Bundesrat Stenographisches Protokoll 695. Sitzung / Seite 78

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nungen auf das Maß zu reduzieren, dass tatsächlich in der Gesamtsumme Einkünfte samt Bei­trags­leistungen und lukriertes Vermögen aus der Pensionsversicherung fairer gegenübergestellt werden.

Versicherungsmathematische Abschläge bei so genannter vorgenommener Inanspruchnahme sind kein österreichisches Novum, sondern EU-Standard. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass in Deutschland 0,3 Prozent pro Monat – das sind 3,6 Prozent pro Jahr –, in Spanien 7 bis 8 Pro­zent pro Jahr, in Portugal 4,5 Prozent pro Jahr und in Schweden 0,5 Prozent pro Monat – das sind 6 Prozent pro Jahr – abgeschlagen werden.

Ich darf Sie weiters auch darauf hinweisen, dass heute in den Medien, aber auch in den vergan­ge­nen Tagen und Wochen immer die derzeit gültigen 3 Prozent Abschlag wertfrei und ohne Erläu­terungen mit den 4,2 Prozent Abschlag von den Bruttopensionen pro futuro nach der der­zei­tigen Begutachtungsvorlage verglichen werden. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass der Ab­schlag vom Steigerungsbetrag der durchschnittlichen ASVG-Pension in der Höhe von 3 Prozent tatsächlich ein Abschlag von der Bruttopension in der Höhe von nicht ganz 3,79 Prozent ist und da­her der Vergleich in den Medien 3,79 4,2 fair wäre. Damit würde man alleine aus diesem Titel nicht auf eine 30-prozentige Verschlechterung, sondern zu realistischen Werten kommen. Ich bitte nur um Fairness, dass man nicht Äpfel mit Birnen vergleicht, sondern Gleiches mit Glei­chem vergleicht. (Bundesrätin Schicker: Ich würde so denken, dass man das in den Begut­ach­tungsentwurf auch hineinschreibt, dass die Leute es auch verstehen, Herr Minister! Denn wir ver­stehen auch die Hälfte von dem nicht, was Sie uns da erklären! Sie reden nicht nur so schnell, sondern Sie reden darüber hinweg! Viele verstehen es nicht! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Ich darf zu den Einwänden beider Oppositionsfraktionen sagen, dass ich mich nie geweigert ha­be, in jener Zeit, seit der ich in der Bundesregierung bin, meine Fachbeamten für allfällige Fra­gen allen Klubs des österreichischen Parlaments zur Verfügung zu stellen. Wir haben sogar unsere Fachbeamten dem deutschen Bundestag für Erklärungen einzelner Fraktionen, wenn sie es gewollt haben, zur Verfügung gestellt. Ich glaube daher, dass es sinnvoll ist, wenn die eine oder andere Detailfrage in den Auswirkungen bei diesem komplizierten Rechenwerk, das die Pensionsberechnungen in Österreich sind, zur Verfügung gestellt wird. (Bundesrätin Schicker: Einfach und klar, dass es die Leute verstehen, die Millionen Leute!)

Ich darf auch darauf hinweisen, dass ich mich aus diesem Grunde, da sehr vieles in der öster­rei­chischen Öffentlichkeit nicht verstanden wird und es sich daher trefflich für Populismus von allen Seiten eignet (Bundesrat Konecny: Oh! Oh!), schon seit meinem Amtsantritt bemüht ha­be, unter Mithilfe von Professor Tomandl zunächst das ASVG zumindest einmal für Juristen les­bar zu machen, um dann in einer zweiten Stufe vielleicht zu einem Pensionsrecht zu kommen, das für alle Staatsbürger lesbar wird.

Ich glaube, es wäre höchste Zeit, dass wir nicht nur in Politiker-Sonntagsreden sagen, dass das ASVG das wichtigste für die Lebensplanung ist, und dabei aber vergessen, dass wir mehr als 70 Änderungen des ASVG direkt und mehr als 150 Änderungen insgesamt haben, die in ihren Auswirkungen, in ihren Verklausulierungen, in ihrer Verschränktheit und ihren teilweise sehr unter­schiedlichen Zitierungen für die Mehrheit der Österreicher und oftmals nicht einmal mehr für Experten übersichtlich sind.

Ich glaube, Sie rennen bei mir als Erstem offene Türen ein, wenn wir uns alle gemeinsam auf die­ses neue Regelwerk einigen können. Denn das, so glaube ich, wäre nämlich auch für das Ver­trauen der österreichischen Bevölkerung in das Pensionssystem einer der eminentesten Schritte, der vielleicht nicht so viel kostet wie viele andere Schritte, die im Parlament gesetzt wer­den, aber die für die soziale Ausgewogenheit und für die Lebensplanung tatsächlich einen Erfolg bringen würden.

Daher wird auch das Pensionskonto nicht im Husch-Pfusch-Verfahren eingerichtet, sondern wir sind uns mit unseren Fachbeamten und den Fachmitarbeiterinnen und Fachmitarbeitern der Pen­sionsversicherungsanstalt einig – hier unterscheiden wir uns etwas von den eher juristisch


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