Bundesrat Stenographisches Protokoll 695. Sitzung / Seite 50

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In diesem Sinne hoffe ich sehr auf gute Zusammenarbeit. Ich bin überzeugt davon, dass es uns gelingen wird, das österreichische Sozial- und Gesundheitssystem, das eines der besten der Welt ist, durch notwendige Maßnahmen – die nicht immer angenehm, aber dringend notwendig sind – so abzusichern, dass auch unsere Kinder und Enkelkinder noch ein qualitätsvolles Ge­sund­heitssystem und ein sicheres Pensionssystem vorfinden werden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.11


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Mehrheit.

Der Antrag ist angenommen.

3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versöhnungsfonds-Gesetz geändert wird (45/A und 28/NR sowie 6774/BR der Bei­lagen)

4. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Natio­nal­sozialismus geändert wird (46/A und 29/NR sowie 6775/BR der Beilagen)


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zu den Punkten 3 und 4 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem das Versöhnungsfonds-Gesetz geändert wird, und

ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus geändert wird.

Es freut mich ganz besonders, dass zur Verhandlung dieser Tagesordnungspunkte der Vor­sitzende des Komitees des Österreichischen Versöhnungsfonds, Herr Staatssekretär a. D. Bot­schafter Ludwig Steiner, zu uns gekommen ist. Ich darf ihn auf das Herzlichste willkommen heißen. (Allgemeiner Beifall.)

Die Berichterstattung über die Punkte 3 und 4 hat Herr Bundesrat Gottfried Kneifel übernom­men. Ich bitte ihn darum.


Berichterstatter Gottfried Kneifel: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Botschafter! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2003 be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versöhnungsfonds-Gesetz geändert wird, zur Kenntnis bringen.

 


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