spruchsberechtigungen
publik zu machen, ist es unerhört schwer, zu allen ehemaligen Zwangsarbeitern,
die noch am Leben sind, vorzudringen. Obwohl wir schon des Öfteren geglaubt haben,
dass jetzt eigentlich schon jeder Betroffene und jede Betroffene wissen müsste,
dass es diesen Fonds gibt und dass sie Ansprüche erheben können, hat sich doch
bei jeder neuerlichen Berichterstattung immer wieder gezeigt, dass sich neue
Anspruchsberechtigte gemeldet haben, die bis dahin noch nichts von dem Fonds
gehört hatten.
Das heißt, es ist
immer wieder wichtig, an die Öffentlichkeit zu gehen und zu informieren. Der
Fonds und die Mitarbeiter haben das auch in vorzüglicher Weise getan. Da es
sich ja zum Großteil um sehr alte Menschen handelt, konnte man prima vista
nicht davon ausgehen, dass sie die Medienberichterstattung aufmerksam
verfolgen. Außerdem hat sich die Bearbeitung der Anträge, die bei der
russischen Partnerorganisation eingebracht wurden, aus Gründen, die nicht von
österreichischer Seite zu verantworten sind, verzögert. Es wurde daher vom
Kuratorium die Antragsfrist um zehn Monate verlängert. Dementsprechend wird
jetzt die Antragsfrist noch weiter verlängert, nämlich bis zum
31. Dezember 2003, und die Funktionsdauer des Fonds selbst wird bis zum
31. Dezember 2004 verlängert.
Neben den
genannten Fällen ist bei der Durchsicht von Listen zweier Partnerorganisationen
der deutschen Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ entdeckt worden,
dass für bestimmte Anträge der Österreichische Versöhnungsfonds zuständig ist.
Es ist anzunehmen, dass auch bei anderen Anträgen noch eine österreichische
Zuständigkeit zu Tage treten wird. Außerdem zeigt sich, dass auch Personen,
die bereits Leistungen vom Nationalfonds erhalten haben, gegenüber dem
Versöhnungsfonds anspruchsberechtigt sind.
Das, was ich über
die Anspruchsberechtigten des Versöhnungsfonds gesagt habe, trifft auch für
jene des Nationalfonds zu. Zahlreiche Opfer des Nazismus konnten ihre Anträge
nicht bis zum 22. Februar 2002 geltend machen. Es ist in unserem
Sinne, dass möglichst viele der Menschen, die unermessliches Leid durch den
Nazismus erfahren mussten, in den Genuss dieser bescheidenen Wiedergutmachung
kommen – auch wenn wir wissen, dass diese Wiedergutmachung, wie gesagt,
bescheiden ist, dass es sich mehr um eine symbolische Geste handelt.
Herr Botschafter
Steiner! Da Sie heute anwesend sind, was mich, wie gesagt, sehr freut, möchte
ich die Gelegenheit dazu nützen, im Namen meiner Fraktion Ihnen, natürlich aber
auch Herrn Generalsekretär Botschafter Wotava und allen Mitarbeitern sehr
herzlich für die bisherige Arbeit zu danken. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Diese Aufgabe ist
so wichtig für Österreich, nicht nur für unsere Reputation im Ausland, sondern
auch für unser eigenes Selbstverständnis. Und es ist gut, zu wissen, dass diese
Aufgabe in guten Händen ist.
All das, was ich
zum Versöhnungsfonds gesagt habe, lässt sich auch zum Nationalfonds sagen. Auch
Frau Dr. Lessing und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gebührt unser
herzlichster Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Es ist wichtig,
dass die Menschen, denen so vieles angetan wurde, tatsächlich ausgeforscht werden
können, damit sie ihre Entschädigungen bekommen. Ich weiß, dass mit großer
Sorgfalt, Seriosität und größtem Engagement gearbeitet wird, und darf daher im
Namen meiner Fraktion für alles, was da geleistet wird, sehr herzlich danken. (Beifall
bei SPÖ und ÖVP sowie Beifall des Bundesrates Mag. Gudenus.)
12.32
Vizepräsident
Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat
Dr. Peter Böhm. Ich erteile ihm das Wort.
12.32
Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrter Herr Botschafter! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Meine Fraktion wird den beiden Gesetzesvorlagen gerne die Zustimmung erteilen; das gerade deshalb, weil wir die Aufarbeitung des historischen Unrechts auf unserem Boden als
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