Der vollständige
Wortlaut liegt Ihnen schriftlich vor, sodass ich mich auf die Antragstellung beschränken
kann.
Der Ausschuss für
Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 8. April
2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
keinen Einspruch zu erheben.
In weiterer Folge
darf ich Ihnen den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über
den Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2003 betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik
Österreich für Opfer des Nationalsozialismus geändert wird, zur Kenntnis
bringen.
Auch dieser
Bericht liegt Ihnen vollinhaltlich vor.
Daher werde ich
mich auf die Antragstellung beschränken und teile Ihnen mit, dass der Ausschuss
für Verfassung und Föderalismus nach Beratung der Vorlage am 8. April 2003
mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag
stellt, keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident
Jürgen Weiss: Wir gehen in die Debatte ein, die
über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.
Als erstem Redner
erteile ich Herrn Bundesrat Dr. Vincenz Liechtenstein das Wort. – Bitte.
12.14
Bundesrat Dr. Vincenz
Liechtenstein (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter
Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Lieber Herr Botschafter Dr. Steiner!
Wir haben im Verfassungsausschuss des Bundesrates und zuvor im Nationalrat
einstimmig beschlossen, dem Bundesrat die Verlängerung der Antragsfrist für
den Österreichischen Versöhnungsfonds bis zum 31. Dezember 2003 und der
Funktionsdauer des Fonds der Republik Österreich für die Opfer des
Nationalsozialismus bis zum 31. Dezember 2004 zu empfehlen. Es war in
beiden Fällen nötig, die Fristen zu verlängern, weil man gesehen hat, dass
sich die ursprüngliche Frist trotz des immensen Einsatzes der Mitarbeiter der
beiden Fonds als zu kurz für die Bewältigung der damit verbundenen Aufgaben
erwiesen hat.
Der Vorsitzende
der Historikerkommission, Präsident des Verwaltungsgerichtshofes Dr. Jabloner,
der mit großem Einsatz wirkte, kann heute leider nicht an der Sitzung teilnehmen.
Aber ich darf noch einmal – der Präsident hat es schon getan – dem
anwesenden Vorsitzenden des Komitees zum Versöhnungsfonds-Gesetz, Herrn
Botschafter Dr. Ludwig Steiner, für seine engagierte Arbeit sehr herzlich
danken. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen sowie bei Bundesräten
der SPÖ.)
Dazu darf ich noch
etwas sagen: Dr. Steiner wirkte als junger Mann und Tiroler an der
patriotischen Tiroler und österreichischen Befreiung Innsbrucks 1945 vom
Nationalsozialismus und von Hitler-Deutschland mit, sodass die US-Truppen in
Innsbruck und im Tiroler Landhaus bereits von Österreichern empfangen werden
konnten. Ebenfalls wirkte er persönlich 1955 in Moskau an Entstehung und
Abschluss des Staatsvertrages mit. Ihm und auch seinem Generalsekretär, Botschafter
Dr. Richard Wotava, der heute leider im Ausland ist, sei für die Arbeit
sehr gedankt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen sowie bei
Bundesräten der SPÖ.)
Nun zu den beiden
Gesetzen, zuerst zum Versöhnungsfonds-Gesetz. – Wir befassen uns heute mit
einer Novelle zum Versöhnungsfonds-Gesetz, einem Gesetz, mit dem Österreich
einen wichtigen freiwilligen Beitrag zur
Vergangenheitsbewältigung leistet. Das Versöhnungsfonds-Gesetz stellt einen
Beitrag zu dieser Bewältigung der Vergangenheit unseres Landes dar, obwohl vom
völkerrechtlichen Standpunkt aus die Republik Österreich zu einem solchen
Beitrag in keiner Weise verpflichtet gewesen wäre, hat doch unser Land während
der Herrschaft des nationalsozialistischen Regimes als Staat nicht existiert.
Vor uns liegt der im Verfassungsausschuss des Bundesrates einstimmig gefasste Beschluss, dem Plenum des Bundesrates die Verlängerung der Antragsfrist für den Österreichischen Versöhnungsfonds bis 31. Dezember 2003 und der Funktionsdauer des Fonds der Republik Öster-
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