handen, die in
diesem Luftschutzkeller Befindlichen zu bergen; es befanden sich auch einige
Bekannte meiner Eltern darunter. Die Klopfzeichen sind noch manchen, die es
erlebt haben, in den Ohren hängen geblieben, aber es war nicht möglich, diese
Menschen herauszuholen.
So glaube ich,
dass diese
Opfer des Zweiten Weltkrieges, die Bombenopfer, die Opfer der Vertreibung, die
Opfer in den Lagern, eine Würdigung durchaus notwendig haben. Ich bedaure es
daher, dass die am 5. Mai stattfindende Gedenkveranstaltung eine
Gedenkveranstaltung nur für einen Teil der Opfer ist. Wir sollten in unserer
Distanz zur Vergangenheit so weit sein, aller Opfer der schrecklichen Zeit
zwischen 1933 und 1955 zu gedenken. Nur dann haben wir die Geschichte
aufgearbeitet! – Danke vielmals. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
13.11
Vizepräsident Jürgen Weiss:
Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch
jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist
geschlossen.
Wird von der
Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der
Fall.
Die Abstimmung
über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
Wir kommen
zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 26. März
2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versöhnungsfonds-Gesetz geändert
wird.
Ich bitte jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden
Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein
Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.
Der Antrag ist angenommen.
Wir kommen weiters
zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2003
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Nationalfonds
der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus geändert wird.
Ich bitte jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden
Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein
Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.
Der Antrag ist angenommen.
5. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2003
betreffend ein Bundesgesetz über äußere Rechtsverhältnisse der
orientalisch-orthodoxen Kirchen in Österreich (Orientalisch-orthodoxes
Kirchengesetz; OrientKG) (8 und 31/NR sowie 6776/BR der Beilagen)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 5. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz über äußere Rechtsverhältnisse der orientalisch-orthodoxen Kirchen in Österreich.
Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Josef Saller übernommen. Ich bitte ihn darum.
Berichterstatter Josef
Saller: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und
Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2003 betreffend
ein Bundesgesetz über äußere Rechtsverhältnisse der orientalisch-orthodoxen
Kirchen in Österreich
(Orientalisch-orthodoxes Kirchengesetz; OrientKG).
Der Bericht liegt
Ihnen in schriftlicher Form vor, ich kann daher auf die Verlesung verzichten.
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