weil sich das Sowjetregime dieser – unter Anführungszeichen –
„Unterstützer des NS-Regimes“ offenbar schämte.
Wir begrüßen die erfolgreiche Tätigkeit des Österreichischen
Versöhnungsfonds als eine eminent wichtige staatspolitische Aufgabe Österreichs
auf das Wärmste, stellt sie doch einen wertvollen Beitrag zur Überwindung der
leidvollen Vergangenheit und zu einer festen Basis eines zukünftigen
gedeihlichen Zusammenseins der Völker dar!
Als Zweites komme ich zum Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik
Österreich für Opfer des Nationalsozialismus. Auch dessen Funktionsdauer soll
verlängert werden, und zwar bis zum 31. Dezember 2004. Hier gilt es, ein
Wort zur Historikerkommission zu sagen. Unter dem hervorragenden fachlichen
Vorsitz des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs Dr. Jabloner wurde
sehr viel – leider in Österreich erst sehr spät – aufgearbeitet.
Dabei geht es um zahlreiche geraubte Güter, vor allem solche von jüdischen
Staatsbürgern Österreichs.
Aus dem vor etlichen Wochen präsentierten und überall beachteten
Bericht, wonach es meist symbolische Aktionen sind, die Österreich und seine
Regierung mit dem Fonds und den beiden Gesetzen gesetzt haben und setzen, lässt
sich heute keine endgültige Meinung bilden und kein endgültiges Urteil über
Österreichs Taten bezüglich der Entschädigungsleistungen in den letzten fast
60 Jahren fällen. Eine zahlenmäßige Aufstellung der Entschädigungen und
Rückstellungen ist leider nicht wirklich möglich, und zwar allein schon
deshalb, weil dies wissenschaftlich und technisch gar nicht zu leisten ist.
In Deutschland wurde mit diesen Rückgaben teilweise bereits unmittelbar nach
Ende des Krieges begonnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Etwas ist jedoch durch die
Historikerkommission begonnen worden, nämlich ein Paradigmenwechsel, der
Folgendes klar aufzeigt: Die Meinung, Österreich habe schlechthin alles wieder
gutgemacht, und in dieser Sache sei längst alles erledigt, kann sicher nicht
aufrechterhalten werden – aber ebenso wenig das Vorurteil, Österreich habe
in Sachen Entschädigung und Rückstellung gar nichts unternommen. Es hat
unternommen!
Mit dem Bericht, mit dem Gesetz und der unermüdlichen Arbeit der Historikerkommission sowie auch des Komitees des Versöhnungsfonds unter dem Vorsitz von Botschafter Dr. Ludwig Steiner haben wir einen wesentlichen Teil an Selbstaufklärung betrieben, sind tätig geworden und sind um einen weiteren Schritt einer modernen, selbstbewussten Gesellschaft näher gekommen. Damit haben wir den Schritt in das Europa getan, das jetzt im EU-Bereich Gott sei Dank auch alle diejenigen einschließt, die damals untereinander diese Schwierigkeiten hatten. – Ich danke sehr. (Allgemeiner Beifall.)
12.26
Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächster erteile ich Frau
Bundesrätin Dr. Elisabeth Hlavac das Wort. – Bitte.
12.26
Bundesrätin Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr
Botschafter – ich freue mich, dass Sie heute bei uns sind! Sehr geschätzte
Damen und Herren! Kollege Liechtenstein hat schon sehr viel gesagt, das mir
auch aus der Seele gesprochen ist. Ich kann mich daher kurz fassen.
Ich möchte für
meine Fraktion betonen, dass wir die Maßnahmen, die heute beschlossen werden
beziehungsweise gegen die wir keinen Einspruch erheben werden, sehr begrüßen,
weil dadurch sichergestellt werden soll, dass noch möglichst viele
Anspruchsberechtigte zeitgerecht ihre Ansprüche erheben können und dass alle
Fälle auch zeitgerecht abgeschlossen werden können.
Ich habe in der vergangenen Gesetzgebungsperiode die Ehre gehabt, dem Kuratorium des Versöhnungsfonds angehört zu haben, und kenne daher, so glaube ich, die Problematik recht gut. Trotz der ausgezeichneten und engagierten Arbeit der Fondsmitarbeiter, trotz der ständigen Medienarbeit und des immer wiederkehrenden Versuchs, die Arbeit des Fonds und die An-
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