2003 auslaufen und
durch ein Übergangsgeld ersetzt werden. Da diese vorzeitige Alterspension wegen
Arbeitslosigkeit vor allem von Frauen beansprucht wird – Ende 2002 waren
es 11 860 Frauen und im Verhältnis dazu nur 2 822 Männer –,
werden damit vor allem Frauen länger in der Arbeitslosigkeit verbleiben müssen.
Wenn ich jetzt
höre, dass die durchschnittliche Höhe des Übergangsgeldes bei Frauen bei
763 € liegen wird, so muss ich feststellen: Sie ist damit annähernd gleich
hoch wie die vorzeitige Alterspension wegen Arbeitslosigkeit bei Frauen mit
760 €. Warum ändert man das? – Das frage ich mich.
Ein nächstes
Beispiel: Mit dem Übergangsgeld wurde für arbeitslose ältere Personen auch nur
eine befristete Lösung geschaffen. Das Übergangsgeld gibt es nur mehr für
Frauen, die vor Juli 1950 geboren sind und zwischen 2004 und 2006 die
Voraussetzungen für das Übergangsgeld erfüllen. Nach Auslaufen dieses
Übergangsgeldes fehlt für viele Frauen eine Absicherung bei Arbeitslosigkeit,
da in erster Linie Frauen von der Kürzung beziehungsweise Streichung der Notstandshilfe
wegen Anrechnung des Partnereinkommens betroffen sind. Das heißt, dass viele
Frauen Pensionszeiten verlieren werden.
Nächster Punkt:
Die Abschaffung der vorzeitigen Alterspension wegen langer Versicherungsdauer.
Die Frühpension wegen langer Versicherungsdauer soll von Mitte 2004 bis Oktober
2009 auslaufen, so heißt es im Begutachtungsentwurf. Was heißt das? – Der
Durchrechnungszeitraum für die Pensionsbemessung wird von 15 Jahren auf 40
Jahre schrittweise ausgeweitet, beginnend ab 2004 wird bis 2028 der
Bemessungszeitraum um jeweils ein Jahr verlängert.
Für Zeiten einer
Teilzeitbeschäftigung wegen Betreuungspflichten ist aber keine Sonderregelung
vorgesehen. Eine Änderung der Aufwertungsfaktoren ist im Entwurf auch nicht
vorgesehen.
Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Durch diese Ausweitung des Durchrechnungszeitraumes
bei gleichzeitiger Beibehaltung der Aufwertungsfaktoren werden Frauen in
zweifacher Hinsicht diskriminiert.
Ich könnte diese
Liste von Beispielen oder Durchrechnungen oder von Experten durchgerechneten
Situationen von Frauen noch beliebig fortsetzen, aber das würde nichts daran
ändern. Herr Vizekanzler! Sie wissen ohnehin, wo es die Frauen überall trifft.
Stichwort:
Reduktion des Steigerungsbetrages. Stichwort: Abschläge bei früherem Pensionsantritt.
Stichwort: Valorisierung von Neuzugängen. Stichwort: Pensionsbegründung von
Kindererziehungszeiten und und und.
Nichts gehört habe
ich zu der Frage: Was ist mit dem „Opting-in“ bei geringfügig Beschäftigten?
Werden diese Zeiten in die Bemessungsgrundlage eingerechnet?
Nichts gehört habe
ich zu der Frage: Wie werden die Kindererziehungszeiten in die Bemessungsgrundlage
einbezogen?
Nichts gehört habe
ich zu der Frage: Kann es sein, dass sich Zeiten der Teilzeit negativer auswirken
als eine längere Berufsunterbrechung, weil damit nur die höhere
Bemessungsgrundlage eingerechnet wird? – Und und und.
Viele Fragen sind
offen! Herr Vizekanzler! Frau Frauenministerin! Sie sind am Zug! Wir werden
natürlich sehr genau schauen, wie diese Begutachtungsentwürfe aussehen werden,
wenn sie zurückkommen, beziehungsweise was Sie davon einbauen, Herr
Vizekanzler!
Zusammenfassend
möchte ich und müssen wir feststellen, dass Frauen durch diese geplante Pensionsreform
der Bundesregierung massive Benachteiligungen hinnehmen werden müssen. Meine
Fraktion bringt aus diesem Grund folgenden Entschließungsantrag ein – ich
bemühe mich, so schnell wie möglich zu sprechen, um an Ihr Tempo heranzukommen,
Herr Vizekanzler –:
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite