die besonderen
Verlierer des österreichischen Pensionssystems sind, so wie es die Bundesregierung
und die vorangegangene Bundesregierung im Jahre 2000 übernommen hat.
Als Frauenminister
bin ich daher sehr zufrieden, dass sich die österreichische Öffentlichkeit endlich
dafür stark macht, den Frauen ihre familienpolitischen Leistungen endlich
besser zu honorieren, als es in der Vergangenheit der Fall war – gerade
im Hinblick darauf, dass die tragende Säule des österreichischen
Pensionsversicherungssystems noch immer die erste Säule ist, nämlich der
Generationenvertrag. Ich wiederhole es wieder pointiert: Den
Generationenvertrag werden nicht Singles ohne Kinder oder Singles ohne Kinder
mit Hund einhalten können, sondern ihn werden ausschließlich Menschen
absichern, die auch den Mut haben, sich in wirtschaftlich schwierigen Zeiten
der Kindererziehung zu widmen, Kinder zu begleiten und zu betreuen und damit
den Generationenvertrag in der Zukunft einzulösen. (Beifall bei den Freiheitlichen
und bei Bundesräten der ÖVP.)
Daher halte ich es
für wichtig, dass 1995 begonnen worden ist, mit fünf Jahren Ersatzzeiten –
damals 18 Monate, heute 24 Monate Ersatzzeiten – bis zum
7. Lebensjahr oder des Eintrittes des Kindes in die Schule Verbesserungen
einzuführen.
Ich darf Ihre
Frage auch außerhalb des Fragenkatalogs beantworten, die Sie an mich gerichtet
haben betreffend Bundesheer-Zeiten. Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass
die Zeiten der Bundesheer-Abgeltung in der Pensionsversicherung daraus
resultieren, dass das durchschnittliche Männereinkommen für die
ausschließlich von Männern geleistete Präsenzzeit interpoliert und angerechnet
wird. Die Auswirkungen darf ich Ihnen deutlich machen.
Nach Auskunft
meines Hauses bringt die Anrechnung der Kindererziehung den Frauen derzeit
90 € pro monatlicher Pension bei rund 100 angerechneten Monaten
Kindererziehung. Der Präsenzdienst bei Neuzugang und einer Dauer von rund
8 Monaten bringt den Männern rund 16 € pro monatlicher Pension. Ich
darf also auf der einen Seite 90 € auf der anderen Seite 16 €
gegenüberstellen. Dazu muss man auch die Wirkung und die Anrechnungsleistung
erwähnen. Daher glaube ich auch, dass bei den Anrechnungszeiten, bei den
Kinderbetreuungszeiten und bei den Zeiten für die Zukunft, Herr Professor, noch
einiges nachzuverhandeln ist. Die Frau Staatssekretärin meines Hauses und die
dankenswerterweise heute neben mir sitzende und teilweise diese Fragen auch
beantwortende Frau Bundesministerin Rauch-Kallat werden sich um die weitere
Entwicklung dieses Systems gemeinsam mit den Beamten meines Hauses nicht nur
kümmern, sondern das auch so finalisieren, dass manches, was heute schon in der
Vorbegutachtung ist, um das so zu bezeichnen, was medial in Diskussion ist
und was im Bewusstsein der beiden Regierungsparteien auch aus der Vergangenheit
unbefriedigend gelöst wird, langfristig positiver gelöst wird.
Bis zum Jahre
2010 – das darf ich schon hinzufügen – werden die jetzigen
ausreichenden Ersatzleistungen für die Frauen durchaus jene Wirksamkeit
haben, dass sie bis dorthin die Nachteile nicht spüren werden, die öffentlich
behauptet werden. Betreffend Pensionszuschuss und akute Probleme – Sie
haben richtigerweise in Ihren Aussagen die Industriellenvereinigung und die
Wirtschaftskammer zitiert – darf ich darauf hinweisen, dass der
Bundeszuschuss zu den Pensionszahlungen, wenn es dieses jetzige Paket nicht
geben würde, im Jahre 2006 14 876 Millionen € betragen würde und
auf Grund dieser Maßnahmen 13 900 Millionen €. Im heurigen Jahr
sind das im Übrigen 13 438 Millionen €.
Ich glaube daher,
dass auf einen Zeitraum von sechs Jahren diese 1 Milliarde Differenz zur
Entlastung des Budgets und der Zukunftsprobleme durchaus angemessen ist. Sie
kennen auch seit Herbst des Vorjahres den Bericht der
Pensionsreform-Kommission, wonach die Gesundheits- und Pensionsleistungen für
die jungen Menschen in diesem Staate, wenn nicht rechtzeitig gegengesteuert
wird und nicht rechtzeitig Maßnahmen für die Zukunft gesetzt werden, nahezu
50 Prozent des Aktivgehaltes der dann 2025 Beschäftigten
wegrationalisieren werden. Ich glaube daher, dass gerade für die soziale
Verträglichkeit und für die Einhaltung des Generationenvertrages eine
möglichst frühzeitige und eine möglichst für alle Bevölkerungsschichten konforme
Regelung eine Conditio sine qua non ist, um den sozialen Zusammenhalt in
unserem Staat nicht zu gefährden.
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite