was ich immer die
Eigenverantwortung des Konsumenten nenne. Dieser Bereich ist sehr wichtig.
Das zweite
wichtige Anliegen ist, dass der Zugang
zur Information verbessert werden muss, egal, ob das ein telefonischer Zugang
ist oder der Zugang in den Ländern zu Beratungsstellen. Die Konsumentinnen und
Konsumenten müssen wissen, wohin sie sich wenden können, und da darf es
natürlich keine Unterschiede geben.
Derzeit befinden
wir uns leider in der Situation, dass die Beratung in den Ländern für Arbeiterkammermitglieder
kostenlos ist. Wenn sich ein Bauer, eine Bäuerin, eine Hausfrau, ein Unternehmer
dort an die Beratung wenden, dann muss das bezahlt werden. Ich finde, das
gehört abgeschafft. Da müssen wir eine gemeinsame Lösung finden, denn der
Zugang zum Recht muss für alle gleich sein, ganz egal, welchen Beruf jemand
hat. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Präsident
Herwig Hösele: Eine weitere Zusatzfrage ist von der Geschäftsordnung aus nicht
vorgesehen, aber wenn die Frau Staatssekretärin dem zustimmt, dann machen wir
das gerne. (Staatssekretärin Haubner
stimmt einer weiteren Zusatzfrage zu.)
Bundesrat
Harald Reisenberger (SPÖ, Wien): Frau Staatssekretärin!
Auf Länderebene ist das natürlich gut und wichtig. Aber dort, wo es im Land nicht funktioniert: Gibt es auch
auf Bundesebene Vorstellungen dazu, den Konsumenten den Zugang zur Information
zu erleichtern?
Präsident Herwig
Hösele: Bitte, Frau Staatssekretärin.
Staatssekretärin
im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Ursula Haubner: Sehr
geehrter Herr Bundesrat! Wir haben eine gut funktionierende Sektion für
Konsumentenschutz, die diese Dinge bisher zum Großteil wahrgenommen hat, zum
Beispiel was Information anlangt.
Aber wie ich in
der vorhergehenden Beantwortung gesagt habe: Wir bauen derzeit gerade im
Internetbereich einiges aus. Wenn Sie den VKI auf Bundesebene ansprechen, dann
müssen Sie wissen – aus den Medien oder aus anderen Gesprächen –,
dass wir da eine gemeinsame Lösung suchen. Ein erster Schritt im Rahmen eines
Sanierungskonzeptes wurde gesetzt. Dieses wurde mehrheitlich beschlossen.
Noch kurz zum VKI:
Ich verrate kein Geheimnis, wenn ich sage – ich habe es bereits wiederholt
erklärt –, ich möchte den VKI weiter erhalten, weil er wichtig ist, weil
er gut ist, aber ich möchte nicht, dass irgendwelche parteipolitischen
Tendenzen dort Platz greifen. Das ist mein persönliches Anliegen. Aber ich
weiß, welches Know-how die Mitarbeiter dort haben, und auf dieses Know-how
sollte der Konsumentenschutz in Österreich nicht verzichten.
Präsident
Herwig Hösele: Danke, Frau Staatssekretärin, für
die Beantwortung aller Fragen und Zusatzfragen.
Die Fragestunde
ist beendet.
Einlauf und
Zuweisungen
Präsident Herwig Hösele:
Eingelangt sind
sechs Anfragebeantwortungen, 1882/AB bis 1887/AB, die den Anfragestellern
übermittelt wurden.
Die
Anfragebeantwortungen wurden vervielfältigt und sind bereits allen Mitgliedern
des Bundesrates zugegangen. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die im
Saal verteilte Liste der eingelangten Anfragebeantwortungen.
Weiters eingelangt
sind zwei Beschlüsse des Nationalrates vom 26. März 2003 betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem eine vorläufige Vorsorge für das Finanzjahr 2003
getroffen wird, Gesetzliches Budgetprovisorium 2003, und ein Bundesgesetz über
die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2001.
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