Zu Frage 7: Wann
werden Wirkungen durch die Anerkennung von 24 Monaten (statt bisher 18 Monate)
des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld als pensionsbegründend entstehen? Welche
werden dies sein?
Ich darf Ihnen
sagen, die Ausdehnung der pensionsbegründenden Monate der Kindererziehung von
18 auf 24 Monate begünstigt Frauen, die das im Jahr 2002 eingeführte Kinderbetreuungsgeld
beziehen. Diese Frauen werden je nach Lebensverlauf etwa in 25 bis 45 Jahren in
Pension gehen. Inwieweit sie zu diesem Zeitpunkt von diesen Maßnahmen netto
profitieren, hängt von der zukünftigen Erwerbsbiographie ab. Ich kann das daher
auch auf Grund des Gesagten bezüglich der höheren Beschäftigungsquote von
Frauen bis 45 Jahre heute nicht endgültig beurteilen. Berechnungen zu diesem Zeitraum
sind also rein fiktiv, weil sie die heutigen Versicherungs- und
Erwerbsverläufe in das Jahr 2004 vorverlegen und interpolieren. Ich glaube,
dass wir uns alle darin einig sind, dass die Arbeitswelt und die
Wirtschaftssituation nicht dazu geeignet sind, solche Interpolationen
vorzusehen.
Zu Frage 8: Was
haben Sie als Frauenminister in die Pensionsreform eingebracht?
Ich darf darauf
hinweisen, dass es eine Erstreckung der Beitragsmonate von 18 auf 24 Monate
gibt und somit einen Anspruch auf pensionsbegründende Zeiten. Die Senkung des
fiktiven Ausgedinges für Bäuerinnen ist eine besondere Situation; dort, wo es
nämlich zur Pensionstrennung kommt, gibt es bekanntermaßen die
Ausgleichszulage nur einmal. Daher werden jene, die sich zur Trennung ihrer Pensionen
und zum Pensionssplitting aus schlechten oder nicht funktionierenden
Familienverhältnissen heraus entschlossen haben, von dieser Maßnahme besonders
profitieren.
Die Erhöhung um
und die Einführung von 0,1 Prozent allgemeiner Unfallversicherung wird
55 000 Frauen zugute kommen, die Haushaltsunfälle haben und die heute ohne
entsprechende zusätzliche Rehabilitationsleistungen, wie sie in der AUVA
gewährt werden, dastehen. Ich glaube, dass das eine Maßnahme ist, die, wie die
Arbeiterkammer Salzburg und die Arbeiterkammer Kärnten richtigerweise gesagt
haben, gut ist und eben bei Haushaltsunfällen sehr vielen Frauen zugute kommen
wird.
Außerdem ist das
Altersübergangsgeld eine wichtige Maßnahme für Frauen über 55. Die Aktion
„56/58“ bringt 6 Prozent Entlastung, nämlich 3 Prozent für den Arbeitnehmer und
3 Prozent für den Betrieb, um diese Frauen in Beschäftigung zu halten.
Ich darf Sie
weiters darauf hinweisen, dass mit der Aktion „60/65“ zu 12,6 Prozent –
jeweils zur Hälfte Arbeitnehmer und Arbeitgeber – die Altersbeschäftigung
erhöht werden und daher das Problem mit den Altersarbeitslosen verbessert
werden soll.
Ferner werden bei
Kündigungen von Über-50-Jährigen – wobei heute Frauen massiv benachteiligt
sind, weil sie billiger abzubauen sind – nunmehr mit der Anrechnung der
Zugehörigkeit zum Betrieb gerade Frauen dahin gehend begünstigt, doch in
Beschäftigung zu bleiben. Das Thema Kindererziehungszeiten haben wir schon
diskutiert.
Ich glaube daher,
dass die Verlängerung der Altersteilzeit und der erleichterte Zugang zur
Altersteilzeit und die dortigen Möglichkeiten, falls der Betrieb nicht
mitmacht, das Altersübergangsgeld und dann das um 20 Prozent höhere
Arbeitslosengeld zu zahlen, gerade für Frauen mit ihrer schlechteren
Einkommenssituation in manchen frauenspezifischen Berufen eine Verbesserung
und keine Verschlechterung darstellen.
Die Fragen 9, 10
und 11 darf ich in einem zusammenfassen:
Ich habe ein
breites Spektrum an neuen Ideen, die ich zusammen mit meinen Parteifreunden,
aber auch mit dem Regierungspartner diskutieren werde. Manche dieser Vorschläge
sind in den letzten Tagen bereits durchaus auf fruchtbaren Boden gefallen, wenn
ich etwa auf die Aussendung des Kollegen Bartenstein und seine Aussagen im
Fernsehen Bezug nehmen darf, dass nämlich die weit zurückliegenden
Arbeitsleistungen besser valorisiert werden sollen.
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite