Bundesrat Stenographisches Protokoll 695. Sitzung / Seite 79

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do­minierten Persönlichkeiten unter den Experten aus der Pensionssicherungskommission –, dass frühestens in drei Jahren EDV-mäßig und verständnismäßig dieses Pensionskonto so ein­gerichtet sein wird, dass es für alle Österreicherinnen und Österreicher dann auch ein taugli­ches Instrument sein wird, die eigenen Pensionsansprüche abzulesen und damit planen zu können, wann man mit welchen Abschlägen von welcher Pension in Pension geht.

Daher haben wir heute auch schon, um dieses System umzustellen – von den Steigerungsbe­trägen abgesehen –, die Abschläge von der Bruttopension festgehalten, denn mit dem Auswei­sen der Bruttopension und den dortigen Rechenexempeln können sehr viele Österreicherinnen und Österreicher das nachvollziehbar gestalten, was sie heute mit den 3 Prozent Berechnung vom Steigerungsbetrag nicht nachvollziehen können.

Ich kann Ihnen sagen, weil ich sehr viele Überprüfungen von Pensionsbescheiden bekomme, dass sehr viele Menschen Schwierigkeiten damit haben, weil sie gedacht haben, diese 3 Pro­zent sind von der Bruttopension, oder manche haben sogar gedacht, die 3 Prozent seien von ande­ren Pensionsleistungen mitgerechnet, weil sie nicht berücksichtigt haben, dass sie zeitle­bens in ihrem Erwerbsleben nicht pensionspflichtige Zuschläge zu ihrem Einkommen gehabt haben, was sie nie realisiert haben. Und dann, wenn diese Zuschläge wegfallen, sind sie in der Pension auf einmal peinlichst berührt, dass ihr Grundeinkommen maximal 50 Prozent ihrer Le­benshaltungskosten gedeckt hat, und der Rest waren Zuschläge, Zulagen und sonstige Auf­wen­dungen, die sie bekommen haben.

Ich glaube daher, dass es für Änderungen im gesamten ASVG-System höchste Zeit ist. Meine Be­mühungen habe ich zumindest begonnen, um das zu verbessern. – Bitte, Kollege Schen­nach. (Bundesrat Schennach: Nur hier wäre es sehr wichtig, dass Sie sagen, welche Frage Sie be­antworten! – Bundesrätin Schicker: Da wird man zu Tode geredet! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Ich darf hinzufügen, Herr Kollege Schennach, dass ich vor jeder Frage auch immer die Nummer der Frage mitteile und dann meine Antwort gebe. Wenn Zwischenrufe kommen, verzeihen Sie mir, dass ich in meine alte parlamentarische Gepflogenheit zurückfalle und auch auf Ihre Zwi­schenrufe aktuell antworte. Daher wird das vielleicht etwas unübersichtlicher. (Bundesrat Ko­necny: Bitte antworten Sie aktuell: Bei welcher Antwort sind Sie?)

Ich komme daher zur Frage 2 (Bundesrat Konecny: Das ist unerhört! Pflanzen Sie jemand an­deren! – ironische Heiterkeit bei der SPÖ) und fasse sie noch einmal zusammen, damit Sie auch so zusammengefasst ist, dass sie klar ist. (Allgemeine Heiterkeit.)

In der vorzeitigen Alterspension wegen Arbeitslosigkeit sind 25 Prozent Männer und 75 Prozent Frauen. Auf Grund der Erwerbsbiographie der Frauen führt dies zu niedrigeren Frauen­pen­sionen. Durch die Schaffung des Altersübergangsgeldes und die gleichzeitige Anhebung des Arbeitslosengeldes um 20 Prozent sind diese Leistungen gegenüber des normalen Arbeitslo­sen­geldes für Frauen in Relation zu sehr vielen Pensionen kein gravierender Nachteil, sondern unter Umständen sogar ein Vorteil.

Zu Frage 3: Welche Auswirkungen wird das Auslaufen der Frühpension wegen langer Versiche­rungsdauer auf Frauen bewirken?

Durch das Auslaufen der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer werden zu 72 Prozent die Männer und nur zu 28 Prozent die Frauen betroffen sein.

Zu Frage 4: Welche Auswirkungen wird die Ausweitung des Durchrechnungszeitraumes von 15 Jah­ren auf 40 Jahre bei gleichzeitiger Beibehaltung der Aufwertungsfaktoren auf Frauen ha­ben?

Auf der Basis der gegenwärtigen Aufwertungsfaktoren wird ein 40-jähriger Durchrechnungs­zeitraum Pensionsverluste in der Höhe von rund 25 Prozent mit sich bringen. Dies gilt allerdings nur unter Zugrundelegung der gegenwärtigen Erwerbs- und Einkommensbiographie. Es ist da­her anzunehmen, dass sich in den kommenden Jahren die Erwerbsbiographien ändern werden


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