Bundesrat Stenographisches Protokoll 695. Sitzung / Seite 54

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spruchsberechtigungen publik zu machen, ist es unerhört schwer, zu allen ehemaligen Zwangs­ar­bei­tern, die noch am Leben sind, vorzudringen. Obwohl wir schon des Öfteren geglaubt ha­ben, dass jetzt eigentlich schon jeder Betroffene und jede Betroffene wissen müsste, dass es diesen Fonds gibt und dass sie Ansprüche erheben können, hat sich doch bei jeder neuerlichen Berichterstattung immer wieder gezeigt, dass sich neue Anspruchsberechtigte gemeldet haben, die bis dahin noch nichts von dem Fonds gehört hatten.

Das heißt, es ist immer wieder wichtig, an die Öffentlichkeit zu gehen und zu informieren. Der Fonds und die Mitarbeiter haben das auch in vorzüglicher Weise getan. Da es sich ja zum Groß­teil um sehr alte Menschen handelt, konnte man prima vista nicht davon ausgehen, dass sie die Medienberichterstattung aufmerksam verfolgen. Außerdem hat sich die Bearbeitung der Anträge, die bei der russischen Partnerorganisation eingebracht wurden, aus Gründen, die nicht von österreichischer Seite zu verantworten sind, verzögert. Es wurde daher vom Kuratorium die Antragsfrist um zehn Monate verlängert. Dementsprechend wird jetzt die Antragsfrist noch wei­ter verlängert, nämlich bis zum 31. Dezember 2003, und die Funktionsdauer des Fonds selbst wird bis zum 31. Dezember 2004 verlängert.

Neben den genannten Fällen ist bei der Durchsicht von Listen zweier Partnerorganisationen der deutschen Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ entdeckt worden, dass für be­stimmte Anträge der Österreichische Versöhnungsfonds zuständig ist. Es ist anzunehmen, dass auch bei anderen Anträgen noch eine österreichische Zuständigkeit zu Tage treten wird. Außer­dem zeigt sich, dass auch Personen, die bereits Leistungen vom Nationalfonds erhalten haben, gegenüber dem Versöhnungsfonds anspruchsberechtigt sind.

Das, was ich über die Anspruchsberechtigten des Versöhnungsfonds gesagt habe, trifft auch für jene des Nationalfonds zu. Zahlreiche Opfer des Nazismus konnten ihre Anträge nicht bis zum 22. Februar 2002 geltend machen. Es ist in unserem Sinne, dass möglichst viele der Menschen, die unermessliches Leid durch den Nazismus erfahren mussten, in den Genuss dieser be­scheidenen Wiedergutmachung kommen – auch wenn wir wissen, dass diese Wiedergut­ma­chung, wie gesagt, bescheiden ist, dass es sich mehr um eine symbolische Geste handelt.

Herr Botschafter Steiner! Da Sie heute anwesend sind, was mich, wie gesagt, sehr freut, möch­te ich die Gelegenheit dazu nützen, im Namen meiner Fraktion Ihnen, natürlich aber auch Herrn Generalsekretär Botschafter Wotava und allen Mitarbeitern sehr herzlich für die bisherige Arbeit zu danken. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Diese Aufgabe ist so wichtig für Österreich, nicht nur für unsere Reputation im Ausland, sondern auch für unser eigenes Selbstverständnis. Und es ist gut, zu wissen, dass diese Aufgabe in gu­ten Händen ist.

All das, was ich zum Versöhnungsfonds gesagt habe, lässt sich auch zum Nationalfonds sagen. Auch Frau Dr. Lessing und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gebührt unser herzlichster Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Es ist wichtig, dass die Menschen, denen so vieles angetan wurde, tatsächlich ausgeforscht wer­den können, damit sie ihre Entschädigungen bekommen. Ich weiß, dass mit großer Sorgfalt, Seriosität und größtem Engagement gearbeitet wird, und darf daher im Namen meiner Fraktion für alles, was da geleistet wird, sehr herzlich danken. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie Beifall des Bundesrates Mag. Gudenus.)

12.32


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Peter Böhm. Ich erteile ihm das Wort.

12.32


Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrter Herr Botschafter! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Meine Fraktion wird den beiden Gesetzesvorlagen gerne die Zustimmung erteilen; das gerade deshalb, weil wir die Aufarbeitung des historischen Unrechts auf unserem Boden als


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