Schade um die Frau
Staatssekretärin für Tourismus, meine Damen und Herren! Dieses für Österreich
so wichtige Ressort haben wir ganz einfach aufgelassen. Ich glaube, dass der
Tourismus ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor für Österreich ist – und
genau dort fängt man an, den Sparstift anzusetzen!
Aber man hat auch
dem Herrn Justizminister den Konsumentenschutz weggenommen. Auch der ist zu
teuer, wenn er immer wieder auf die Banken losgeht.
Böse Zungen
behaupten, die Zahl der Staatssekretäre wurde nur deshalb vermehrt – ich
kann dem eigentlich nicht sehr viel abgewinnen –, damit die Minister nicht
immer in den Bundesrat kommen müssen, wenn von der SPÖ eine dringliche Anfrage
gestellt wird. (Heiterkeit bei Bundesräten der SPÖ. – Bundesrätin
Dr. Kanovsky-Wintermann: ... sehr
„witzig“, Herr Kollege!) – Nun,
ich kann dem auch nichts abgewinnen.
Schade ist es im
Sinne der Demokratie, dass der Freiheitlichen Partei sämtliche Kompetenzen entzogen
wurden, dass sie am Gängelband der Österreichischen Volkspartei vorgeführt wird
und eigentlich in dieser Regierung nichts mehr zu sagen hat.
Abschließend
möchte ich noch bemerken: Diese Regierung hat zwar einen Haupt, aber agiert
nach wie vor kopflos. (Beifall bei
der SPÖ sowie des Bundesrates Schennach.)
11.01
Präsident Herwig Hösele: Zu Wort gemeldet ist Herr
Vizepräsident Jürgen Weiss. Ich erteile ihm dieses.
11.01
Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident!
Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit welcher
Ressortverteilung die Bundesregierung ihre Zuständigkeiten wahrnimmt, ist
letztlich eine autonome Entscheidung des Bundes und ohne unmittelbare
Auswirkungen für die Länder.
Solche wären unter Umständen mittelbar gegeben, wenn die Bundesregierung
ihre Arbeitsteilung so unzweckmäßig vornähme, dass darunter die
gesamtstaatliche Aufgabenerfüllung litte. Das kann aber wohl nicht ernsthaft
behauptet werden. Das hat kein Land getan, und auch Herrn Kollegen Boden ist
eine solche Beweisführung absolut nicht gelungen.
Ungeachtet der Zustimmung zu der nach jeder Regierungsbildung üblichen
Änderung des Bundesministeriengesetzes gibt es aus Ländersicht zu diesem
zentralen Bereich der Verwaltungsorganisation des Bundes allerdings schon
einige Anmerkungen und Vorschläge:
Zunächst wird am Beispiel dieses Gesetzes gut sichtbar, wie sehr die
österreichische Bundesverfassung die Länder bevormundet. Die organisatorische
Struktur der Bundesministerien kann mit einem einfachen Bundesgesetz geändert
werden – das ist auch richtig so –, während vergleichbare
Regelungen für die Ämter der Landesregierungen mit einem aus dem Jahr 1925
stammenden Bundes-Verfassungsgesetz genau vorgegeben sind und Änderungen ihrer
Geschäftseinteilung der Zustimmung der Bundesregierung bedürfen.
Das B-VG selbst regelt in Artikel 106 sogar die erforderliche
Berufsausbildung eines Landesamtsdirektors. Das ist ein exemplarisches
Beispiel für die notwendige Straffung unseres Verfassungsrechts und ein
Betätigungsfeld für den in Aussicht genommenen Verfassungskonvent.
Nach einer neu eingefügten Bestimmung kann die Bundesregierung unter
bestimmten Voraussetzungen zu den ihr obliegenden Akten der Vollziehung auch
den zuständigen Bundesminister ermächtigen. Ich kenne durchaus Fälle, bei denen
das Sinn machen wird, möchte allerdings auf folgendes Problem hinweisen: Wenn
die Bundesregierung zuständig ist, schließt das begrifflich den im Gesetzestext
angeführten „zuständigen Bundesminister“ eigentlich aus, denn zwei gleichzeitig
können nicht zuständig sein! Gemeint ist wohl: den der Natur der Sache nach am
ehesten zuständigen Bundesminister.
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