Natürlich braucht die Gesetzesvorbereitung den fachspezifischen
Sachverstand. Die oft beklagte Detailverliebtheit unserer Rechtsordnung ist
aber ein deutlicher Hinweis darauf, dass er oft überschießend wirksam wird und
auch durch Einwände im Begutachtungsverfahren, vor allem auch vom
Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes, nicht wirklich zu bändigen ist.
Eine Zusammenführung würde notwendigerweise auch den Vorteil bringen,
dass Schwerpunkte gesetzt werden müssen und die Gesetzgebungsvorhaben insgesamt
transparenter werden. Quantitative Gesichtspunkte sind für die Gesetzgebung
zwar nur bedingt tauglich, aber es liegt beim Zustand unserer Rechtsordnung
doch auf der Hand, dass weniger mehr wäre.
Nicht zuletzt sei erwähnt, dass sich dieses System einer gemeinsamen,
einheitlichen Gesetzesvorbereitung in den Ländern seit langem bewährt hat. Im
Sinne der allgemeinen „Einheitlichkeitsfreudigkeit“ sollte dieser Bereich
daher nicht ausgeblendet werden.
Es gibt aus Ländersicht nach meiner Überzeugung keinen sachlichen Grund,
der Bundesregierung die ihr zweckmäßig erscheinende Änderung des
Bundesministeriengesetzes verwehren zu wollen.
Es gibt aus der Vollziehungserfahrung der Länder allerdings eine Reihe
von Anregungen, durch die Beseitigung von Doppelgleisigkeiten und die Nutzung
kostensparender Zusammenarbeit die Ministerialverwaltung weiter abzuschlanken
und solche Möglichkeiten auch, aber nicht nur bei den Ländern und Gemeinden zu
suchen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der
Freiheitlichen.)
11.10
Präsident Herwig Hösele: Zu Wort gemeldet hat sich Herr
Bundesrat Reinhard Todt. Ich erteile ihm dieses.
11.10
Bundesrat
Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Selbstverständlich ist es das Recht
jeder Bundesregierung, das Ministeriengesetz zu verändern, um die
Bundesministerien so zu gestalten, wie sie es vorschlägt. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)
Ich möchte diese
Fragen daher von einem etwas anderen Standpunkt aus betrachten und sie aus
einem etwas anderen Blickwinkel sehen: Die Bildung dieser Bundesregierung
beziehungsweise das Bundesministeriengesetz – das auch der Ausdruck dafür
ist, wie man mit seinem Koalitionspartner umgeht – zeigt ganz einfach
auf, dass diese Bundesregierung vom Prinzip her, wenn man sich das ganz genau
anschaut, eine schwarze Alleinregierung mit einigen freiheitlichen oder blauen
Einsprengseln ist. (Zwischenruf des
Bundesrates Bieringer.) – Ja, es ist ganz einfach so! –
Das Bundesministeriengesetz dient dazu, das in dieser Form Installierte auch
abzusichern. Ich möchte im Folgenden aufzeigen, was da alles passiert ist und
wie sich der Koalitionspartner FPÖ vom Herrn Bundeskanzler über den Tisch
ziehen hat lassen:
Interessant ist,
dass der Vizekanzler, der Tierarzt ist, jetzt auch noch die Kompetenz des
Veterinärwesens verloren hat. Das ist ganz witzig, dass diese Kompetenz im
Prinzip jetzt nicht mehr beim Tierarzt Haupt liegt, sondern in Wirklichkeit bei
der schwarzen Reichshälfte. Vielleicht hat er euch von der ÖVP und vor allem
dem Landwirtschaftsminister da ein bisschen zu viel auf die Finger geschaut,
sodass man diese Kompetenz jetzt auch „zentralisieren“ musste, um sie Herrn
Haupt, dem Tierarzt, wegzunehmen. Sie liegt jetzt bekanntlich bei der Frau
Gräfin, bei Frau Ministerin Rauch-Kallat, die wahrscheinlich sehr viel vom
Veterinärwesen versteht. (Heiterkeit bei
Bundesräten der SPÖ.)
Schauen wir uns jetzt das Innovationsministerium an: Es hat einiger Anläufe von Seiten der Freiheitlichen Partei bedurft, um dort jetzt jenen Minister zu installieren, der wahrscheinlich am meisten von diesem Bereich versteht. Vielleicht hätten die Freiheitlichen das schon früher tun können. Tatsache ist: Sie haben es erst jetzt getan. Aber trotzdem ist etwas passiert, was auch nicht uninteressant ist, und zwar musste der freiheitliche Innovationsminister die sehr „budgetträchtigen“ Verkehrsagenden – einen Bereich, in dem man sehr viel machen kann – an den
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite