Bundesrat Stenographisches Protokoll 695. Sitzung / Seite 33

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vertretungen, Ministerien? Ist die Stellung des Bundesrates im Gesetzwerdungsprozess nicht eine andere als jene eines Stellungnahmerechtes?

Die nächste Frage, die sich meiner Meinung nach daran anschließt, ist: Die einzelnen Länder haben ein Stellungnahmerecht. – Wartet der Bundesrat bis zu seiner Stellungnahme zu einem Gesetz jetzt jene der einzelnen Länder ab oder nimmt er vorher Stellung?

Die nächste Frage lautet: Schaffen wir mit dieser stückchenweisen Reform auch tatsächlich eine Verbesserung der Position des Bundesrates, eine Aufwertung?

Herr Lindinger, der hier seine Abschiedsrede gehalten hat, möchte die Direktwahl. Er hat aber einem Antrag von ÖVP und FPÖ, der den Bundesrat in Richtung eines gebundenen Mandates führen sollte, zugestimmt! Es gibt eine ganze Reihe von Vorschlägen, die zum Teil auch schon abgestimmt wurden. SPÖ und Grüne haben damals gegen das gebundene Mandat gestimmt. Wie verhält sich denn ein gebundenes Mandat mit einem Direktmandat? – Das ist absolut unverträglich, das ist wie Feuer und Wasser.

Wir hatten im letzten Jahr eine kleine Reform, wir setzen jetzt eine kleine Reform nach, aber irgendwo wartet das große Reformstück. Ich halte diese Initiative heute für positiv, ich werde sie auch unterstützen, aber wir sollten das große Ziel der Reform nicht aus dem Auge verlieren. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

10.53


Präsident Herwig Hösele: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen somit zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus ihre Zustimmung geben, den gegenständlichen Gesetzesvorschlag gemäß Artikel 41 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz dem Nationalrat zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zu unterbreiten, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist somit angenommen.

2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (Bundesministeriengesetz-No­velle 2003) (69/A und 30/NR sowie 6771 und 6773/BR der Beilagen)


Präsident Herwig Hösele: Wir gelangen nunmehr zum 2. Punkt der Tagesordnung: Bundes­ministeriengesetz-Novelle 2003.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Gottfried Kneifel übernommen. Ich bitte um den Bericht.


Berichterstatter Gottfried Kneifel: Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird, Bundesministeriengesetz-Novelle 2003.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich darf mich deshalb auf den Antrag beschränken.

 


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