Ich bin auch dafür, von dieser Bestimmung aus Gründen der
Bürgerfreundlichkeit und Klarheit nur mit Maß und Ziel Gebrauch zu machen. Das
setze ich jetzt einmal voraus. Wenn sich der Bürger oder auch eine andere
staatliche Einrichtung nicht mehr darauf verlassen kann, dass das in der
Vollzugsklausel eines Bundesgesetzes angeführte Organ auch tatsächlich
zuständig und verantwortlich ist, dann kann das außerordentlich problematisch
werden.
Zudem ist völlig offen, in welcher Form der Verantwortungsübergang kundzumachen
ist. Es wäre wohl anzunehmen, zweckmäßigerweise mit einer Verordnung, damit das
auch entsprechend nachvollziehbar ist.
Die Beseitigung von Doppelgleisigkeiten ist ein wichtiges Anliegen der
Bundesregierung. Dabei sollte man allerdings nicht nur die anderen
Gebietskörperschaften im Blick haben, sondern auch die eigenen
Bundesministerien. Ich denke hier in erster Linie an die vielen und immer
zahlreicher werdenden Zuständigkeiten von Ministerien, die nur im Einvernehmen
mit anderen, teilweise sogar mehreren Ressorts ausgeübt werden können. Es
liegt auf der Hand, dass damit ein erheblicher Verwaltungsaufwand verbunden
ist.
Dass aus der Tierschutzzuständigkeit von neun Landesgesetzgebern die
einvernehmlich auszuübende Zuständigkeit von gleich vier Bundesministerien
werden soll und künftig insgesamt acht
Ministerien überhaupt mit Tierschutzangelegenheiten befasst sein werden,
dürfte wohl kein wirklicher Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung werden.
Mit der zunehmenden Verbreitung der Informationstechnologie in der
Verwaltung steigen auch die Möglichkeiten, effiziente Datenregister aller Art
einzurichten. Das hat unter anderem zur Folge, dass Länder und Gemeinden mit
ganz neuen Gesichtspunkten von Einheitlichkeit befasst sind.
Manche Bundesministerien sollten hier allerdings mit etwas besserem
Beispiel vorangehen. Das vom Wirtschaftsministerium neben dem zentralen
Gewerberegister vorbereitete bundesweite Anlagenregister und das, getrennt
davon, vom Landwirtschaftsminister vorbereitete ebenfalls anlagenbezogene
abfallwirtschaftliche Stammdatenregister sollten angesichts der zahlreichen
Überschneidungen eigentlich in ein einziges, integriertes Register münden, so
wie das auch auf Landesebene konzipiert wird.
Die österreichische Ministerialverwaltung ist im Unterschied zu anderen
Staaten von einem strikten Ressortprinzip mit starker Eigenständigkeit
geprägt. Bereits in der letzten Gesetzgebungsperiode hat die Bundesregierung
eine Reihe von Maßnahmen angekündigt, mit denen solche Doppelgleisigkeiten
abgebaut und gebündelt werden sollen. Ich erwähne nur die viele Jahrzehnte lang
tabu scheinenden Vorhaben, drei Cluster räumlich benachbarter Ressorts zu
schaffen, die Buchhaltung, EDV-Dienste, Kraftfahrzeugbetreuung, Druckereien,
Handwerksdienste und so weiter gemeinsam betreiben sollen.
Auch das neue Regierungsprogramm enthält erfreulicherweise derartige
Pläne, nämlich die Gründung einer zentralen Buchhaltungsagentur für alle
Ressorts und die Einrichtung einer BundesserviceGesmbH zur Erbringung von Unterstützungsleistungen,
bei denen eine zentrale Wahrnehmung sinnvoll ist.
Das sind mutige Vorhaben, die auch aus Sicht der Länder Unterstützung
verdienen.
In diesem Zusammenhang möchte ich eine zusätzliche Überlegung zur
Diskussion stellen: Die gesetzesvorbereitenden Abteilungen der einzelnen
Bundesministerien könnten durchaus beim Verfassungsdienst des
Bundeskanzleramtes zusammengefasst, und es könnte eine einheitliche
Bundeslegistik geschaffen werden. Das böte nicht nur die Möglichkeit
erheblicher Einsparungen, sondern meiner Überzeugung nach auch eine Reihe
anderer, sachlicher Vorteile. Es ist evident, dass die Qualität von
Gesetzentwürfen sehr unterschiedlich ist und durch eine einheitliche
Handschrift verbessert werden könnte. Das gilt auch für die häufig mangelhafte
Beachtung der vom Bundeskanzleramt herausgegebenen legistischen Richtlinien
und der nach dem Bundeshaushaltsgesetz und dem Konsultationsmechanismus
notwendigen, aber häufig missachteten Darlegungen der Folgekosten.
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