Opfer wird zu
erwarten sein. Deshalb bedarf es also beider Maßnahmen: sowohl der Verlängerung
der Funktionsdauer des Fonds als auch der Verlängerung der Antragsfrist.
Was die Frist zur
Geltendmachung von Leistungsberechtigten anlangt, gilt das zum Versöhnungsfonds-Gesetz
Ausgeführte noch mehr für das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik
Österreich für Opfer des Nationalsozialismus. Mit ihm sollte bekanntlich eine
seit 1947 bestehende Lücke in bestimmten Teilbereichen der Restitutions- und Entschädigungsgesetzgebung
geschlossen werden. Dabei geht es um eine Regelung zur Abgeltung von
Vermögensverlusten in den Kategorien Bestandsrechte an Wohnungen und
gewerblichen Geschäftsräumen, an Hausrat und an persönlichen Wertgegenständen.
Die daraus resultierenden Ansprüche sollten ursprünglich innerhalb eines Jahres
ab In-Kraft-Treten, dem 23. Februar 2001, erhoben und gegenüber dem
Fonds glaubhaft gemacht werden.
Sofern aber der
Fonds nicht bereits über entsprechende Unterlagen verfügte, war es zahlreichen
Opfern des Nationalsozialismus aus unterschiedlichen, auch schon angesprochenen
Gründen nicht durchwegs möglich, ihre Leistungsberechtigung bis zum Ablauf
dieser Fallfrist, also bis zu diesem Endtermin, geltend zu machen.
Deshalb erscheint
es als Gebot der Gerechtigkeit, die an sich abgelaufene Frist wieder zu eröffnen
und bis zum 31. Dezember 2004 zu verlängern; das umso mehr, als die
bislang nicht ausgeschöpften Mittel des Nationalfonds ohnehin nicht verfallen
und dem Fiskus zufließen, sondern nach ihrer Widmung dem geschädigten
Personen- und Opferkreis erhalten bleiben sollten. Dann gebührt meines
Erachtens jedoch im Zweifel der Entschädigung eines individuellen Opfers
allemal der Vorrang gegenüber einem kollektiven Ausgleich.
Aus all diesen
Erwägungen stimmt meine Fraktion beiden Gesetzesvorlagen zu. – Ich danke
Ihnen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
12.40
Vizepräsident
Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat
Ing. Walter Grasberger. Ich erteile ihm das Wort.
12.40
Bundesrat
Ing. Walter Grasberger (ÖVP, Niederösterreich): Sehr
geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzter Herr Botschafter!
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen aus dem Bundesrat! Nach meinem
schweren Verkehrsunfall hatte ich die Gelegenheit, einmal an einem
Wien-Spaziergang teilzunehmen – den würde ich jedem empfehlen, wenn er die
Zeit dafür einmal aufbringt –, es war „Das jüdische Wien einst und jetzt“.
Eine Historikerin hat dabei qualitativ höchstwertige Aussagen getroffen. Das
ist ein Grund dafür, dass ich
mich zu diesem Gesetz heute hier namens der ÖVP-Fraktion zu Wort gemeldet habe.
Eine Kernaussage
dieser Historikerin war: Es wurde Jahrzehnte hindurch immer nur von Wiedergutmachung
geredet, und erst diese Bundesregierung setzt tatsächlich Schritte, die auch
Gewicht haben. Sie nannte dann ein Beispiel und sagte: Es kann durchaus
vorkommen, dass Sie ins Kunsthistorische Museum gehen und nach einem Gemälde
Ausschau halten, dieses aber nicht mehr an der gewohnten Stelle finden, weil es
zurückgestellt wurde an die Erben der ursprünglichen Eigentümer, an Menschen,
die zu Recht dieses Eigentumsrecht ausüben können. – Ich meine, das sagt
mehr als viel, was man über das Gesetz noch erklären könnte.
Der zweite Grund
dafür, dass ich mich heute hier zu Wort gemeldet habe, ist, dass ich mich namens
der ÖVP-Bundesräte, die das Bundesland Niederösterreich stellt, von Ihnen verabschieden
möchte. Es wird bei der nächsten Plenarsitzung eine besondere Situation
eintreten: Auf Basis des Wahlergebnisses in Niederösterreich werden sieben neue
Persönlichkeiten auf ÖVP-Seite zur Angelobung anstehen. Ich bitte Sie –
ich darf mir das hier herausnehmen –, diese neuen Kolleginnen und Kollegen
dann in der gewohnten freundlichen Weise aufzunehmen.
Kollege Bundesrat Ledolter und Kollege Bundesrat Preineder werden – nach heutigem Stand der Dinge – in den Nationalrat übersiedeln. Kollege Bundesrat Hensler wird in den Landtag übersiedeln. Kollege Bundesrat Mayr wird einen Dienst im Rahmen des Landes Niederöster-
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