Bundesrat Stenographisches Protokoll 695. Sitzung / Seite 53

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weil sich das Sowjetregime dieser – unter Anführungszeichen – „Unterstützer des NS-Regimes“ offenbar schämte.

Wir begrüßen die erfolgreiche Tätigkeit des Österreichischen Versöhnungsfonds als eine eminent wichtige staatspolitische Aufgabe Österreichs auf das Wärmste, stellt sie doch einen wertvollen Beitrag zur Überwindung der leidvollen Vergangenheit und zu einer festen Basis eines zukünftigen gedeihlichen Zusammenseins der Völker dar!

Als Zweites komme ich zum Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus. Auch dessen Funktionsdauer soll verlängert werden, und zwar bis zum 31. Dezember 2004. Hier gilt es, ein Wort zur Historikerkommission zu sagen. Unter dem hervorragenden fachlichen Vorsitz des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs Dr. Ja­blo­ner wurde sehr viel – leider in Österreich erst sehr spät – aufgearbeitet. Dabei geht es um zahlreiche geraubte Güter, vor allem solche von jüdischen Staatsbürgern Österreichs.

Aus dem vor etlichen Wochen präsentierten und überall beachteten Bericht, wonach es meist symbolische Aktionen sind, die Österreich und seine Regierung mit dem Fonds und den beiden Gesetzen gesetzt haben und setzen, lässt sich heute keine endgültige Meinung bilden und kein end­gültiges Urteil über Österreichs Taten bezüglich der Entschädigungsleistungen in den letzten fast 60 Jahren fällen. Eine zahlenmäßige Aufstellung der Entschädigungen und Rück­stel­lungen ist leider nicht wirklich möglich, und zwar allein schon deshalb, weil dies wis­sen­schaftlich und technisch gar nicht zu leisten ist. In Deutschland wurde mit diesen Rückgaben teil­weise bereits unmittelbar nach Ende des Krieges begonnen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Etwas ist jedoch durch die Historikerkommission begonnen wor­den, nämlich ein Paradigmenwechsel, der Folgendes klar aufzeigt: Die Meinung, Österreich ha­be schlechthin alles wieder gutgemacht, und in dieser Sache sei längst alles erledigt, kann sicher nicht aufrechterhalten werden – aber ebenso wenig das Vorurteil, Österreich habe in Sa­chen Entschädigung und Rückstellung gar nichts unternommen. Es hat unternommen!

Mit dem Bericht, mit dem Gesetz und der unermüdlichen Arbeit der Historikerkommission sowie auch des Komitees des Versöhnungsfonds unter dem Vorsitz von Botschafter Dr. Ludwig Stei­ner haben wir einen wesentlichen Teil an Selbstaufklärung betrieben, sind tätig geworden und sind um einen weiteren Schritt einer modernen, selbstbewussten Gesellschaft näher gekom­men. Damit haben wir den Schritt in das Europa getan, das jetzt im EU-Bereich Gott sei Dank auch alle diejenigen einschließt, die damals untereinander diese Schwierigkeiten hatten. – Ich dan­ke sehr. (Allgemeiner Beifall.)

12.26


Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächster erteile ich Frau Bundesrätin Dr. Elisabeth Hlavac das Wort. – Bitte.

12.26


Bundesrätin Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­se­kre­tär! Herr Botschafter – ich freue mich, dass Sie heute bei uns sind! Sehr geschätzte Damen und Herren! Kollege Liechtenstein hat schon sehr viel gesagt, das mir auch aus der Seele ge­sprochen ist. Ich kann mich daher kurz fassen.

Ich möchte für meine Fraktion betonen, dass wir die Maßnahmen, die heute beschlossen wer­den beziehungsweise gegen die wir keinen Einspruch erheben werden, sehr begrüßen, weil dadurch sichergestellt werden soll, dass noch möglichst viele Anspruchsberechtigte zeitgerecht ihre Ansprüche erheben können und dass alle Fälle auch zeitgerecht abgeschlossen werden kön­nen.

Ich habe in der vergangenen Gesetzgebungsperiode die Ehre gehabt, dem Kuratorium des Ver­söhnungsfonds angehört zu haben, und kenne daher, so glaube ich, die Problematik recht gut. Trotz der ausgezeichneten und engagierten Arbeit der Fondsmitarbeiter, trotz der ständigen Me­­dienarbeit und des immer wiederkehrenden Versuchs, die Arbeit des Fonds und die An-


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