Bundesrat Stenographisches Protokoll 695. Sitzung / Seite 72

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Gesetzwerdung der „Abfertigung neu“ auch für untere Einkommensschichten die Möglichkeit eröffnet hat, die „Abfertigung neu“ als steuerfreie Pension zu lukrieren und nicht nur zu bezie­hen und wie die „Abfertigung alt“ zu verbrauchen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Dieser Anspruch gilt nunmehr in Zukunft für nahezu 100 Prozent aller ArbeitnehmerInnen und nicht wie die „Abfertigung alt“ nur für 15 Prozent der ArbeitnehmerInnen. Hinzu kommt, dass 1,53 Prozent der Bruttolohnsumme sowohl für untere als auch für obere Einkommensschichten eingezahlt werden und dass es daher unrichtig ist, was von manchen in der Öffentlichkeit be­haup­tet wird, dass das nur Dinge sind, die sich die Reicheren und besser bezahlten Arbeit­nehmerschichten leisten können. Es wird für jeden eingezahlt.

Ich möchte weiters darauf hinweisen, dass gerade in den letzten Tagen die vom Verfassungs­ge­richts­hof erfolgreich bestätigte Regelung, dass Menschen mit geringerer Beschäftigung nun­mehr wieder zu 550 S Einheitssatz pensions- und krankenversichert werden können, als Antrag dieser Bundesregierung eingebracht worden ist. Das ist auch ein wichtiger Schritt für viele Frau­en, die in der Kinderbetreuungszeit an der Geringfügigkeitsgrenze arbeiten und entspre­chende Zusatzleistungen bekommen sollten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich glaube, dass darüber hinaus durch das Prämienansparungsmodell auch für jene Schichten, so wie Sie es anhand des Schweizer Modells skizziert haben, die Möglichkeit geschaffen wor­den ist, mittels Eigenvorsorge über die erste Säule unseres Pensionsmodells hinaus eine Zu­satz­pension zu lukrieren, die in sehr vielen Ländern Europas gang und gäbe ist. Ich darf darauf hin­weisen, dass in Großbritannien, wo Ihr Parteifreund Tony Blair regiert, die erste Säule zwischen 35 und 40 Prozent Nettoersatzrate hat (Bundesrat Konecny: Aber auf Grund eines Pensions­systems, das die Konservativen aufgebaut haben!), und die höheren Einkommens­schichten, wenn ich mich auf die Statistik der Europäischen Union verlassen kann, durch die zweite und dritte Säule 112 Prozent Nettoersatzrate haben.

Ich kann mich erinnern, dass sich Kollege Gusenbauer und sehr viele in Österreich vor kurzer Zeit noch gerühmt haben, dass der Unterschied in der Pension zwischen den unteren Einkom­men 60 Prozent in der ersten Säule und 80 Prozent in der zweiten Säule ein wünschenswerter sozialer Ausgleich ist.

Ich darf Sie weiters darauf hinweisen, Herr Professor (Bundesrat Konecny: Sie brauchen mich nicht darauf hinzuweisen!), dass die 1,78 Prozent Steigerungsbetrag bis zum 1. 1. 2000 gegol­ten haben und dass die Abschläge und die höheren Verluste nicht auf die Änderung des Steige­rungsbetrages allein zurückzuführen sind, sondern im Zusammenhang mit den gesamten Ände­run­gen zu sehen sind.

Ich werde Ihre Fragen so, wie sie gestellt worden sind, ordnungsgemäß beantworten. Ich bitte aber auch, dabei zu berücksichtigen, dass die Beantwortung mancher dieser Fragen, die sekto­ral einem sehr komplizierten Rechenwerk entnommen worden sind, durchaus richtig und korrekt sind, sich aber im Gesamtzusammenhang potenzierend oder mindernd auswirken können. Ich bitte daher um Verständnis, dass wir bei manchen Berechnungen einiges nicht nachvollziehen kön­nen, weil fiktiv Ereignisse und Arbeitsverläufe des Jahres 2020 und später auf das Jahr 2040 interpoliert worden sind, ohne zu berücksichtigen, dass die Beschäftigungsquote von Frau­en zwischen 20 und 45 Jahren mit 78 Prozent deutlich von den Erfahrungswerten der Ver­gan­genheit abweicht, wobei im Jahre 1970 die Beschäftigungsquoten nicht einmal die Hälfte dieser Alterskategorie betragen haben.

Ich bitte Sie auch daher, zu berücksichtigen, dass die von Ihnen genannten ÖSTAT-Zahlen zwar richtig sind (Bundesrat Konecny: Sie passen nur nicht!), aber im internationalen Vergleich mit Pensionssystemen und Arbeitsverläufen in anderen Ländern, in denen das Pensionsantritts­alter zwischen 64 und 65 Jahren variiert und zwischen Männern und Frauen größtenteils ange­glichen ist, nicht passen.

Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Übergangsfrist, die wir für Frauen beim EU-Beitritt er­reicht haben, in der Europäischen Union heute Anlass zur Sorge gibt. Mein Haus konnte mit sei-


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