Bundesrat Stenographisches Protokoll 695. Sitzung / Seite 25

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Präsident Herwig Hösele: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Christine Fröhlich gemeldet. – Bitte.


Bundesrätin Christine Fröhlich (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Wie wollen Sie im Informations-, Beratungs- und Rechtsdurchsetzungsbereich einen effizienten, bürger­nahen Konsumentenschutz sicherstellen?


Präsident Herwig Hösele: Bitte, Frau Staatssekretärin.


Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Ursula Haubner: Sehr geehrte Frau Bundesrätin! Sie sprechen zwei Bereiche an, nämlich den Infor­mationsbereich und den Rechtsdurchsetzungsbereich. Im Rechtsdurchsetzungsbereich gibt es einen bestehenden Werkvertrag mit dem VKI, der bisher auch gemeinsam mit dem Bund die entsprechenden Klagen durchgeführt hat.

Wir haben dahin gehend erste Gespräche geführt, und da es diesbezüglich großen Handlungs­bedarf gibt, beabsichtige ich, für diese Klagstätigkeit auch erweiterte finanzielle Mittel zur Ver­fügung zu stellen. In diesem Bereich ist in der Vergangenheit unter Justizminister Böhmdorfer bereits einiges geschehen, und wir sollten den Konsumentinnen und Konsumenten wirklich auch auf dieser Ebene zu ihrem Recht verhelfen. – Erster Punkt.

Zweiter Punkt: Die Information scheint mir sehr wichtig zu sein, und zwar Information auf den verschiedensten Ebenen. Wir überarbeiten gerade die Homepage, den Internetbereich der Kon­sumentenschutzsektion, weil er einfach den Gegebenheiten entsprechend adaptiert werden muss, um auch ein entsprechendes Diskussionsforum zu schaffen. Das ist ungeheuer wichtig.

Wir überprüfen derzeit alle Broschüren und Publikationen in Bezug auf ihre Aktualität und auch dahin gehend, wie wir sie an die einzelnen Zielgruppen heranbringen. Für mich sind zwei Ziel­gruppen sehr wichtig, und zwar einerseits die Senioren und andererseits die Jugendlichen. Die Jugendlichen sind immer mehr von Überschuldung bedroht, und zwar schon in einem Alter, wo sie vielleicht noch als Schüler oder Lehrling tätig sind. Aber auch die Senioren sind in diesem Bereich gefährdet, gerade was Haustürgeschäfte, Verkaufsgeschäfte und so weiter anlangt. Da werden sie sehr oft über den Tisch gezogen. Das sind vorrangig meine beiden Zielgruppen, für die sehr viel zu tun ist.


Präsident Herwig Hösele: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Harald Reisenberger gemeldet. – Bitte.


Bundesrat Harald Reisenberger (SPÖ, Wien): Frau Staatssekretärin! Für eine erfolgreiche Konsumentenschutzpolitik ist es auch wichtig, dass legislative Maßnahmen rasch gesetzt werden können. Wenn man Schaden von den KonsumentInnen abwehren will, dann stellt sich die Frage: Welche legislativen Primärkompetenzen können Sie in Ihrem Ressort für den Bereich Konsumentenschutz wahrnehmen?


Präsident Herwig Hösele: Bitte, Frau Staatssekretärin.


Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Ursula Haubner: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Ich denke, die Prävention ist in allen Bereichen wichtig. Es kann nicht die Linie des Konsumentenschutzes sein, dass man sagt, durch Schaden wird man klug, sondern man muss darauf schauen, wie man den Schaden im Voraus abwen­den kann. Dabei geht es zunächst einmal um Information.

Die Information, die Verbraucherbildung sind ganz wichtig. Ich habe gestern ein Gespräch mit Vertretern der Arbeiterkammer geführt, die das ähnlich sehen wie ich. Wir haben uns darauf geeinigt, dass wir demnächst in einer Arbeitsgruppe zusammenkommen und prüfen, wie wir die Verbraucherbildung auf den verschiedensten Ebenen – etwa auch im Schulbereich, aber nicht nur – verstärken können. Da ist absolut Nachholbedarf gegeben, vor allem hinsichtlich dessen,


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