dominierten
Persönlichkeiten unter den Experten aus der
Pensionssicherungskommission –, dass frühestens in drei Jahren EDV-mäßig
und verständnismäßig dieses Pensionskonto so eingerichtet sein wird, dass es
für alle Österreicherinnen und Österreicher dann auch ein taugliches
Instrument sein wird, die eigenen Pensionsansprüche abzulesen und damit planen
zu können, wann man mit welchen Abschlägen von welcher Pension in Pension geht.
Daher haben wir
heute auch schon, um dieses System umzustellen – von den Steigerungsbeträgen
abgesehen –, die Abschläge von der Bruttopension festgehalten, denn mit
dem Ausweisen der Bruttopension und den dortigen Rechenexempeln können sehr
viele Österreicherinnen und Österreicher das nachvollziehbar gestalten, was sie
heute mit den 3 Prozent Berechnung vom Steigerungsbetrag nicht
nachvollziehen können.
Ich kann Ihnen
sagen, weil ich sehr viele Überprüfungen von Pensionsbescheiden bekomme, dass
sehr viele Menschen Schwierigkeiten damit haben, weil sie gedacht haben, diese
3 Prozent sind von der Bruttopension, oder manche haben sogar gedacht,
die 3 Prozent seien von anderen Pensionsleistungen mitgerechnet, weil sie
nicht berücksichtigt haben, dass sie zeitlebens in ihrem Erwerbsleben nicht
pensionspflichtige Zuschläge zu ihrem Einkommen gehabt haben, was sie nie
realisiert haben. Und dann, wenn diese Zuschläge wegfallen, sind sie in der
Pension auf einmal peinlichst berührt, dass ihr Grundeinkommen maximal
50 Prozent ihrer Lebenshaltungskosten gedeckt hat, und der Rest waren Zuschläge,
Zulagen und sonstige Aufwendungen, die sie bekommen haben.
Ich glaube daher,
dass es für Änderungen im gesamten ASVG-System höchste Zeit ist. Meine Bemühungen
habe ich zumindest begonnen, um das zu verbessern. – Bitte, Kollege Schennach.
(Bundesrat Schennach: Nur hier
wäre es sehr wichtig, dass Sie sagen, welche Frage Sie beantworten! –
Bundesrätin Schicker: Da wird man zu
Tode geredet! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Ich darf
hinzufügen, Herr Kollege Schennach, dass ich vor jeder Frage auch immer die
Nummer der Frage mitteile und dann meine Antwort gebe. Wenn Zwischenrufe
kommen, verzeihen Sie mir, dass ich in meine alte parlamentarische
Gepflogenheit zurückfalle und auch auf Ihre Zwischenrufe aktuell antworte.
Daher wird das vielleicht etwas unübersichtlicher. (Bundesrat Konecny: Bitte antworten Sie aktuell: Bei
welcher Antwort sind Sie?)
Ich komme daher
zur Frage 2 (Bundesrat Konecny: Das ist unerhört! Pflanzen Sie
jemand anderen! – ironische Heiterkeit bei der SPÖ) und fasse sie noch einmal zusammen,
damit Sie auch so zusammengefasst ist, dass sie klar ist. (Allgemeine Heiterkeit.)
In der vorzeitigen
Alterspension wegen Arbeitslosigkeit sind 25 Prozent Männer und
75 Prozent Frauen. Auf Grund der Erwerbsbiographie der Frauen führt dies
zu niedrigeren Frauenpensionen. Durch die Schaffung des Altersübergangsgeldes
und die gleichzeitige Anhebung des Arbeitslosengeldes um 20 Prozent sind
diese Leistungen gegenüber des normalen Arbeitslosengeldes für Frauen in
Relation zu sehr vielen Pensionen kein gravierender Nachteil, sondern unter
Umständen sogar ein Vorteil.
Zu Frage 3: Welche
Auswirkungen wird das Auslaufen der Frühpension wegen langer Versicherungsdauer
auf Frauen bewirken?
Durch das
Auslaufen der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer werden zu
72 Prozent die Männer und nur zu 28 Prozent die Frauen betroffen
sein.
Zu Frage 4: Welche
Auswirkungen wird die Ausweitung des Durchrechnungszeitraumes von 15 Jahren
auf 40 Jahre bei gleichzeitiger Beibehaltung der Aufwertungsfaktoren auf Frauen
haben?
Auf der Basis der gegenwärtigen Aufwertungsfaktoren wird ein 40-jähriger Durchrechnungszeitraum Pensionsverluste in der Höhe von rund 25 Prozent mit sich bringen. Dies gilt allerdings nur unter Zugrundelegung der gegenwärtigen Erwerbs- und Einkommensbiographie. Es ist daher anzunehmen, dass sich in den kommenden Jahren die Erwerbsbiographien ändern werden
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite