müssen wir da noch etwas nachfordern?
Das sind die
Dinge, die uns derzeit sehr intensiv beschäftigen. Durch die Öffnung der
EU-Grenzen und durch die Liberalisierung des gesamten Marktes wird der
Konsumentenschutz für den Einzelnen sehr wichtig werden. Wir müssen darauf
achten, dass er in Österreich gut organisiert ist, und vor allem auch darauf,
dass die Verbraucherbildung und die Verbraucherinformation für jeden Einzelnen
zugänglich sind.
Präsident
Herwig Hösele: Wird eine Zusatzfrage
gewünscht? – Bitte.
Bundesrat
Dr. Robert Aspöck (Freiheitliche, Salzburg): Frau
Staatssekretärin! Eine Frage zu einem ganz konkreten Konsumentenschutzthema:
Was werden Sie gegen die zunehmend bedenklichen Methoden der Keilergruppen im
Bereich der Stromanbieter unternehmen?
Präsident
Herwig Hösele: Bitte, Frau Staatssekretärin.
Staatssekretärin
im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Ursula Haubner: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Sie sprechen
damit ein Thema an, das in den letzten Wochen immer wieder an mich
herangetragen wurde. Dabei geht es um Verkaufsgeschäfte, um Haustürgeschäfte,
wenn man es vereinfacht ausdrücken möchte. Ich finde, wir müssen absolut etwas
dagegen tun.
Zur Zeit gibt es
ein Rücktrittsrecht innerhalb von sieben Tagen. Wir wollen in diesem Zusammenhang
eine Vereinheitlichung der verschiedenen Gesetze herbeiführen, weil die
unterschiedlichen Konsumentenschutzgesetze auch unterschiedliche
Rücktrittsrechte aufweisen. Das müssen wir vereinheitlichen, damit der
Konsument auch genügend Zeit hat, um von diesem Recht Gebrauch zu machen.
Wir haben in
Zusammenarbeit mit dem VKI bereits eine Klage gegen die sehr aggressiven Anbieter
mit eingebracht, denn ich denke, es ist notwendig, auch in diesem Klagsbereich
entsprechende Weichen zu stellen.
Im Rahmen der
Informationskampagne überarbeiten wir auch derzeit eine Broschüre betreffend
das Thema Haustürgeschäfte, die schon längere Zeit in der
Konsumentenschutz-Sektion aufliegt und die dann auch den betroffenen –
oder hoffentlich noch nicht betroffenen! – Konsumentinnen und Konsumenten
übermittelt wird.
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