Bundesrat Stenographisches Protokoll 695. Sitzung / Seite 26

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was ich immer die Eigenverantwortung des Konsumenten nenne. Dieser Bereich ist sehr wich­tig.

Das zweite wichtige Anliegen ist, dass der Zugang zur Information verbessert werden muss, egal, ob das ein telefonischer Zugang ist oder der Zugang in den Ländern zu Beratungsstellen. Die Konsumentinnen und Konsumenten müssen wissen, wohin sie sich wenden können, und da darf es natürlich keine Unterschiede geben.

Derzeit befinden wir uns leider in der Situation, dass die Beratung in den Ländern für Arbeiter­kammermitglieder kostenlos ist. Wenn sich ein Bauer, eine Bäuerin, eine Hausfrau, ein Unter­nehmer dort an die Beratung wenden, dann muss das bezahlt werden. Ich finde, das gehört abgeschafft. Da müssen wir eine gemeinsame Lösung finden, denn der Zugang zum Recht muss für alle gleich sein, ganz egal, welchen Beruf jemand hat. (Beifall bei den Freiheitlichen.)


Präsident Herwig Hösele: Eine weitere Zusatzfrage ist von der Geschäftsordnung aus nicht vorgesehen, aber wenn die Frau Staatssekretärin dem zustimmt, dann machen wir das gerne. (Staatssekretärin Haubner stimmt einer weiteren Zusatzfrage zu.)


Bundesrat Harald Reisenberger (SPÖ, Wien): Frau Staatssekretärin! Auf Länderebene ist das natürlich gut und wichtig. Aber dort, wo es im Land nicht funktioniert: Gibt es auch auf Bundes­ebene Vorstellungen dazu, den Konsumenten den Zugang zur Information zu erleichtern?


Präsident Herwig Hösele: Bitte, Frau Staatssekretärin.


Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Ursula Haubner: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Wir haben eine gut funktionierende Sektion für Kon­sumentenschutz, die diese Dinge bisher zum Großteil wahrgenommen hat, zum Beispiel was Information anlangt.

Aber wie ich in der vorhergehenden Beantwortung gesagt habe: Wir bauen derzeit gerade im Internetbereich einiges aus. Wenn Sie den VKI auf Bundesebene ansprechen, dann müssen Sie wissen – aus den Medien oder aus anderen Gesprächen –, dass wir da eine gemeinsame Lösung suchen. Ein erster Schritt im Rahmen eines Sanierungskonzeptes wurde gesetzt. Dieses wurde mehrheitlich beschlossen.

Noch kurz zum VKI: Ich verrate kein Geheimnis, wenn ich sage – ich habe es bereits wiederholt erklärt –, ich möchte den VKI weiter erhalten, weil er wichtig ist, weil er gut ist, aber ich möchte nicht, dass irgendwelche parteipolitischen Tendenzen dort Platz greifen. Das ist mein persön­liches Anliegen. Aber ich weiß, welches Know-how die Mitarbeiter dort haben, und auf dieses Know-how sollte der Konsumentenschutz in Österreich nicht verzichten.


Präsident Herwig Hösele: Danke, Frau Staatssekretärin, für die Beantwortung aller Fragen und Zusatzfragen.

Die Fragestunde ist beendet.

Einlauf und Zuweisungen


Präsident Herwig Hösele: Eingelangt sind sechs Anfragebeantwortungen, 1882/AB bis 1887/AB, die den Anfragestellern übermittelt wurden.

Die Anfragebeantwortungen wurden vervielfältigt und sind bereits allen Mitgliedern des Bundes­rates zugegangen. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die im Saal verteilte Liste der eingelangten Anfragebeantwortungen.

Weiters eingelangt sind zwei Beschlüsse des Nationalrates vom 26. März 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine vorläufige Vorsorge für das Finanzjahr 2003 getroffen wird, Ge­setzliches Budgetprovisorium 2003, und ein Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundes­rechnungsabschlusses für das Jahr 2001.

 


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