vertretungen,
Ministerien? Ist die Stellung des Bundesrates im Gesetzwerdungsprozess nicht
eine andere als jene eines Stellungnahmerechtes?
Die nächste Frage,
die sich meiner Meinung nach daran anschließt, ist: Die einzelnen Länder haben
ein Stellungnahmerecht. – Wartet der Bundesrat bis zu seiner Stellungnahme
zu einem Gesetz jetzt jene der einzelnen Länder ab oder nimmt er vorher
Stellung?
Die nächste Frage
lautet: Schaffen wir mit dieser stückchenweisen Reform auch tatsächlich eine
Verbesserung der Position des Bundesrates, eine Aufwertung?
Herr Lindinger,
der hier seine Abschiedsrede gehalten hat, möchte die Direktwahl. Er hat aber
einem Antrag von ÖVP und FPÖ, der den Bundesrat in Richtung eines gebundenen
Mandates führen sollte, zugestimmt!
Es gibt eine ganze Reihe von Vorschlägen, die zum Teil auch schon abgestimmt
wurden. SPÖ und Grüne haben damals gegen das gebundene Mandat gestimmt. Wie
verhält sich denn ein gebundenes Mandat mit einem Direktmandat? – Das ist
absolut unverträglich, das ist wie Feuer und Wasser.
Wir hatten im
letzten Jahr eine kleine Reform, wir setzen jetzt eine kleine Reform nach, aber
irgendwo wartet das große Reformstück. Ich halte diese Initiative heute für
positiv, ich werde sie auch unterstützen, aber wir sollten das große Ziel der
Reform nicht aus dem Auge verlieren. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)
10.53
Präsident
Herwig Hösele: Weitere Wortmeldungen liegen nicht
vor.
Wünscht noch
jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.
Die Debatte ist
geschlossen.
Wird von der Berichterstattung
ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Wir kommen somit
zur Abstimmung.
Ich bitte jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag des Ausschusses für Verfassung
und Föderalismus ihre Zustimmung geben, den gegenständlichen Gesetzesvorschlag
gemäß Artikel 41 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz dem Nationalrat
zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zu unterbreiten, um ein
Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.
Der Antrag ist
somit angenommen.
2. Punkt
Beschluss des Nationalrates
vom 26. März 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (Bundesministeriengesetz-Novelle 2003)
(69/A und 30/NR sowie 6771 und 6773/BR der Beilagen)
Präsident
Herwig Hösele: Wir gelangen nunmehr zum
2. Punkt der Tagesordnung: Bundesministeriengesetz-Novelle 2003.
Die
Berichterstattung hat Herr Bundesrat Gottfried Kneifel übernommen. Ich
bitte um den Bericht.
Berichterstatter
Gottfried Kneifel: Herr Präsident! Meine sehr
geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses
für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom
26. März 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird, Bundesministeriengesetz-Novelle 2003.
Der Bericht liegt
in schriftlicher Form vor, ich darf mich deshalb auf den Antrag beschränken.
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