grundsätzliches
politisches Anliegen sehen. Das war nicht nur Gegenstand des Programms der
letzten Bundesregierung, sondern ist in der letzten Gesetzgebungsperiode
durchaus auch in die Tat umgesetzt worden. Das gilt eben für diese beiden
Gesetze, das Versöhnungsfonds-Gesetz und das Nationalfondsgesetz, die wir heute
novellieren wollen.
Für uns waren sie
schon deshalb unabdingbar, weil wir vom sittlichen Prinzip des Kantschen kategorischen
Imperativs ausgehen. Wenn wir selbst in Bezug auf die Vertreibung der Volksdeutschen
fordern, dass sie nicht folgenlos und ungesühnt bleiben kann, so müssen wir
auch unsere eigenen historischen Hausaufgaben an Unrechtsbewältigung erledigen.
Gerade darauf habe
ich bei unserem jüngsten Besuch im Rahmen einer österreichischen Parlamentarierdelegation,
der auch Herr Kollege Konecny angehört hat, in Prag hingewiesen, um dort unsere Anliegen zu
fördern.
Auch wir in
Österreich haben schmerzvoll erfahren, dass man sich von den Fehlern und von
der Schuld in der eigenen Vergangenheit nicht folgenlos verabschieden kann. Wir
waren bemüht, im Rahmen des heute noch Möglichen das uns zurechenbare
historische Unrecht wenigstens materiell und in gewissen Grenzen auch ideell zu
bewältigen. Und genau das erwarten wir auch von unseren Nachbarn bezüglich des
Unrechts an unseren Vertriebenen und Enteigneten.
Wenn wir heute das
Versöhnungsfonds-Gesetz novellieren und die verlängerten Fristen für den
Fortbestand des Kuratoriums und sein Wirken beschließen, so erklärt sich das
aus seinen Schwierigkeiten, seine Aufgaben zeitgerecht zu erfüllen.
Sosehr sich
nämlich das Kuratorium des Österreichischen Versöhnungsfonds auch angestrengt
hat, alle in den Zuständigkeitsbereich des Gesetzes fallenden und daher
potenziell anspruchsberechtigten ehemaligen Zwangsarbeiter zu erfassen und
die tatsächlich eingelangten Anträge bis zum ursprünglich geplanten Endtermin,
dem 27. November 2003, zu erledigen, so wenig konnte das aus
faktischen Hinderungsgründen gelingen. Darüber haben auch meine Vorredner schon
sehr ausführlich und eindringlich gesprochen.
Bereits in der
Sitzung des zuständigen Ausschusses des Bundesrates haben uns der Vorsitzende
des Komitees, Herr Botschafter Dr. Ludwig Steiner, der uns auch heute die
Ehre seiner Anwesenheit gibt, und der Generalsekretär, Herr Botschafter
Dr. Wotava, denen für ihr Engagement Dank und höchste Anerkennung
gebühren, die Schwierigkeiten dargelegt, die es schon bei der Ermittlung und
faktischen Erreichung des vom Versöhnungsfonds-Gesetz angesprochenen
Personenkreises gab.
Die
Schwierigkeiten reichen – auch das wurde heute schon vom Kollegen Liechtenstein
angesprochen – von in der Vergangenheit gelegenen ideologischen Vorbehalten
der Heimatstaaten gegenüber ihren eigenen repatriierten Zwangsarbeitern, vor
allem in der Sowjetunion und in Jugoslawien, bis zu eher pragmatisch bedingten
Informationsproblemen, die mit medialen Problemen und der Altersstruktur der
betroffenen Opfer zusammenhängen.
Allein diese
Umstände rechtfertigen es, die Antragsfrist, die sonst mit
27. September 2003 auslaufen würde, bis 31. Dezember 2003
zu verlängern. Ich hoffe, dass sie ausreicht und habe meine diesbezügliche
Besorgnis auch im Ausschuss dargelegt.
Entgegen dem
verfehlten Argument im Ausschussbericht hat das an sich mit der Verlängerung
der Funktionsdauer für das Kuratorium des Österreichischen Versöhnungsfonds
selbst unmittelbar nichts zu tun, denn diese erscheint ausschließlich aus dem
bereits erwähnten Grund geboten, dass auch nicht alle derzeit bereits
gestellten Anträge bis zum 27. November 2003 bearbeitet und mit
Auszahlung erledigt werden können.
Es sind immerhin 98 000 Anträge bearbeitet und erledigt worden, allerdings von 115 000 eingelangten. Sie schlüsseln sich in etwa so auf, dass aus der Ukraine etwa 37 000 Antragsteller betroffen waren, aus Polen etwa 18 000, aus Russland und der Tschechischen Republik je 10 000, aus Frankreich zirka 5 000 – und eine entsprechende Quote noch potenziell betroffener
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