Präsident
Herwig Hösele: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat
sich Frau Bundesrätin Christine Fröhlich gemeldet. – Bitte.
Bundesrätin
Christine Fröhlich (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau
Staatssekretärin! Wie wollen Sie im Informations-, Beratungs- und Rechtsdurchsetzungsbereich
einen effizienten, bürgernahen Konsumentenschutz sicherstellen?
Präsident
Herwig Hösele: Bitte, Frau Staatssekretärin.
Staatssekretärin
im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Ursula Haubner: Sehr geehrte Frau Bundesrätin! Sie sprechen
zwei Bereiche an, nämlich den Informationsbereich und den
Rechtsdurchsetzungsbereich. Im Rechtsdurchsetzungsbereich gibt es einen
bestehenden Werkvertrag mit dem VKI, der bisher auch gemeinsam mit dem Bund die
entsprechenden Klagen durchgeführt hat.
Wir haben dahin
gehend erste Gespräche geführt, und da es diesbezüglich großen Handlungsbedarf
gibt, beabsichtige ich, für diese Klagstätigkeit auch erweiterte finanzielle
Mittel zur Verfügung zu stellen. In diesem Bereich ist in der Vergangenheit
unter Justizminister Böhmdorfer bereits einiges geschehen, und wir sollten den
Konsumentinnen und Konsumenten wirklich auch auf dieser Ebene zu ihrem Recht
verhelfen. – Erster Punkt.
Zweiter Punkt: Die
Information scheint mir sehr wichtig zu sein, und zwar Information auf den
verschiedensten Ebenen. Wir überarbeiten gerade die Homepage, den
Internetbereich der Konsumentenschutzsektion, weil er einfach den
Gegebenheiten entsprechend adaptiert werden muss, um auch ein entsprechendes
Diskussionsforum zu schaffen. Das ist ungeheuer wichtig.
Wir überprüfen
derzeit alle Broschüren und Publikationen in Bezug auf ihre Aktualität und auch
dahin gehend, wie wir sie an die einzelnen Zielgruppen heranbringen. Für mich
sind zwei Zielgruppen sehr wichtig, und zwar einerseits die Senioren und
andererseits die Jugendlichen. Die Jugendlichen sind immer mehr von
Überschuldung bedroht, und zwar schon in einem Alter, wo sie vielleicht noch
als Schüler oder Lehrling tätig sind. Aber auch die Senioren sind in diesem
Bereich gefährdet, gerade was Haustürgeschäfte, Verkaufsgeschäfte und so weiter
anlangt. Da werden sie sehr oft über den Tisch gezogen. Das sind vorrangig
meine beiden Zielgruppen, für die sehr viel zu tun ist.
Präsident
Herwig Hösele: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat
sich Herr Bundesrat Harald Reisenberger gemeldet. – Bitte.
Bundesrat
Harald Reisenberger (SPÖ, Wien): Frau Staatssekretärin!
Für eine erfolgreiche Konsumentenschutzpolitik ist es auch wichtig, dass
legislative Maßnahmen rasch
gesetzt werden können. Wenn man Schaden von den KonsumentInnen abwehren will,
dann stellt sich die Frage: Welche legislativen Primärkompetenzen können Sie in
Ihrem Ressort für den Bereich Konsumentenschutz wahrnehmen?
Präsident
Herwig Hösele: Bitte, Frau Staatssekretärin.
Staatssekretärin
im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Ursula Haubner: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Ich denke, die
Prävention ist in allen
Bereichen wichtig. Es kann nicht die Linie des Konsumentenschutzes sein, dass
man sagt, durch Schaden wird man klug, sondern man muss darauf schauen, wie man
den Schaden im Voraus
abwenden kann. Dabei geht es zunächst einmal um Information.
Die Information, die Verbraucherbildung sind ganz wichtig. Ich habe gestern ein Gespräch mit Vertretern der Arbeiterkammer geführt, die das ähnlich sehen wie ich. Wir haben uns darauf geeinigt, dass wir demnächst in einer Arbeitsgruppe zusammenkommen und prüfen, wie wir die Verbraucherbildung auf den verschiedensten Ebenen – etwa auch im Schulbereich, aber nicht nur – verstärken können. Da ist absolut Nachholbedarf gegeben, vor allem hinsichtlich dessen,
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