reich für die
Opfer des Nationalsozialismus bis 31. Dezember 2004 zu empfehlen. Wir
folgen gerne dieser einstimmigen Empfehlung des Ausschusses und treten für die
Verlängerung der Antragsfrist und der Funktionsdauer des Österreichischen
Versöhnungsfonds deshalb ein, weil die ursprünglich vorgesehenen Fristen
offenbar doch zu kurz bemessen waren, um den Fonds in die Lage zu versetzen,
seinem Auftrag zur möglichst lückenlosen Erfassung aller potenziellen
Leistungsberechtigten zu entsprechen.
Leistungsberechtigte
in aller Welt ausfindig zu machen, stellt zweifellos eine überaus komplexe,
zeit- und arbeitsintensive Aufgabe dar, hat doch der Fonds bisher die Anträge
von nahezu hunderttausend ehemaligen Sklaven- und Zwangsarbeitern aus
57 Ländern positiv abgeschlossen. Um zu diesem positiven Resultat zu
gelangen, haben die Mitarbeiter des Fonds nicht nur großes Engagement, eine
effiziente und unbürokratische Behandlung der Anträge der ehemaligen Sklaven-
und Zwangsarbeiter an den Tag gelegt, sondern sich auch durch innovative
Aktionen sehr erfolgreich bemüht, an Antragsteller heranzukommen, die in den
Kompetenzbereich des Österreichischen Versöhnungsfonds fallen. So überprüft
der Versöhnungsfonds nach Herstellung des Einvernehmens mit der deutschen Zwangsarbeiterstiftung
die Listen von Partnerorganisationen der deutschen Stiftung, zumal die
Erfahrung gelehrt hat, dass sich in diesen Listen auch zahlreiche Anträge
ehemaliger Sklaven- und Zwangsarbeiter befinden, für die der Österreichische
Versöhnungsfonds zuständig ist.
Durch diese
Vorgangsweise soll verhindert werden, dass nach Abschluss der Tätigkeit des Versöhnungsfonds
nachträglich potenzielle Antragsteller festgestellt werden, die vom Versöhnungsfonds
eine Leistung hätten bekommen sollen oder müssen. Dies würde nicht nur innen-
und außenpolitische Diskussionen zur Folge haben, sondern auch die
staatspolitische Bedeutung der Aktivitäten des Versöhnungsfonds vermindern.
Da bei Beziehern
von Leistungen aus dem Österreichischen Nationalfonds vielfach die Meinung
vorherrschte, dass eine solche Zahlung eine Leistung durch den Versöhnungsfonds
ausschließe, hat der Österreichische Versöhnungsfonds an zirka
30 000 Personen, die den Österreichischen Nationalfonds – über
den ich nachher sprechen werde – kontaktiert hatten, Schreiben gerichtet,
in denen auf die Möglichkeit einer Leistung durch den Versöhnungsfonds
aufmerksam gemacht wird. Auch diese Aktion spricht dafür, dass der
Österreichische Versöhnungsfonds nichts unversucht lässt, um alle nur denkbaren
Leistungsberechtigten zu erfassen.
Die Aktivitäten
und Leistungen des Versöhnungsfonds haben nicht nur großen Goodwill für Österreich
in den Herkunftsländern der Leistungsberechtigen erzeugt, sondern auch sehr
bemerkenswerte Reaktionen der Betroffenen selbst hervorgerufen. In einer
Reihe von Ländern, insbesondere in der Sowjetunion und im vormaligen
Jugoslawien, waren die heimgekehrten Zwangsarbeiter nicht nur sehr
unfreundlich empfangen worden, sondern oft auch deshalb weiteren Verfolgungen ausgesetzt,
weil sie angeblich Kriegsanstrengungen von Hitler-Deutschland gestärkt hätten.
So wurde ihnen oft bis in die Gegenwart die Anerkennung als Opfer des Nationalsozialismus
versagt. Die Zuerkennung einer Leistung für diese ehemaligen Zwangsarbeiter
durch den Österreichischen Versöhnungsfonds war somit zum ersten Mal auch eine
Anerkennung, dass sie als Opfer des NS-Regimes Unrecht erlitten hatten. Oft
haben die mit Leistungen bedachten ehemaligen Zwangsarbeiter den Vertretern
des Versöhnungsfonds versichert, dass für sie – neben der finanziellen
Leistung – die Anerkennung als Opfer des nationalsozialistischen Regimes
mitunter noch wichtiger war.
Das tragische Schicksal solcher ehemaliger Zwangsarbeiter kann wohl
nicht eindrucksvoller unterstrichen werden als durch die Lektüre von
Vernehmungsprotokollen des ehemaligen sowjetischen Geheimdienstes NKWD, wonach
Zwangsarbeiter als Feinde ihres eigenen Volkes entsprechend behandelt wurden,
wobei eine Versendung in die berüchtigten Straflager des Gulag durchaus an der
Tagesordnung war. (Beifall des Bundesrates Mag. Gudenus.)
In diesem Zusammenhang verdient auch die Tatsache Erwähnung, dass während der Verhandlungen zum österreichischen Staatsvertrag von sowjetischer Seite niemals auch nur eine Andeutung hinsichtlich einer Entschädigungsforderung für die Zwangsarbeiter gemacht wurde,
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