Menschen später ins Berufsleben eintreten, und angesichts einer ebenso erfreulichen Entwicklung, dass unsere Bevölkerung in zunehmendem Maße auf einen langen Lebensabend hoffen kann, das Durchschnittsalter, das die Menschen erreichen werden, steigt, dass wir also in einer solchen Situation nicht einfach sagen können, ein System, das sich über Jahrzehnte bewährt hat, wird ohne Veränderung weiter gute Dienste leisten.
Wenn wir es mit kürzeren Beitragszeiten und – ich füge hinzu – mit völlig neuartigen und vielfach gebrochenen Berufsverläufen zu tun haben, die auch zu Versicherungslücken führen können, und wenn die Zeit des Pensionsempfangs völlig unabhängig von einem möglichen Frühpensionsalter einfach durch die höhere Lebenserwartung steigt, dann ist ein solches System an diese neue Herausforderung anzupassen.
Gleichzeitig haben wir eine nahezu 100-jährige – wenn ich die Vorformen dazunehme – Geschichte der kollektiv organisierten Altersversorgung in Österreich, und es ist ein guter Grund, eine solche Reform zum Anlass zu nehmen, Systeme, die jedes für sich eine eigene Geschichte haben, zu harmonisieren und zu einem einheitlichen und gemeinsamen System zu verdichten. Daran ist keine Kritik zu üben.
Diese Einsicht hat, soweit ich das erkennen und mich richtig erinnern kann, jede der Parteien im vergangenen Nationalratswahlkampf unterstrichen. Ich glaube, dass diese Aufgabe – allerdings nur die Aufgabe – gemeinsamer Wissensstand aller politischen Kräfte – nicht nur der politischen Parteien, sondern auch der Sozialpartner und der großen gesellschaftlichen Organisationen dieses Landes – ist.
Aber genau an diesem Punkt bricht die Einheitlichkeit ab. Die Bundesregierung versucht, den Eindruck zu erwecken – nach ihren eigenen Zahlen im Übrigen völlig zu Unrecht –, dass es da gewissermaßen um Minuten geht. Wir haben im letzten Jahrzehnt oder in den letzten acht Jahren an den Pensionssystemen eine Reihe von Veränderungen vorgenommen. Wie es halt bei Pensionsgesetzesänderungen so ist, treten die Wirkungen nicht am Tag nach dem In-Kraft-Treten eines solchen Gesetzes ein.
Wenn ich eine Steuer, welche auch immer, erhöhe oder senke, dann treten die Wirkungen am Tag nach dem In-Kraft-Treten ein, weil die Menschen mehr oder weniger Lohn- oder Einkommensteuer – oder was immer es ist – zahlen. Bei Gesetzen, die einfach versuchen müssen, langfristige Entwicklungen zu beeinflussen, treten die Wirkungen in ihrer vollen Stärke oft erst nach Jahren ein. Jeder, der sich mit diesem Thema beschäftigt, weiß das.
In Ihren eigenen Vorschauen ist daher zu Recht davon die Rede, dass sowohl die Bundeszuschüsse zu den verschiedenen Pensionsversicherungssystemen als auch der gesamtgesellschaftliche auf das Bruttoinlandsprodukt gerechnete Faktor der Belastung durch die Pensionen in den nächsten Jahren – das ist nicht auf die nächsten 30 Jahre gerechnet – im Zurückgehen begriffen sind.
Es gibt keinen
Grund für einen Hüftschuss, es gibt keinen Grund für eine Panikreaktion, und es
gibt schon gar keinen Grund für Maßnahmen, die heute getroffen werden, morgen
in Kraft sind und für die die Menschen keine Vorsorge treffen können.
Wer das
Pensionsrecht in Österreich – natürlich auch in jedem anderen Land – verändern
will, muss sich auf lange Zeiträume einstellen. Wir haben – das ist
durchaus ein Beispiel, auf das ich verweisen möchte – in diesem
Land – wenn ich mich richtig entsinne, war es zumindest ein
Zwei-Parteien-Beschluss im Parlament – im Jahre 1992 einen Beschluss
gefasst, der vorsieht, das Pensionsalter von Männern und Frauen anzugleichen.
1992! Datum des In-Kraft-Tretens dieses Bundesgesetzes:
1. Jänner 1993. In diesem Gesetz ist normiert, dass ab dem
1. Jänner 2019 – davon sind wir immer noch eine Weile
entfernt – in jedem Jahr das Regelpensionsalter für Frauen um sechs
Monate steigt, sodass am 31. Dezember 2033 ein einheitliches
Pensionsalter von 65 Jahren erreicht ist.
Jede Frau kann und konnte vorhersehen, ob sie diese Regelung individuell am Ende ihrer Berufslaufbahn betreffen wird – das hing vom damaligen Lebensalter ab –, konnte sich darauf ein-
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