Bundesrat Stenographisches Protokoll 695. Sitzung / Seite 81

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Zu Frage 7: Wann werden Wirkungen durch die Anerkennung von 24 Monaten (statt bisher 18 Monate) des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld als pensionsbegründend entstehen? Welche werden dies sein?

Ich darf Ihnen sagen, die Ausdehnung der pensionsbegründenden Monate der Kindererziehung von 18 auf 24 Monate begünstigt Frauen, die das im Jahr 2002 eingeführte Kinderbe­treu­ungsgeld beziehen. Diese Frauen werden je nach Lebensverlauf etwa in 25 bis 45 Jahren in Pen­sion gehen. Inwieweit sie zu diesem Zeitpunkt von diesen Maßnahmen netto profitieren, hängt von der zukünftigen Erwerbsbiographie ab. Ich kann das daher auch auf Grund des Ge­sagten bezüglich der höheren Beschäftigungsquote von Frauen bis 45 Jahre heute nicht end­gül­tig beurteilen. Berechnungen zu diesem Zeitraum sind also rein fiktiv, weil sie die heutigen Ver­sicherungs- und Erwerbsverläufe in das Jahr 2004 vorverlegen und interpolieren. Ich glaube, dass wir uns alle darin einig sind, dass die Arbeitswelt und die Wirtschaftssituation nicht dazu ge­eignet sind, solche Interpolationen vorzusehen.

Zu Frage 8: Was haben Sie als Frauenminister in die Pensionsreform eingebracht?

Ich darf darauf hinweisen, dass es eine Erstreckung der Beitragsmonate von 18 auf 24 Monate gibt und somit einen Anspruch auf pensionsbegründende Zeiten. Die Senkung des fiktiven Aus­ge­dinges für Bäuerinnen ist eine besondere Situation; dort, wo es nämlich zur Pensionstren­nung kommt, gibt es bekanntermaßen die Ausgleichszulage nur einmal. Daher werden jene, die sich zur Trennung ihrer Pensionen und zum Pensionssplitting aus schlechten oder nicht funktio­nie­renden Familienverhältnissen heraus entschlossen haben, von dieser Maßnahme besonders profitieren.

Die Erhöhung um und die Einführung von 0,1 Prozent allgemeiner Unfallversicherung wird 55 000 Frauen zugute kommen, die Haushaltsunfälle haben und die heute ohne entsprechende zu­sätzliche Rehabilitationsleistungen, wie sie in der AUVA gewährt werden, dastehen. Ich glaube, dass das eine Maßnahme ist, die, wie die Arbeiterkammer Salzburg und die Arbeiter­kam­mer Kärnten richtigerweise gesagt haben, gut ist und eben bei Haushaltsunfällen sehr vie­len Frauen zugute kommen wird.

Außerdem ist das Altersübergangsgeld eine wichtige Maßnahme für Frauen über 55. Die Aktion „56/58“ bringt 6 Prozent Entlastung, nämlich 3 Prozent für den Arbeitnehmer und 3 Prozent für den Betrieb, um diese Frauen in Beschäftigung zu halten.

Ich darf Sie weiters darauf hinweisen, dass mit der Aktion „60/65“ zu 12,6 Prozent – jeweils zur Hälfte Arbeitnehmer und Arbeitgeber – die Altersbeschäftigung erhöht werden und daher das Problem mit den Altersarbeitslosen verbessert werden soll.

Ferner werden bei Kündigungen von Über-50-Jährigen – wobei heute Frauen massiv benach­tei­ligt sind, weil sie billiger abzubauen sind – nunmehr mit der Anrechnung der Zugehörigkeit zum Betrieb gerade Frauen dahin gehend begünstigt, doch in Beschäftigung zu bleiben. Das Thema Kindererziehungszeiten haben wir schon diskutiert.

Ich glaube daher, dass die Verlängerung der Altersteilzeit und der erleichterte Zugang zur Altersteilzeit und die dortigen Möglichkeiten, falls der Betrieb nicht mitmacht, das Altersüber­gangsgeld und dann das um 20 Prozent höhere Arbeitslosengeld zu zahlen, gerade für Frauen mit ihrer schlechteren Einkommenssituation in manchen frauenspezifischen Berufen eine Ver­besserung und keine Verschlechterung darstellen.

Die Fragen 9, 10 und 11 darf ich in einem zusammenfassen:

Ich habe ein breites Spektrum an neuen Ideen, die ich zusammen mit meinen Parteifreunden, aber auch mit dem Regierungspartner diskutieren werde. Manche dieser Vorschläge sind in den letzten Tagen bereits durchaus auf fruchtbaren Boden gefallen, wenn ich etwa auf die Aus­sen­dung des Kollegen Bartenstein und seine Aussagen im Fernsehen Bezug nehmen darf, dass nämlich die weit zurückliegenden Arbeitsleistungen besser valorisiert werden sollen.

 


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