Bundesrat Stenographisches Protokoll 695. Sitzung / Seite 56

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Opfer wird zu erwarten sein. Deshalb bedarf es also beider Maßnahmen: sowohl der Verlän­gerung der Funktionsdauer des Fonds als auch der Verlängerung der Antragsfrist.

Was die Frist zur Geltendmachung von Leistungsberechtigten anlangt, gilt das zum Versöh­nungs­fonds-Gesetz Ausgeführte noch mehr für das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Re­publik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus. Mit ihm sollte bekanntlich eine seit 1947 bestehende Lücke in bestimmten Teilbereichen der Restitutions- und Entschädigungs­gesetzge­bung geschlossen werden. Dabei geht es um eine Regelung zur Abgeltung von Vermögensver­lusten in den Kategorien Bestandsrechte an Wohnungen und gewerblichen Geschäftsräumen, an Hausrat und an persönlichen Wertgegenständen. Die daraus resultierenden Ansprüche sollten ursprünglich innerhalb eines Jahres ab In-Kraft-Treten, dem 23. Februar 2001, erhoben und gegenüber dem Fonds glaubhaft gemacht werden.

Sofern aber der Fonds nicht bereits über entsprechende Unterlagen verfügte, war es zahlrei­chen Opfern des Nationalsozialismus aus unterschiedlichen, auch schon angesprochenen Grün­den nicht durchwegs möglich, ihre Leistungsberechtigung bis zum Ablauf dieser Fallfrist, also bis zu diesem Endtermin, geltend zu machen.

Deshalb erscheint es als Gebot der Gerechtigkeit, die an sich abgelaufene Frist wieder zu er­öffnen und bis zum 31. Dezember 2004 zu verlängern; das umso mehr, als die bislang nicht aus­ge­schöpften Mittel des Nationalfonds ohnehin nicht verfallen und dem Fiskus zufließen, son­dern nach ihrer Widmung dem geschädigten Personen- und Opferkreis erhalten bleiben sollten. Dann gebührt meines Erachtens jedoch im Zweifel der Entschädigung eines individuellen Op­fers allemal der Vorrang gegenüber einem kollektiven Ausgleich.

Aus all diesen Erwägungen stimmt meine Fraktion beiden Gesetzesvorlagen zu. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

12.40


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Ing. Walter Grasberger. Ich erteile ihm das Wort.

12.40


Bundesrat Ing. Walter Grasberger (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzter Herr Botschafter! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kolle­gen aus dem Bundesrat! Nach meinem schweren Verkehrsunfall hatte ich die Gelegenheit, ein­mal an einem Wien-Spaziergang teilzunehmen – den würde ich jedem empfehlen, wenn er die Zeit dafür einmal aufbringt –, es war „Das jüdische Wien einst und jetzt“. Eine Historikerin hat dabei qualitativ höchstwertige Aussagen getroffen. Das ist ein Grund dafür, dass ich mich zu diesem Gesetz heute hier namens der ÖVP-Fraktion zu Wort gemeldet habe.

Eine Kernaussage dieser Historikerin war: Es wurde Jahrzehnte hindurch immer nur von Wie­dergutmachung geredet, und erst diese Bundesregierung setzt tatsächlich Schritte, die auch Gewicht haben. Sie nannte dann ein Beispiel und sagte: Es kann durchaus vorkommen, dass Sie ins Kunsthistorische Museum gehen und nach einem Gemälde Ausschau halten, dieses aber nicht mehr an der gewohnten Stelle finden, weil es zurückgestellt wurde an die Erben der ur­sprünglichen Eigentümer, an Menschen, die zu Recht dieses Eigentumsrecht ausüben können. – Ich meine, das sagt mehr als viel, was man über das Gesetz noch erklären könnte.

Der zweite Grund dafür, dass ich mich heute hier zu Wort gemeldet habe, ist, dass ich mich na­mens der ÖVP-Bundesräte, die das Bundesland Niederösterreich stellt, von Ihnen verab­schie­den möchte. Es wird bei der nächsten Plenarsitzung eine besondere Situation eintreten: Auf Basis des Wahlergebnisses in Niederösterreich werden sieben neue Persönlichkeiten auf ÖVP-Seite zur Angelobung anstehen. Ich bitte Sie – ich darf mir das hier herausnehmen –, diese neuen Kolleginnen und Kollegen dann in der gewohnten freundlichen Weise aufzunehmen.

Kollege Bundesrat Ledolter und Kollege Bundesrat Preineder werden – nach heutigem Stand der Dinge – in den Nationalrat übersiedeln. Kollege Bundesrat Hensler wird in den Landtag über­siedeln. Kollege Bundesrat Mayr wird einen Dienst im Rahmen des Landes Niederöster-


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