Noch einmal
herzlichen Dank und alles Gute, Gottes Segen für die Zukunft! (Allgemeiner
Beifall.)
Nächster Redner
ist Herr Bundesrat Mag. John Gudenus. Ich erteile ihm das Wort.
12.54
Bundesrat
Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr
Präsident! Meine Herren Staatssekretäre! Ich begrüße den Herrn Botschafter
auch als Staatssekretär. Ich habe mich eben weise gemacht: Er war zur Zeit der
Regierung Klaus Staatssekretär, wahrscheinlich später auch noch einmal, aber
wenn man in Österreich einmal einen netten Titel oder Dienstgrad erworben hat,
soll man ihn nicht verlustig gehen lassen. In diesem Sinne meine herzliche
Begrüßung.
Immerhin hat der
Herr Staatssekretär – und jetzt bleibe ich beim Herrn Botschafter, damit
keine Verwechslungen aufkommen – gemeinsam mit Universitätsprofessor und
Präsidenten Jabloner ein epochales Werk geschaffen. Es gab dazu auch einen in
der „Presse“ stattgefundenen
Schriftwechsel in Form von Leserbriefen – „Leserbriefe“ ist vielleicht
untertrieben, aber es war natürlich keine Doktorarbeit von beiden, jedoch
handelte es sich um bedeutende Aussagen Jabloner gegen Herrn
Dipl.-Ing. Butschek.
Der eine Titel,
den Präsident Jabloner geschrieben hat, lautete: Es gibt keinen historischen Schlussstrich. – Dipl.-Ing. Butschek
hat nämlich einen Schlussstrich angetönt. Natürlich, in der Historie gibt es
nie einen Schlussstrich. Alexander der Große wird neu bewertet und neu geschrieben,
die Taten oder Untaten Napoleons ebenso und so auch die letzten 50 Jahre
des sehr mörderischen 20. Jahrhunderts.
Aber es gibt
vielleicht trotzdem einen für diese tragische Angelegenheit materiellen Schlussstrich,
und es ist wirklich Zeit, dass dieser dann auch gezogen wird. Immerhin hat
schon der Staatsvertrag von Wien eine Kommission eingesetzt, die 24 Monate
wirken sollte, um damit schon einen Schlussstrich zu ziehen. Das wäre 1957
gewesen. Aber bei uns in Österreich dauert manch gutes Werk etwas länger, nur
jene, die es betrifft, leben oft nicht mehr, und das ist tragisch.
Vom Kollegen
Liechtenstein wurde schon angesprochen, dass die Republik Österreich, ohne
persönlich als Staat betroffen zu sein – ich betone: auch nicht moralisch,
sondern einfach aus Anstand heraus –, gehandelt und gezahlt
hat. Die Zahlen lassen sich nicht ganz fixieren, aber ich glaube, im
Jahr 1992 – vielleicht war es im Jahr 1993 – hat der
österreichische Botschafter in Tel Aviv, Kröll, einen Bericht an das Außenamt
geschrieben, in dem stand, dass der österreichische Steuerzahler damals rund
300 Milliarden Schilling für, global gesprochen, Wiedergutmachung
geleistet hat.
Es ist schon sehr
zweckmäßig, wenn wir für diesen Opferbereich den Schlussstrich
ziehen, der nicht historisch gemeint ist, sondern materiell,
und das soll dann Ende nächsten Jahres sein.
Seit die
Freiheitlichen in der Bundesregierung sind, hat sich auf diesem Gebiet doch
einiges getan, was andere Regierungen vorher nicht wahrgenommen haben. Es ist
das Thema der Zwangsarbeiter behandelt worden; es ist das Thema der
Restitution an die Juden besprochen worden und zu Gesetz geworden. Und es
wurde erfreulicherweise, aber nicht so gewichtig in der Schilling- oder
Euroquantität, das Thema der Kriegsgefangenen angesprochen, und man hat ihnen
auch einen Ehrensold zukommen lassen. Es ist erfreulich, dass sich dieses Hohe Haus –
spät, sehr spät für alle Betroffenen – mit dem Thema
beschäftigt.
Vor wenigen Tagen
ist mir ein Interview in der „Presse“
aufgefallen, in dem Professor Rathkolb ein Gespräch wiedergibt, welches einen
gewissen Hinweis darauf gibt, warum es so lange dauert.
Er schreibt: „Es gibt ein Schlüsseldokument. Karl Renner hat nach ersten Gesprächen mit sowjetischen Offizieren, bevor er Staatskanzler wurde, eine Denkschrift verfasst, in der er sich auch mit der Frage der Entschädigung auseinander gesetzt hat. Seine Zielrichtung ist die der Zweiten Republik, die er vorgegeben hat, noch ehe es eine provisorische Regierung gab: Die Rückkehr
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