Bundesrat Stenographisches Protokoll 695. Sitzung / Seite 85

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2003 auslaufen und durch ein Übergangsgeld ersetzt werden. Da diese vorzeitige Alterspension wegen Arbeitslosigkeit vor allem von Frauen beansprucht wird – Ende 2002 waren es 11 860 Fra­uen und im Verhältnis dazu nur 2 822 Männer –, werden damit vor allem Frauen länger in der Arbeitslosigkeit verbleiben müssen.

Wenn ich jetzt höre, dass die durchschnittliche Höhe des Übergangsgeldes bei Frauen bei 763 € liegen wird, so muss ich feststellen: Sie ist damit annähernd gleich hoch wie die vorzeitige Alterspension wegen Arbeitslosigkeit bei Frauen mit 760 €. Warum ändert man das? – Das frage ich mich.

Ein nächstes Beispiel: Mit dem Übergangsgeld wurde für arbeitslose ältere Personen auch nur eine befristete Lösung geschaffen. Das Übergangsgeld gibt es nur mehr für Frauen, die vor Juli 1950 geboren sind und zwischen 2004 und 2006 die Voraussetzungen für das Übergangsgeld erfüllen. Nach Auslaufen dieses Übergangsgeldes fehlt für viele Frauen eine Absicherung bei Arbeitslosigkeit, da in erster Linie Frauen von der Kürzung beziehungsweise Streichung der Not­standshilfe wegen Anrechnung des Partnereinkommens betroffen sind. Das heißt, dass viele Frauen Pensionszeiten verlieren werden.

Nächster Punkt: Die Abschaffung der vorzeitigen Alterspension wegen langer Versicherungs­dauer. Die Frühpension wegen langer Versicherungsdauer soll von Mitte 2004 bis Oktober 2009 auslaufen, so heißt es im Begutachtungsentwurf. Was heißt das? – Der Durchrechnungs­zeit­raum für die Pensionsbemessung wird von 15 Jahren auf 40 Jahre schrittweise ausgeweitet, beginnend ab 2004 wird bis 2028 der Bemessungszeitraum um jeweils ein Jahr verlängert.

Für Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung wegen Betreuungspflichten ist aber keine Sonderre­ge­lung vorgesehen. Eine Änderung der Aufwertungsfaktoren ist im Entwurf auch nicht vorge­sehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch diese Ausweitung des Durchrechnungszeit­raumes bei gleichzeitiger Beibehaltung der Aufwertungsfaktoren werden Frauen in zweifacher Hin­sicht diskriminiert.

Ich könnte diese Liste von Beispielen oder Durchrechnungen oder von Experten durchge­rech­neten Situationen von Frauen noch beliebig fortsetzen, aber das würde nichts daran ändern. Herr Vizekanzler! Sie wissen ohnehin, wo es die Frauen überall trifft.

Stichwort: Reduktion des Steigerungsbetrages. Stichwort: Abschläge bei früherem Pensions­antritt. Stichwort: Valorisierung von Neuzugängen. Stichwort: Pensionsbegründung von Kinder­er­ziehungs­zeiten und und und.

Nichts gehört habe ich zu der Frage: Was ist mit dem „Opting-in“ bei geringfügig Beschäftigten? Werden diese Zeiten in die Bemessungsgrundlage eingerechnet?

Nichts gehört habe ich zu der Frage: Wie werden die Kindererziehungszeiten in die Bemes­sungs­grundlage einbezogen?

Nichts gehört habe ich zu der Frage: Kann es sein, dass sich Zeiten der Teilzeit negativer aus­wir­ken als eine längere Berufsunterbrechung, weil damit nur die höhere Bemessungsgrundlage eingerechnet wird? – Und und und.

Viele Fragen sind offen! Herr Vizekanzler! Frau Frauenministerin! Sie sind am Zug! Wir werden natürlich sehr genau schauen, wie diese Begutachtungsentwürfe aussehen werden, wenn sie zurückkommen, beziehungsweise was Sie davon einbauen, Herr Vizekanzler!

Zusammenfassend möchte ich und müssen wir feststellen, dass Frauen durch diese geplante Pen­sionsreform der Bundesregierung massive Benachteiligungen hinnehmen werden müssen. Meine Fraktion bringt aus diesem Grund folgenden Entschließungsantrag ein – ich bemühe mich, so schnell wie möglich zu sprechen, um an Ihr Tempo heranzukommen, Herr Vize­kanzler –:

 


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