Bundesrat Stenographisches Protokoll 695. Sitzung / Seite 24

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

1274/M-BR/03

Welche Überlegungen stellen Sie zur strategischen Ausrichtung der Konsumentenschutzpolitik an?


Präsident Herwig Hösele: Bitte, Frau Staatssekretärin.


Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Ursula Haubner: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Sie wissen, dass der Bereich der Konsumenten­schutzpolitik nun aus dem Justizministerium in das BMSG gewandert ist. In den letzten Jahr­zehnten war der Konsumentenschutz immer wieder ein Bereich, der von einem Ressort zum anderen gewandert ist. Ich erachte die Aufgabe des Konsumentenschutzes als sehr wichtig, sehr notwendig, weil er alle Bürgerinnen und Bürger betrifft.

Für mich ist der Konsumentenschutz, wie er sich jetzt darstellt, eine Querschnittsmaterie, und daher habe ich in unserem Bereich in erster Linie Koordinierungsaufgaben wahrzunehmen.

Wir müssen – das ist ganz wichtig – strategisch denken und zunächst einmal die Weichen rich­tig stellen. Wir müssen uns anschauen: Wie ist der Konsumentenschutz in Österreich organi­siert? Kann wirklich jeder Bürger und jede Bürgerin zu seinem/ihrem Recht kommen? Hat jeder Bürger und jede Bürgerin den Zugang zum Recht? Gibt es im Bereich der Verbraucherbildung, der Verbraucherinformation den Stand, den wir brauchen, oder müssen wir da noch etwas nachfordern?

Das sind die Dinge, die uns derzeit sehr intensiv beschäftigen. Durch die Öffnung der EU-Gren­zen und durch die Liberalisierung des gesamten Marktes wird der Konsumentenschutz für den Einzelnen sehr wichtig werden. Wir müssen darauf achten, dass er in Österreich gut organisiert ist, und vor allem auch darauf, dass die Verbraucherbildung und die Verbraucherinformation für jeden Einzelnen zugänglich sind.


Präsident Herwig Hösele: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.


Bundesrat Dr. Robert Aspöck (Freiheitliche, Salzburg): Frau Staatssekretärin! Eine Frage zu einem ganz konkreten Konsumentenschutzthema: Was werden Sie gegen die zunehmend be­denklichen Methoden der Keilergruppen im Bereich der Stromanbieter unternehmen?


Präsident Herwig Hösele: Bitte, Frau Staatssekretärin.


Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Ursula Haubner: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Sie sprechen damit ein Thema an, das in den letzten Wochen immer wieder an mich herangetragen wurde. Dabei geht es um Verkaufsgeschäfte, um Haustürgeschäfte, wenn man es vereinfacht ausdrücken möchte. Ich finde, wir müssen absolut etwas dagegen tun.

Zur Zeit gibt es ein Rücktrittsrecht innerhalb von sieben Tagen. Wir wollen in diesem Zusam­menhang eine Vereinheitlichung der verschiedenen Gesetze herbeiführen, weil die unterschied­lichen Konsumentenschutzgesetze auch unterschiedliche Rücktrittsrechte aufweisen. Das müssen wir vereinheitlichen, damit der Konsument auch genügend Zeit hat, um von diesem Recht Gebrauch zu machen.

Wir haben in Zusammenarbeit mit dem VKI bereits eine Klage gegen die sehr aggressiven An­bieter mit eingebracht, denn ich denke, es ist notwendig, auch in diesem Klagsbereich entspre­chende Weichen zu stellen.

Im Rahmen der Informationskampagne überarbeiten wir auch derzeit eine Broschüre betreffend das Thema Haustürgeschäfte, die schon längere Zeit in der Konsumentenschutz-Sektion auf­liegt und die dann auch den betroffenen – oder hoffentlich noch nicht betroffenen! – Konsumen­tinnen und Konsumenten übermittelt wird.


 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite