Ich darf in diesem
Zusammenhang Sie, Herr Professor, und Ihre Fraktion darauf aufmerksam machen,
dass 1 000 € des Jahres 1965, wenn man sie mit der Lohnentwicklung
valorisieren würde, bis zum heutigen Tag knapp über 9 000 € bedeuten
würden und dass man, wenn man die damaligen Einkommen mit dem Pensionssystem
und der üblichen Valorisierung ansieht, diese nur mit 4 800 bis 6 200
€ valorisiert, was etwa ein Drittel weniger ist.
Ich darf Sie
darauf hinweisen, dass gerade die Berufe in der Gastronomie und die Berufe im
Bau- und im Baunebengewerbe in den Jahren 1965 bis 1975, wie aus den
Statistiken zu ersehen ist, die höchsten Realeinkommen hatten und dass daher
für diese Berufsgruppen eine Verbesserung des derzeit gültigen
Valorisierungssockels für diese zurückliegenden Jahre auch für jene, die
nunmehr von den Übergangsregelungen und der Neugestaltung betroffen sind,
Pensionserhöhungen von bis zu 5 Prozent bedeuten würde.
Ich möchte hier nicht polemisch werden, aber diesen Menschen hat man auch bei einem Durchrechnungszeitraum von 15 Jahren auf Grund der schlechten Valorisierung meistens die besten Einkommensjahre bis zum heutigen Tage vorenthalten. Ich glaube daher, dass es an der Zeit wäre, dieses Vorenthalten von mehr als drei Jahrzehnten Arbeitsleben endlich zu beenden, und ich bin sehr zufrieden, dass sich beide Regierungsparteien bereits zu diesem Schritt durchgerungen haben. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)
Zu Frage 12:
Sehr geehrter Herr
Professor Konecny! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Begutachtungsentwurf dient dazu,
dass davon abweichende Meinungen formuliert werden können. Tauchen abweichende
Meinungen in einem Begutachtungsverfahren auf, ist nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens
darauf Rücksicht zu nehmen, welche der Anregungen sinnvoll sind, ob es für die
gesamte Solidargemeinschaft interessant ist, diese auch umzusetzen, und welche
dieser Vorschläge nur aus Partikularinteressen von der einen oder anderen
Gruppe und auf Kosten der Solidargemeinschaft aller Berufe erhoben werden.
Zweitens wird es
für mich wichtig sein, auf die Verfassungskonformität zu achten und verfassungsmäßige
Bedenken zu berücksichtigen, weil ich glaube, dass es für das Pensions- und Sozialsystem
das Wichtigste ist, sich auf in verfassungsrechtlicher Hinsicht sicherem
Terrain zu bewegen. Daher beunruhigen mich diese Meinungen nicht. Das, was
mich beunruhigt, ist, dass, wie etwa heute in den Zeitungen, Personen aus allen
Parteien und allen Berufsgruppen zur Absicherung ihrer Partikularinteressen
beziehungsweise ihrer regionalen Interessen eine Diskussion führen, die nicht
auf die gesetzmäßigen Gegebenheiten eingehen, sondern die vordergründig etwas
vorstellen, was hintergründig weder sozial noch ausgewogen ist.
Ich meine daher,
dass wir am Ende der Debatte gut beraten sein werden, alle ernst zu nehmenden
Argumente des Begutachtungsverfahrens in die Beschlussfassung aufzunehmen,
nicht aber die jener, die glauben, dass es noch immer möglich ist, sich auf
Kosten anderer die Rosinen aus dem gesamten schwer verdienten Kuchen der
österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der gesamten
österreichischen Wirtschaft – ob staatlich, halbstaatlich oder
ASVG-Bereich – zu picken. (Bundesrat Konecny: Wer sind die, die
das angeblich wollen?)
Wenn man sich die
Zahlen des Budgetbegleitgesetzes ansieht, in welchem Verhältnis die Leistungen
zwischen den Gruppen aufgeteilt sind, und dem die Relation der Betroffenen mit
den Leistungen, die damit finanziert sind, gegenüberstellt, so sollte man nicht
vergessen, dass auch hier weitestgehend eine Ausgewogenheit der Maßnahmen
zwischen den einzelnen Berufsgruppen herrscht.
Am Ende meiner Stellungnahme möchte ich noch Folgendes betonen: Ich wünschte mir, dass Herr Kollege Gusenbauer das, was er in den Medien gesagt hat – ohne sein Programm für eine Pensionsreform vorzustellen –, auch im Hohen Haus Wirklichkeit werden lässt, nämlich eine Harmonisierung aller Pensionssysteme, also auch der Bundes-, Landes- und Gemeindebe-
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