nungen auf das Maß
zu reduzieren, dass tatsächlich in der Gesamtsumme Einkünfte samt Beitragsleistungen
und lukriertes Vermögen aus der Pensionsversicherung fairer gegenübergestellt
werden.
Versicherungsmathematische
Abschläge bei so genannter vorgenommener Inanspruchnahme sind kein
österreichisches Novum, sondern EU-Standard. Ich darf Sie darauf hinweisen,
dass in Deutschland 0,3 Prozent pro Monat – das sind 3,6 Prozent
pro Jahr –, in Spanien 7 bis 8 Prozent pro Jahr, in Portugal
4,5 Prozent pro Jahr und in Schweden 0,5 Prozent pro Monat – das
sind 6 Prozent pro Jahr – abgeschlagen werden.
Ich darf Sie
weiters auch darauf hinweisen, dass heute in den Medien, aber auch in den
vergangenen Tagen und Wochen immer die derzeit gültigen 3 Prozent
Abschlag wertfrei und ohne Erläuterungen mit den 4,2 Prozent Abschlag von
den Bruttopensionen pro futuro nach der derzeitigen Begutachtungsvorlage
verglichen werden. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass der Abschlag vom
Steigerungsbetrag der durchschnittlichen ASVG-Pension in der Höhe von
3 Prozent tatsächlich ein Abschlag von der Bruttopension in der Höhe von
nicht ganz 3,79 Prozent ist und daher der Vergleich in den Medien
3,79 : 4,2 fair wäre.
Damit würde man alleine aus diesem Titel nicht auf eine 30-prozentige
Verschlechterung, sondern zu realistischen Werten kommen. Ich bitte nur um
Fairness, dass man nicht Äpfel mit Birnen vergleicht, sondern Gleiches mit Gleichem
vergleicht. (Bundesrätin Schicker: Ich
würde so denken, dass man das in den Begutachtungsentwurf auch
hineinschreibt, dass die Leute es auch verstehen, Herr Minister! Denn wir verstehen
auch die Hälfte von dem nicht, was Sie uns da erklären! Sie reden nicht nur so
schnell, sondern Sie reden darüber hinweg! Viele verstehen es nicht! –
Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Ich darf zu den
Einwänden beider Oppositionsfraktionen sagen, dass ich mich nie geweigert habe,
in jener Zeit, seit der ich in der Bundesregierung bin, meine Fachbeamten für
allfällige Fragen allen Klubs des österreichischen Parlaments zur Verfügung zu
stellen. Wir haben sogar unsere Fachbeamten dem deutschen Bundestag für
Erklärungen einzelner Fraktionen, wenn sie es gewollt haben, zur Verfügung
gestellt. Ich glaube daher, dass es sinnvoll ist, wenn die eine oder andere
Detailfrage in den Auswirkungen bei diesem komplizierten Rechenwerk, das die
Pensionsberechnungen in Österreich sind, zur Verfügung gestellt wird. (Bundesrätin
Schicker: Einfach und klar, dass es
die Leute verstehen, die Millionen Leute!)
Ich darf auch
darauf hinweisen, dass ich mich aus diesem Grunde, da sehr vieles in der österreichischen
Öffentlichkeit nicht verstanden wird und es sich daher trefflich für Populismus
von allen Seiten eignet (Bundesrat Konecny: Oh! Oh!), schon seit meinem Amtsantritt
bemüht habe, unter Mithilfe von Professor Tomandl zunächst das ASVG zumindest
einmal für Juristen lesbar zu machen, um dann in einer zweiten Stufe
vielleicht zu einem Pensionsrecht zu kommen, das für alle Staatsbürger lesbar
wird.
Ich glaube, es
wäre höchste Zeit, dass wir nicht nur in Politiker-Sonntagsreden sagen, dass
das ASVG das wichtigste für die Lebensplanung ist, und dabei aber vergessen,
dass wir mehr als 70 Änderungen des ASVG direkt und mehr als
150 Änderungen insgesamt haben, die in ihren Auswirkungen, in ihren
Verklausulierungen, in ihrer Verschränktheit und ihren teilweise sehr unterschiedlichen
Zitierungen für die Mehrheit der Österreicher und oftmals nicht einmal mehr für
Experten übersichtlich sind.
Ich glaube, Sie
rennen bei mir als Erstem offene Türen ein, wenn wir uns alle gemeinsam auf dieses
neue Regelwerk einigen können. Denn das, so glaube ich, wäre nämlich auch für
das Vertrauen der österreichischen Bevölkerung in das Pensionssystem einer der
eminentesten Schritte, der vielleicht nicht so viel kostet wie viele andere
Schritte, die im Parlament gesetzt werden, aber die für die soziale
Ausgewogenheit und für die Lebensplanung tatsächlich einen Erfolg bringen
würden.
Daher wird auch das Pensionskonto nicht im Husch-Pfusch-Verfahren eingerichtet, sondern wir sind uns mit unseren Fachbeamten und den Fachmitarbeiterinnen und Fachmitarbeitern der Pensionsversicherungsanstalt einig – hier unterscheiden wir uns etwas von den eher juristisch
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