desrates Bieringer), was auch wieder sein gutes Recht
ist. Aber glauben Sie mir, wir sind in diesem Augenblick gerne bereit, jede
Diskussion zu führen, nur nicht darüber, was unser Vorschlag ist, sondern über
die real drohende Veränderung.
Ich sage leidenschaftslos,
aber mit Verärgerung: Ich habe mit Missmut bemerkt – obwohl das natürlich
ein Thema sein kann –, dass ein Teil unserer Medien mit größerer Hingabe
über die Pensionsansprüche von 21 Menschen als über das Schicksal von
7 Millionen Österreichern diskutiert. (Bundesrätin Bachner: So ist es!) Ich bin nicht bereit, die Diskussion über diese
Attacke von Schreibtischtätern, und was immer da gesagt wurde, dadurch vom
Tisch zu wischen, dass wir jetzt im Detail über anders lautende Vorschläge
diskutieren und damit der Regierung die Möglichkeit geben, von dem, was sie auf
den Tisch gelegt hat, abzulenken – alles zu seiner Zeit! Ich glaube, dass
wir sehr wohl höchst positive, höchst wirkungsvolle und zum Teil auch originelle
Vorschläge für eine Neufassung unseres Pensionssystems unterbreiten können.
Wir haben kein
Problem damit, wenn uns jemand sagt: Nein-Sagen allein genügt nicht, es geht
auch um Vorschläge. – Selbstverständlich! Aber diese Vorschläge eignen
sich wenig für eine Debatte hier und mit Ihnen, sondern sie eignen sich für
eine Debatte dort, wo ernsthaft um die besten Ideen für die Lösung eines von
allen erkannten Problems gerungen wird, und dort werden wir sie auf den Tisch
legen. Aber die Voraussetzung dafür ist, dass es die Bereitschaft gibt, diesen
Vorschlag anzunehmen – wenn auch natürlich durch Beschluss im Nationalrat
und im Bundesrat legitimiert; obwohl wir sehen werden, ob alle jene, die jetzt
dagegen schreien, dann auch tatsächlich zustimmen oder nicht, das weiß man
nicht, aber wenn es nach der Papierform geht, dann haben natürlich die beiden
Regierungsparteien da wie dort die Mehrheit.
Das ist nicht
unser Konzept, hier ist Konsens gefragt – ein Konsens, bei dem auch die Betroffenen
oder die Vertreter jener, die Betroffene sein werden, durchaus ihre
Bereitschaft mitbringen werden, zu Dingen zuzustimmen, die eine
Verschlechterung darstellen. Es gibt keinen Vierten, der das zahlt, wenn
Menschen erfreulicherweise älter werden und daher die Beiträge nicht
ausreichen, um ihre Pensionsansprüche zu befriedigen. Das müssen die Menschen
selbst bezahlen, gar keine Frage. Aber die Frage ist, wie viel Zeitdruck und
wie viel finanziellen Druck man macht und über welche Zeiträume man die
Neukonstituierung eines solchen Systems erstreckt.
Herr Bundesminister
und Herr Vizekanzler! Nun haben wir in unserer dringlichen Anfrage ganz
besonders auf ein spezifisches Problem verwiesen. – Falls Sie nicht als
Aufpasser für den Herrn Minister da sind, sondern aus Interesse an der Frage,
die wir vor allem hinsichtlich der Frauenpensionen aufwerfen, dann freue ich
mich darüber, dass Sie da sind, Frau Ministerin! – Es geht natürlich
darum, dass diese so genannte Reform oder die Vorschläge für die Frauen eine
substanzielle – mehr, eine existenzielle! – Verschlechterung ihrer
Bedingungen im Alter mit sich bringen. Das ist nur – ich gebe das ganz
offen zu – zum Teil Schuld dieser Gesetzesvorschläge, aber es ist die
Schuld der Ignorierung der Tatsache in diesen Vorschlägen, dass Frauen in
dieser Gesellschaft nach wie vor benachteiligt sind.
Ein
Pensionsrecht – ein soziales Pensionsrecht! –, das diesen Namen
verdient, muss auch eine Komponente der Umverteilung beinhalten, eine
Umverteilung innerhalb des Bereiches bis zur Höchstbeitragsgrundlage –
darüber hinaus geht es nicht –, aber innerhalb der verschiedenen Einkommensklassen
und bei den Einkommensklassen und bei den Berufsverläufen zu Gunsten der
Frauen, sonst verdient dieses System das Element „sozial“ nicht.
Wenn wir sagen,
wir haben eine große öffentlich verwaltete Kassa, in die jeder seinem jeweiligen
Verdienst entsprechend einzahlt, und am Ende wird abgerechnet, und daraus
ergibt sich ein Pensionsanspruch, und sonst passiert gar nichts, dann sage ich
als Sozialdemokrat ganz ehrlich: Dann brauchen wir keine öffentliche
Pensionsversicherung, das kann jede Versicherung auch: Prämien aufaddieren,
aufwerten – in diesem Fall vielleicht sogar mit Gewinnbeteiligung –
und am Schluss wieder „abzinsen“ nach den allgemeinen Sterbetafeln des
österreichischen Versicherungsgewerbes – das kann jeder. Das ist, bitte schön,
nicht das Wesen eines öffentlichen Pensionssystems; das beinhaltet, dass ein
Ausgleich gegeben wird – zum Beispiel für Kindererziehungszeiten, zum
Beispiel für den Dienst beim Bundesheer.
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