Bundesrat Stenographisches Protokoll 695. Sitzung / Seite 82

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Ich darf in diesem Zusammenhang Sie, Herr Professor, und Ihre Fraktion darauf aufmerksam machen, dass 1 000 € des Jahres 1965, wenn man sie mit der Lohnentwicklung valorisieren würde, bis zum heutigen Tag knapp über 9 000 € bedeuten würden und dass man, wenn man die damaligen Einkommen mit dem Pensionssystem und der üblichen Valorisierung ansieht, diese nur mit 4 800 bis 6 200 € valorisiert, was etwa ein Drittel weniger ist.

Ich darf Sie darauf hinweisen, dass gerade die Berufe in der Gastronomie und die Berufe im Bau- und im Baunebengewerbe in den Jahren 1965 bis 1975, wie aus den Statistiken zu er­sehen ist, die höchsten Realeinkommen hatten und dass daher für diese Berufsgruppen eine Verbesserung des derzeit gültigen Valorisierungssockels für diese zurückliegenden Jahre auch für jene, die nunmehr von den Übergangsregelungen und der Neugestaltung betroffen sind, Pensionserhöhungen von bis zu 5 Prozent bedeuten würde.

Ich möchte hier nicht polemisch werden, aber diesen Menschen hat man auch bei einem Durch­rechnungszeitraum von 15 Jahren auf Grund der schlechten Valorisierung meistens die besten Einkommensjahre bis zum heutigen Tage vorenthalten. Ich glaube daher, dass es an der Zeit wäre, dieses Vorenthalten von mehr als drei Jahrzehnten Arbeitsleben endlich zu beenden, und ich bin sehr zufrieden, dass sich beide Regierungsparteien bereits zu diesem Schritt durchge­rungen haben. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

Zu Frage 12:

Sehr geehrter Herr Professor Konecny! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Begutachtungs­entwurf dient dazu, dass davon abweichende Meinungen formuliert werden können. Tauchen ab­weichende Meinungen in einem Begutachtungsverfahren auf, ist nach Abschluss des Be­gut­achtungsverfahrens darauf Rücksicht zu nehmen, welche der Anregungen sinnvoll sind, ob es für die gesamte Solidargemeinschaft interessant ist, diese auch umzusetzen, und welche dieser Vorschläge nur aus Partikularinteressen von der einen oder anderen Gruppe und auf Kosten der Solidargemeinschaft aller Berufe erhoben werden.

Zweitens wird es für mich wichtig sein, auf die Verfassungskonformität zu achten und verfas­sungs­mäßige Bedenken zu berücksichtigen, weil ich glaube, dass es für das Pensions- und So­zialsystem das Wichtigste ist, sich auf in verfassungsrechtlicher Hinsicht sicherem Terrain zu be­wegen. Daher beunruhigen mich diese Meinungen nicht. Das, was mich beunruhigt, ist, dass, wie etwa heute in den Zeitungen, Personen aus allen Parteien und allen Berufsgruppen zur Ab­sicherung ihrer Partikularinteressen beziehungsweise ihrer regionalen Interessen eine Dis­kussion führen, die nicht auf die gesetzmäßigen Gegebenheiten eingehen, sondern die vorder­gründig etwas vorstellen, was hintergründig weder sozial noch ausgewogen ist.

Ich meine daher, dass wir am Ende der Debatte gut beraten sein werden, alle ernst zu nehmen­den Argumente des Begutachtungsverfahrens in die Beschlussfassung aufzunehmen, nicht aber die jener, die glauben, dass es noch immer möglich ist, sich auf Kosten anderer die Ro­sinen aus dem gesamten schwer verdienten Kuchen der österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der gesamten österreichischen Wirtschaft – ob staatlich, halbstaatlich oder ASVG-Bereich – zu picken. (Bundesrat Konecny: Wer sind die, die das angeblich wol­len?)

Wenn man sich die Zahlen des Budgetbegleitgesetzes ansieht, in welchem Verhältnis die Leis­tun­gen zwischen den Gruppen aufgeteilt sind, und dem die Relation der Betroffenen mit den Leistungen, die damit finanziert sind, gegenüberstellt, so sollte man nicht vergessen, dass auch hier weitestgehend eine Ausgewogenheit der Maßnahmen zwischen den einzelnen Berufs­grup­pen herrscht.

Am Ende meiner Stellungnahme möchte ich noch Folgendes betonen: Ich wünschte mir, dass Herr Kollege Gusenbauer das, was er in den Medien gesagt hat – ohne sein Programm für eine Pen­sionsreform vorzustellen –, auch im Hohen Haus Wirklichkeit werden lässt, nämlich eine Harmonisierung aller Pensionssysteme, also auch der Bundes-, Landes- und Gemeindebe-


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